Linke plädiert für solidarische Pflegeversicherung

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Von einer solidarischen Pflegeversicherung verspricht sich die Fraktion Die Linke langfristig finanzielle Stabilität. In einem Antrag heißt es, Grundlage für eine menschwürdige Pflege sei eine verlässliche, gerechte und zukunftsfeste Finanzierung.

Die solidarische Weiterentwicklung der Pflegeversicherung zu einer Bürgerversicherung würde nach Ansicht der Linke grundlegende Verbesserungen ermöglichen und soziale Gerechtigkeit in der Pflegeabsicherung schaffen.
Die Mängel in der Betreuung alter und pflegebedürftiger Menschen seien bekannt, heißt es in dem Antrag weiter.

Privater Pflegemarkt soll zurückgedrängt werden
Um dieses Manko zu beheben, werde viel Geld gebraucht. Nötig seien deutliche Leistungsausweitungen, die Erweiterung des Pflegebegriffs, die Entlastung der Angehörigen, eine gute Entlohnung der Pflegekräfte sowie „das Zurückdrängen des privaten, gewinnorientierten Pflegemarktes zugunsten freigemeinnütziger und öffentlicher Anbieter“.

Folglich fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, umgehend einen Gesetzentwurf zur Einführung einer solidarischen Pflegeversicherung vorzulegen, der nachfolgende Leitlinien umsetzen soll. Nachfolgend ein Auzug:

Umfassende, qualitativ hochwertige Pflegeversorgung
Die Solidarische Pflegeversicherung gewährt eine qualitativ hochwertige individuelle Versorgung, die bestmögliche Teilhabe, Selbstbestimmung und Selbstständigkeit sichert. Das Teilkostendeckungsprinzip ist
abzuschaffen zugunsten einer solidarischen Ausgestaltung der Leistungen entsprechend den individuellen Bedürfnissen der Menschen mit Pflegebedarf. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue
Begutachtungsverfahren sollen zügig gesetzlich verankert und umgesetzt werden.

Ausweitung des Versichertenkreises
Alle Menschen, die in Deutschland leben, werden Mitglied der Solidarischen Pflegeversicherung. Die privat Pflegeversicherten sollen in die solidarische Pflegeversicherung einbezogen werden.

Solidarische Finanzierung
Alle Versicherten zahlen nach ihrer individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit in die solidarische Pflegeversicherung ein. Grundsätzlich werden alle Einkommen aus unselbstständiger und selbstständiger Arbeit sowie alle sonstigen Einkommensarten wie Kapital-, Miet- und Pachterträge bei der Bemessung des Beitrags zugrunde gelegt. Kapitalerträge und Zinsen bis zum Sparerpauschbetrag sind beitragsfrei. Die Beitragsbemessungsgrenze ist sofort auf die Höhe der gesetzlichen Rentenversicherung anzuheben und perspektivisch abzuschaffen.

Herstellung paritätischer Finanzierung
Bei Einkommen aus Löhnen und Gehältern hat der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge zu zahlen. Rentner zahlen in der Solidarischen Pflegeversicherung künftig nur den halben Beitragssatz; die andere Hälfte wird aus der gesetzlichen Rentenversicherung beglichen. Der zur Entlastung der Arbeitgeber abgeschaffte Feiertag wird wieder eingeführt oder eine andere Maßnahme ergriffen, welche die Parität zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern herstellt.

Allgemeiner Beitragssatz
Personen ohne eigene Einkünfte sind in der Solidarischen Pflegeversicherung beitragsfrei versichert. Der höhere Pflegebeitrag von Mitgliedern ohne Kinder wird abgeschafft. Die Entlastung von Personen
mit Kindern wird durch eine andere, verfassungskonforme Lösung umgesetzt.

Beibehaltung des Umlageverfahrens
Die eingezahlten Beiträge werden unmittelbar für die Finanzierung der Leistungen herangezogen. Rücklagenbildung zur Finanzierung der Pflegeversorgung (Kapitaldeckung) ist bis auf die Liquiditätsreserven zu
untersagen. Der Pflegevorsorgefonds ist zu stoppen und die steuerliche Förderung der ergänzenden privaten Pflegeversicherung („Pflege-Bahr“) zu beenden.

Die Trennung zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung ist einmalig in Europa und nach Ansicht der Fraktion Die Linke "zutiefst ungerecht". Vor dem Hintergrund steigender Ausgaben durch die Zunahme von Pflegebedürftigkeit sowie sinkender Einnahmen durch niedrige Löhne und prekäre Beschäftigungsverhältnisse könne eine zukunftsfeste Pflegeversicherung nur über eine solidarische Finanzierung erreicht werden.

Abkehr von den Prinzipien der privatwirtschaftlichen Krankenversicherung
Aufgrund der identischen Ausgestaltung von sozialer und privater Pflegeversicherung wäre die Bürgerversicherung in der Pflege ohne große verfassungsrechtliche Hürden umsetzbar. Denn das marktwirtschaftliche Prinzip der Vertragsfreiheit sei für private Versicherungsunternehmen 1995 durchbrochen worden. Es gäbe einen Kontrahierungszwang und diverse Vorschriften, zum Beispiel zur Prämiengestaltung oder zur prämienfreien Mitversicherung von Kindern, die eine Abkehr von den Prinzipen der privatwirtschaftlichen Krankenversicherung darstellten.

Stabile Finanzierung der künftigen Risiken
Eine unabhängige Studie zu den finanziellen Auswirkungen der Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung weise nach: Mit der solidarischen Pflegeversicherung könne der Beitragssatz bei eingerechnetem Ausgleich des Realwertverlusts und einer sofortigen Erhöhung der Sachleistungen um 25 Prozent dauerhaft deutlich unter zwei Prozent gehalten werden. Das schaffe Spielraum für echte Reformen und eine stabile Finanzierung der künftigen Risiken.

Textquelle: Bundestag; Bildquelle: © Picscout / Anja Krüger

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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