Letzte Hürden für das neue VVG

Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) hat seine beinahe letzten parlamentarischen Hürden genommen. Bereits Anfang Juli 2007 war das VVG mit breiter Mehrheit vom Bundestag beschlossen worden, das dem Bundesrat zugeleitet wurde, obwohl die Zustimmung des Bundesrates nicht erforderlich ist. Der federführende Rechtsausschuss des Bundesrates hat am 5. September 2007 seine Zustimmung gegeben. Damit dürfte die VVG-Reform den Bundesrat am 21. September problemlos passieren. In der nicht öffentlichen Sitzung des Rechtsausschusses stimmten dem Vernehmen nach alle 16 Länder dafür, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat nicht anzurufen. Als letzte kleine Hürde galt die Sitzung des Bundesrat-Wirtschaftsauschuss vom 6. September, deren Ergebnisse offiziell erst am 13. September bekannt gegeben werden. Die Zustimmung zum VVG auch in diesem Gremium gilt aber als sehr sicher, wie gut informierte Kreise unmittelbar nach der Sitzung kolportiert hatten.

Spannender ist die Entwicklung bei der mit dem VVG verbundenen Informationspflichten-Verordnung (VVG-InfoV), die ebenfalls zum 1. Januar 2008 in Kraft treten soll. Dort steht, welche Einzelheiten des Vertrags - insbesondere zum Versicherer, zur angebotenen Leistung und zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie zum Widerrufsrecht - dem Kunden mitzuteilen sind und in welcher Art und Weise dies erfolgen muss. Derzeit wertet das Bundesjustizministerium (BMJ) die Stellungnahmen verschiedener Verbände aus, die seit Mitte Juni 2007 auf den umstrittenen Entwurf eingegangen sind. Nach BMJ-Plänen könnte die neue Verordnung bereits im Oktober oder November publik gemacht werden. der GDV hatte in einem Schreiben an seine Mitglieder mitgeteilt, dass die Verordnung "bis Anfang Oktober überarbeitet" werde. Die überarbeitete Fassung muss zuvor jedoch formell auch noch mit dem Bundesfinanzministerium und dem Verbraucherministerium abgestimmt werden. Im Hintergrund wirken offenbar zudem die Bundestagsfraktionen mit. Selbst manche Länder wie Bayern und Baden-Württemberg versuchen noch, ihren Einfluss geltend zu machen.

In der Versicherungsbranche stoßen insbesondere auf Widerspruch, dass die Vertriebs- und Abschlusskosten bei Lebens-, Berufsunfähigkeits-, privaten Kranken- und Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr zu beziffern und in Euro anzugeben sind. Wettbewerber wie Investmentfondsgesellschaften oder Banken sind zu einer solchen Offenheit nicht verpflichtet. Der GDV plädiert für die Nennung der Abschluss- und Vertriebskosten in Prozent. Für die Lebensversicherung schlägt er konkret vor, die einkalkulierten einmaligen Abschlusskosten in Prozent der Bruttobeitragssumme anzugeben.

Übrigens: Das VVG tritt zwar am 1. Januar 2008 in Kraft. Auf Altverträge findet aber bis zum 31. Dezember 2008 altes Recht Anwendung. Ab 2009 gilt dann auch für diese Verträge das neue Recht. Ausnahme: Die Neuregelung der Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung gilt schon ab 2008 auch für Altverträge; die Berechnung der Rückkaufswerte erfolgt im Bestand allerdings erst ab 2009.

Autor(en): Detlef Pohl

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