Im Jahr 2013 wurden Lebensversicherungen im Wert von 14,71 Milliarden Euro storniert. Dies berichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) in seiner aktuellen Ausgabe "Die deutsche Lebensversicherung in Zahlen 2014". Das entspricht einem erneuten Anstieg von 1,9 Prozent, der bereits der vierte in Folge ist. Gleichzeitig weist die Stornoquote mit 3,32 Prozent (Vorjahr: 3,48 Prozent) den niedrigsten Wert seit 1993 auf.
Die Stornoquote misst den vorzeitigen Abgang bezogen auf die Anzahl der Verträge, während das Stornovolumen die Höhe der vorzeitigen Auszahlungen zusammenfasst. Wie der GDV weiter mitteilt, ging dabei der Anteil vorzeitig zur Auszahlung gekommener Leistungen ("Rückkaufswerte") von 19,0 Prozent auf 18,5 Prozent zurück.
Zweitmarkt profitiert nicht
Nach Angaben des Bundesverbandes Vermögensanlagen im Zweitmarkt für Lebensversicherungen (BVZL) e. V. betrug das Ankaufsvolumen im vergangenen Jahr nahezu unverändert 200 Millionen Euro. Der Zweitmarkt konnte also kaum von dem gestiegenen Stornovolumen profitieren. Die zu geringe Bekanntheit des Zweitmarkts als attraktivere Alternative zur Kündigung könnte ein Grund dafür sein.
Allerdings geben wichtige Reformbestandteile des Lebensversicherungsreformgesetz wie die Neuregelung der Beteiligung an den Bewertungsreserven oder die Erhöhung der Beteiligung an Risikoüberschüssen berechtigte Hoffnung auf Wachstumsimpulse für die kommenden Jahre, heißt es in einer Mitteilung der Policen Direkt Versicherungsvermittlung GmbH. Die Neuregelung verhelfe dem Zweitmarkt zu einer höheren Planungssicherheit und damit verbunden zur Möglichkeit, höhere Kaufpreisangebote zu erstellen. Dies sollte sich entsprechend positiv auf die Attraktivität des Zweitmarkts auswirken.
Gesetzlicher Hinweis fehlt auch künftig
Dem Vorschlag des BVZL, nach dem Vorbild von Großbritannien eine gesetzliche Hinweispflicht auf den Zweitmarkt mit in das Reformgesetz aufzunehmen, sei der Gesetzgeber leider nicht gefolgt. Schließlich sei der Verkauf der Lebensversicherung auf dem Zweitmarkt ist eine gute Alternative zur Kündigung, bei der Mehrerlöse von drei Prozent - in Einzelfällen von bis zu 15 Prozent über Rückkaufswert erzielt werden könnten. Die Policen werden zu dem Zweck angekauft, diese bis zur Endfälligkeit weiterzuführen. Dadurch bleibe den Versicherten auch nach Verkauf ein beitragsfreier Rest-Versicherungsschutz erhalten. Doch hin und wieder werden Fälle unseriöser Anbieter auf dem Zweitmarkt bekannt, wie zum Beispiel die Zeitschrift "Finanztest" in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet.
Bildquelle: Picscout, Gina Sanders
Die Stornoquote misst den vorzeitigen Abgang bezogen auf die Anzahl der Verträge, während das Stornovolumen die Höhe der vorzeitigen Auszahlungen zusammenfasst. Wie der GDV weiter mitteilt, ging dabei der Anteil vorzeitig zur Auszahlung gekommener Leistungen ("Rückkaufswerte") von 19,0 Prozent auf 18,5 Prozent zurück.
Zweitmarkt profitiert nicht
Nach Angaben des Bundesverbandes Vermögensanlagen im Zweitmarkt für Lebensversicherungen (BVZL) e. V. betrug das Ankaufsvolumen im vergangenen Jahr nahezu unverändert 200 Millionen Euro. Der Zweitmarkt konnte also kaum von dem gestiegenen Stornovolumen profitieren. Die zu geringe Bekanntheit des Zweitmarkts als attraktivere Alternative zur Kündigung könnte ein Grund dafür sein.
Allerdings geben wichtige Reformbestandteile des Lebensversicherungsreformgesetz wie die Neuregelung der Beteiligung an den Bewertungsreserven oder die Erhöhung der Beteiligung an Risikoüberschüssen berechtigte Hoffnung auf Wachstumsimpulse für die kommenden Jahre, heißt es in einer Mitteilung der Policen Direkt Versicherungsvermittlung GmbH. Die Neuregelung verhelfe dem Zweitmarkt zu einer höheren Planungssicherheit und damit verbunden zur Möglichkeit, höhere Kaufpreisangebote zu erstellen. Dies sollte sich entsprechend positiv auf die Attraktivität des Zweitmarkts auswirken.
Gesetzlicher Hinweis fehlt auch künftig
Dem Vorschlag des BVZL, nach dem Vorbild von Großbritannien eine gesetzliche Hinweispflicht auf den Zweitmarkt mit in das Reformgesetz aufzunehmen, sei der Gesetzgeber leider nicht gefolgt. Schließlich sei der Verkauf der Lebensversicherung auf dem Zweitmarkt ist eine gute Alternative zur Kündigung, bei der Mehrerlöse von drei Prozent - in Einzelfällen von bis zu 15 Prozent über Rückkaufswert erzielt werden könnten. Die Policen werden zu dem Zweck angekauft, diese bis zur Endfälligkeit weiterzuführen. Dadurch bleibe den Versicherten auch nach Verkauf ein beitragsfreier Rest-Versicherungsschutz erhalten. Doch hin und wieder werden Fälle unseriöser Anbieter auf dem Zweitmarkt bekannt, wie zum Beispiel die Zeitschrift "Finanztest" in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet.
Bildquelle: Picscout, Gina Sanders
Autor(en): Bernhard Rudolf