"Realistische Vergleiche der Kosten von Fondspolicen sind bisher nicht möglich, weil die laufenden Fondskosten in den Beispielrechnungen nicht berücksichtigt werden", sagt Norbert Ras, Geschäftsführer der Legal & General Deutschland Service-GmbH, Köln, und ergänzt: "Der Ausweis der Gesamtkosten von Fondspolicen würde Licht in den Gebührendschungel bringen." Dieses Mehr an Kostentransparenz hätte für Verbraucher einen entscheidenden Vorteil: Sie könnten die verschiedenen Angebote besser vergleichen und das kostengünstigste Produkt für sich heraussuchen. Die Gesamtkosten sollten den Anlegern vor Vertragsabschluss ausgewiesen werden und sowohl die Kosten für den Versicherungsmantel als auch die gesamten Fondskosten umfassen. Dazu zählen auf Versicherungsseite die Abschlusskosten und laufenden Verwaltungskosten; auf Fondseite im
Wesentlichen Managementgebühren, Depotbankkosten, erfolgsabhängige Performancegebühren, Transaktionskosten und gegebenenfalls auch noch Ausgabeaufschläge.
"Anders als bei vielen anderen Produkten besitzen Anleger bislang beim Abschluss von Fondspolicen kein ausgeprägtes Kostenbewusstsein", so Ras. "Bei der Auswahl einer Police wird der Kostenfaktor deshalb häufig unterschätzt." Dabei gilt, dass hohe Kosten die Ablaufleistung erheblich mindern. Eine Tatsache, die Anlegern, die eine Police für ihre Altersvorsorge abschließen wollen, bewusst sein sollte. "Die meisten Beispielrechnungen sind unvollständig. Sie berücksichtigen zwar die Versicherungskosten, die Versicherungsbranche lässt die Verbraucher aber im Unklaren darüber, wie viel die Fondsgesellschaft an Kosten noch abzieht", sagt Ras.
"Die Fondskosten sind erheblich", weiß Bernhard Häfele vom Institut für Finanz- und Aktuarswissenschaften (IFA) in Ulm. "Zu den Versicherungskosten kommen nicht selten noch einmal Fondskosten in mehr als derselben Höhe dazu", so Häfele zu den Ergebnissen der aktuellen IFA-Studie "Ein Modell zur Berücksichtigung von Fondskosten beim Vergleich von Fondspolicen." Weiter fand das IFA heraus, dass die prozentuale Partizipationsquote in einem Beispielfall von 44 bis
84 Prozent reicht. Diese beschreibt das Ablaufguthaben nach Kostenabzug im Vergleich zur Ablaufleistung einer fiktiven Police ohne jegliche Kosten. Das heißt: Aufgrund der anfallenden Kosten, die
während der Laufzeit die Wertentwicklung mindern, bekommt der Kunde im schlechtesten Fall nur 44 Prozent der theoretisch möglichen Ablaufleistung, die sich ohne Kosten ergeben würde, ausgezahlt.
Ein Beispiel: Ein 30-jähriger Mann zahlt monatlich 100 Euro in eine Lebensversicherung mit einer Laufzeit von 30 Jahren und einem Todesfallschutz von 100 Prozent der Beitragssumme ein. Annahme: Der Fonds hat eine jährliche Wertentwicklung von sechs Prozent und der Kostensatz für einen aktiv gemanagten Aktienfonds liegt bei 2,5 Prozent. Dann kann der Anleger nach Abzug der Versicherungskosten (Quelle: Morgen & Morgen) und der Fondskosten mit einem Ablaufguthaben von 51.059 Euro rechnen, was einer Beitragsrendite von 2,2 Prozent entspricht. Bei einer anderen Gesellschaft, die Fondspolicen anbietet, ergibt sich dagegen wegen des Gesamtkostensatzes von jährlich ein Prozent für Versicherung und Fonds ein Ablaufguthaben von 77.957 Euro mit einer Beitragsrendite von 4,7 Prozent. Bei höheren oder niedrigeren Todesfallsummen würden sich marginal abweichende Beitragsrenditen ergeben.
