Die Interrisk hat ihr Bedingungswerk überarbeitet und den "Mindeststandards" des Arbeitskreises "EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation" angepasst. Außerdem wurden zusätzliche spartenspezifische Verbesserungen eingebaut, wie beispielsweise bei der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung, wo der Versicherer im Schadenfall jetzt auch bei "grober Fahrlässigkeit" leistet.
Wenn "grobe Fahrlässigkeit" im Spiel ist, hatte der Versicherungsnehmer bisher meist schlechte Karten. Denn in der Hausratversicherung ist das Versicherungsunternehmen nach noch geltenden Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (Paragraph 61 VVG) nicht zur Kostenerstattung verpflichtet. Die Interrisk gehört nun zu den ersten in der Branche, die auch bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden die Kosten erstattet.
Die Mindeststandards, die der Arbeitskreis "EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation" aufstellte, hat die Interrisk Versicherungs-AG zum Anlass genommen, eine Garantieerklärung zugunsten der Mindeststandards einzuhalten. Der Versicherer hat dazu sämtliche Bedingungswerke überprüft. Wie sich zeigte, wurden die Anforderungen schon bisher in fast allen Bedingungen - insbesondere in den XXL-Deckungskonzepten - erfüllt. Die Interrisk hat sich trotz der bisher schon weiter gesteckten Bedingungskomponenten zu einer weitergehenden Überarbeitung entschlossen und kommt damit auch den Ansprüchen der Verbraucherschützer entgegen, die neuerdings die Mindeststandards für ihre Produktbewertungen heranziehen.
Wie die Interrisk mitteilt, sind ab sofort in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung sämtliche Verbesserungen der VHB 2000 und VGB 2000 eingeschlossen. In der Haftpflichtversicherung erfolgt die Umstellung auf die AHB 2006 jetzt auch für die Tierhalter-, Bauherren-, Gewässerschaden- sowie Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Das Unternehmen gibt fortan für ihre Bedingungskonzepte der
- Unfall-Konzepte i-MAX, XXL, und XL,
- Hausrat-Konzepte XXL und XL,
- Wohngebäude-Konzept XXL und XL und
- Haftpflichtkonzepte mit einer Mindestdeckungssumme von drei Millionen Euro
die ausdrückliche Garantie ab, dass die "Mindestanforderungen" des Arbeitskreises Vermittlerrichtlinie in allen Bereichen erfüllt werden.
Darüber hinaus wurden weitere spartenspezifische Verbesserungen eingeführt, wie die hundertprozentige Leistung auch bei grober Fahrlässigkeit in Hausrat-Konzepte XXL und Wohngebäude XXL. Außerdem wurde die Mindestschadenhöhe für die Ausfalldeckung und den Rechtsschutz zur Ausfalldeckung im PHV-Konzept XXL gestrichen. Schließlich wurden höhere Invaliditätsgrade für innere Organe in den Unfall-Konzepten XXL und i-MAX festgelegt. Die Bedingungsverbesserungen sind ab sofort gültig.
Wenn "grobe Fahrlässigkeit" im Spiel ist, hatte der Versicherungsnehmer bisher meist schlechte Karten. Denn in der Hausratversicherung ist das Versicherungsunternehmen nach noch geltenden Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (Paragraph 61 VVG) nicht zur Kostenerstattung verpflichtet. Die Interrisk gehört nun zu den ersten in der Branche, die auch bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden die Kosten erstattet.
Die Mindeststandards, die der Arbeitskreis "EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation" aufstellte, hat die Interrisk Versicherungs-AG zum Anlass genommen, eine Garantieerklärung zugunsten der Mindeststandards einzuhalten. Der Versicherer hat dazu sämtliche Bedingungswerke überprüft. Wie sich zeigte, wurden die Anforderungen schon bisher in fast allen Bedingungen - insbesondere in den XXL-Deckungskonzepten - erfüllt. Die Interrisk hat sich trotz der bisher schon weiter gesteckten Bedingungskomponenten zu einer weitergehenden Überarbeitung entschlossen und kommt damit auch den Ansprüchen der Verbraucherschützer entgegen, die neuerdings die Mindeststandards für ihre Produktbewertungen heranziehen.
Wie die Interrisk mitteilt, sind ab sofort in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung sämtliche Verbesserungen der VHB 2000 und VGB 2000 eingeschlossen. In der Haftpflichtversicherung erfolgt die Umstellung auf die AHB 2006 jetzt auch für die Tierhalter-, Bauherren-, Gewässerschaden- sowie Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Das Unternehmen gibt fortan für ihre Bedingungskonzepte der
- Unfall-Konzepte i-MAX, XXL, und XL,
- Hausrat-Konzepte XXL und XL,
- Wohngebäude-Konzept XXL und XL und
- Haftpflichtkonzepte mit einer Mindestdeckungssumme von drei Millionen Euro
die ausdrückliche Garantie ab, dass die "Mindestanforderungen" des Arbeitskreises Vermittlerrichtlinie in allen Bereichen erfüllt werden.
Darüber hinaus wurden weitere spartenspezifische Verbesserungen eingeführt, wie die hundertprozentige Leistung auch bei grober Fahrlässigkeit in Hausrat-Konzepte XXL und Wohngebäude XXL. Außerdem wurde die Mindestschadenhöhe für die Ausfalldeckung und den Rechtsschutz zur Ausfalldeckung im PHV-Konzept XXL gestrichen. Schließlich wurden höhere Invaliditätsgrade für innere Organe in den Unfall-Konzepten XXL und i-MAX festgelegt. Die Bedingungsverbesserungen sind ab sofort gültig.
Autor(en): Ellen Bocquel