Der Jahresendspurt lohnt sich für Bundesbürger und Vertrieb. Denn es geht hier um viel Geld. "Zu nennen ist zunächst die Riester-Rente mit ihrer Förderung", sagt Dr. Klemens Surmann von der Gothaer Finanzholding. Die Bürger profitieren dauerhaft von den Zulagen, mit denen der Staat die private Altersvorsorge fördert. Für Selbstständige, Freiberufler, aber auch für Arbeitnehmer mit höherem Einkommen biete sich der Abschluss einer Basisrente (Rürup) an, um hier die staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen.
Und wie lange können derartige Verträge ohne Fristversäumnis noch angenommen werden? Bis zum 31. Dezember 2012 muss der Antrag nach Aussage von Alois Schnitzer von der Huk-Coburg bei dem Unternehmen eingegangen und angenommen sein. Die Beantragung der Zulagen erfolge Anfang Februar. Eine Beantragung sei maximal zwei Jahre rückwirkend ab Antragsdatum möglich. Außerdem muss nach den Worten von Ursula Roeben vom Axa Konzern dem Versicherer eine einlösbare Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt werden. Sollte der Kunde den Einlösungsbeitrag selbst überweisen, müsse die Überweisung im alten Jahr von seiner Bank vorgenommen werden.
Anders als in den vergangenen Jahren können Beiträge zu Riester- und Rürupverträgen nur für das laufende Kalenderjahr verrechnet werden, wenn die Zahlung am 31. Dezember 2012 vorliegt, bestätigt Robert Hirmer von der Ergo Versicherungsgruppe. Ausnahmen seien nicht möglich. Hintergrund sei, dass die Finanzämter keine Übergangsfrist mehr für Zahlungen im Folgejahr gewähren würden. Auch der Sonderausgabenabzug für 2012 ist nach den Worten von Claudia Herrmann von der Allianz Deutschland AG nur sicher gestellt, wenn der Einlösungsbeitrag 2012 überwiesen wird. Das alleinige Erteilen einer Lastschriftermächtigung in 2012 reiche hierfür im Regelfall nicht aus.
Und wie lange können derartige Verträge ohne Fristversäumnis noch angenommen werden? Bis zum 31. Dezember 2012 muss der Antrag nach Aussage von Alois Schnitzer von der Huk-Coburg bei dem Unternehmen eingegangen und angenommen sein. Die Beantragung der Zulagen erfolge Anfang Februar. Eine Beantragung sei maximal zwei Jahre rückwirkend ab Antragsdatum möglich. Außerdem muss nach den Worten von Ursula Roeben vom Axa Konzern dem Versicherer eine einlösbare Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt werden. Sollte der Kunde den Einlösungsbeitrag selbst überweisen, müsse die Überweisung im alten Jahr von seiner Bank vorgenommen werden.
Anders als in den vergangenen Jahren können Beiträge zu Riester- und Rürupverträgen nur für das laufende Kalenderjahr verrechnet werden, wenn die Zahlung am 31. Dezember 2012 vorliegt, bestätigt Robert Hirmer von der Ergo Versicherungsgruppe. Ausnahmen seien nicht möglich. Hintergrund sei, dass die Finanzämter keine Übergangsfrist mehr für Zahlungen im Folgejahr gewähren würden. Auch der Sonderausgabenabzug für 2012 ist nach den Worten von Claudia Herrmann von der Allianz Deutschland AG nur sicher gestellt, wenn der Einlösungsbeitrag 2012 überwiesen wird. Das alleinige Erteilen einer Lastschriftermächtigung in 2012 reiche hierfür im Regelfall nicht aus.
Autor(en): Oskar H. Metzger