Der Versicherungsbranche kommt die Unwissenheit vieler Anleger zu Gute. Laut der aktuellen Umfrage der Bertelsmann-Stiftung zum Thema "Finanzieller Analphabetismus in Deutschland" sind viele Deutsche mit der Auswahl geeigneter Finanzprodukte überfordert. Die Gefahr dabei: Anleger schließen aufgrund mangelnder Kenntnisse Verträge ab, die nicht ihrem individuellen Bedarf entsprechen oder ein ungünstiges Preis-Leistungsverhältnis aufweisen - mit gravierenden Folgen für die Altersvorsorge. "Allein aus Gründen des Verbraucherschutzes sollten deshalb die Gesamtkosten als Orientierungshilfe bei der
Produktauswahl ausgewiesen werden", so Ras.
Quelle: Legal & General
Wesentlichen Managementgebühren, Depotbankkosten, erfolgsabhängige Performancegebühren, Transaktionskosten und gegebenenfalls auch noch Ausgabeaufschläge.
"Anders als bei vielen anderen Produkten besitzen Anleger bislang beim Abschluss von Fondspolicen kein ausgeprägtes Kostenbewusstsein", so Ras. "Bei der Auswahl einer Police wird der Kostenfaktor deshalb häufig unterschätzt." Dabei gilt, dass hohe Kosten die Ablaufleistung erheblich mindern. Eine Tatsache, die Anlegern, die eine Police für ihre Altersvorsorge abschließen wollen, bewusst sein sollte. "Die meisten Beispielrechnungen sind unvollständig. Sie berücksichtigen zwar die Versicherungskosten, die Versicherungsbranche lässt die Verbraucher aber im Unklaren darüber, wie viel die Fondsgesellschaft an Kosten noch abzieht", sagt Ras.
"Die Fondskosten sind erheblich", weiß Bernhard Häfele vom Institut für Finanz- und Aktuarswissenschaften (IFA) in Ulm. "Zu den Versicherungskosten kommen nicht selten noch einmal Fondskosten in mehr als derselben Höhe dazu", so Häfele zu den Ergebnissen der aktuellen IFA-Studie "Ein Modell zur Berücksichtigung von Fondskosten beim Vergleich von Fondspolicen." Weiter fand das IFA heraus, dass die prozentuale Partizipationsquote in einem Beispielfall von 44 bis
84 Prozent reicht. Diese beschreibt das Ablaufguthaben nach Kostenabzug im Vergleich zur Ablaufleistung einer fiktiven Police ohne jegliche Kosten. Das heißt: Aufgrund der anfallenden Kosten, die
während der Laufzeit die Wertentwicklung mindern, bekommt der Kunde im schlechtesten Fall nur 44 Prozent der theoretisch möglichen Ablaufleistung, die sich ohne Kosten ergeben würde, ausgezahlt.
Ein Beispiel: Ein 30-jähriger Mann zahlt monatlich 100 Euro in eine Lebensversicherung mit einer Laufzeit von 30 Jahren und einem Todesfallschutz von 100 Prozent der Beitragssumme ein. Annahme: Der Fonds hat eine jährliche Wertentwicklung von sechs Prozent und der Kostensatz für einen aktiv gemanagten Aktienfonds liegt bei 2,5 Prozent. Dann kann der Anleger nach Abzug der Versicherungskosten (Quelle: Morgen & Morgen) und der Fondskosten mit einem Ablaufguthaben von 51.059 Euro rechnen, was einer Beitragsrendite von 2,2 Prozent entspricht. Bei einer anderen Gesellschaft, die Fondspolicen anbietet, ergibt sich dagegen wegen des Gesamtkostensatzes von jährlich ein Prozent für Versicherung und Fonds ein Ablaufguthaben von 77.957 Euro mit einer Beitragsrendite von 4,7 Prozent. Bei höheren oder niedrigeren Todesfallsummen würden sich marginal abweichende Beitragsrenditen ergeben.
Der Versicherungsbranche kommt die Unwissenheit vieler Anleger zu Gute. Laut der aktuellen Umfrage der Bertelsmann-Stiftung zum Thema "Finanzieller Analphabetismus in Deutschland" sind viele Deutsche mit der Auswahl geeigneter Finanzprodukte überfordert. Die Gefahr dabei: Anleger schließen aufgrund mangelnder Kenntnisse Verträge ab, die nicht ihrem individuellen Bedarf entsprechen oder ein ungünstiges Preis-Leistungsverhältnis aufweisen - mit gravierenden Folgen für die Altersvorsorge. "Allein aus Gründen des Verbraucherschutzes sollten deshalb die Gesamtkosten als Orientierungshilfe bei der
Produktauswahl ausgewiesen werden", so Ras.
Quelle: Legal & General
Autor(en): SN