Der Streit um den gesetzlich vorgeschriebenen Kostenausweis bei privaten Rentenversicherungen dürfte mindestens bis 2017 weitergehen. Zwar muss Verbrauchern schon seit Anfang des Jahres beim Kauf einer Privatrente angegeben werden, wie stark die Kosten die Rendite mindern, doch eine einheitliche Berechnungsmethode gibt es bisher nicht.
Das wird von Verbraucherschützern, wie der Verbraucherzentrale Hamburg scharf kritisiert. Die Assekuranzen könnten sich derzeit „schönrechen“, heißt es. Eine verbindliche Berechnungsmethode wird die Produktinformationsstelle Altersvorsorge (PIA) aber erst im nächsten Jahr veröffentlichen. „Für geförderte Vorsorgeprodukte wird diese Art der Berechnung dann ab Januar 2017 Pflicht“, sagte Professor Ralf Korn vom Fraunhofer Institut auf einem Euroforum-Kongress der Lebensversicherer in Köln. Fraunhofer-Institut für Techno- und Wirtschaftsmathematik ITWM aus Kaiserlautern wurde vom Bundesfinanzministerium (BMF) mit der Einrichtung und dem Betrieb der PIA beauftragt.
Wird einheitliches Produktinformationsblatt geben
Der Zwang zu einem sicheren und vergleichbaren Kostenausweis gilt somit ab 2017 erst einmal nur für die mit staatlichen Zulagen geförderten Riester- und Rürup-Renten. Versicherungsexperten gehen aber davon aus, dass dann der derzeitige Wildwuchs bei der Kostenberechnung beendet wird und die Anbieter auch für nicht geförderte Produkte die PIA-Methode übernehmen werden. „Wir werden beim Kostenausweis Roß und Reiter nennen“, versprach Michael Myßen vom BMF. So müssen dann auch Banken und Fondsgesellschaften, die Produkte der geförderten Altersvorsorge anbieten, sich dem neuen Kostenausweis unterwerfen. Gleichzeitig wird es ein einheitliches Produktinformationsblatt geben. Ob mit diesem neuen, so genannten Beipackzettel für Rentenpolicen, ein branchenübergreifender Vergleich gelingt, scheint aber fraglich. So ist eine lebenslange Rente bei Produkten der Versicherer bereits eingepreist.
Informationen müssen auch bei den Kunden ankommen
Demgegenüber müssen Banken- und Fondsgesellschaften diese Leistung in der Rentenphase hinzukaufen. „Das werden wir deutlich machen“, so Myßen. Konkrete Kosten können aber hier kaum genannt werden. Daher steht der Kostenausweis bei Verbraucherschützern schon vorab in der Kritik. „Die Kunden sollen Produkte kaufen ohne für den Großteil der Vertragszeit, nämlich die Rentenphase auch nur einen leisen Hinweis auf die Kostenbelastung zu bekommen“, kritisiert Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten (BdV). Immerhin soll die Wirksamkeit des neuen Kostenausweises bereits nach einem Jahr überprüft werden. „Es muss sichergestellt werden, dass die Informationen auch bei den Kunden ankommen“, sagte Dorothea Mohn von der Verbraucherzentrale Bundesverband.
Eine vollkommen andere Methode der Kostenberechnung hat daher schon der Mathematiker Korn vorgeschlagen. So wird die PIA ab 2017 geförderte Vorsorgeprodukte auch in so genannte Chancen-Risiko-Klassen einteilen. Dafür sind aufwendige Simulationsberechnungen notwendig. „Wir könnten die Produkte mit und ohne Kosten rechnen und hätten dann eine bessere Erhebung der Kostenbelastung“, so Korn.
Aktuell: Umfassender Kostenausweis nur über Versicherungsmakler
Bis dahin müssen Verbraucher, die sich schon heute um ihrer Altersvorsorge kümmern und einen möglichst umfassenden Kostenvergleich wollen, zu einem Versicherungsmakler gehen, der mit dem Marktbeobachter Morgen & Morgen zusammenarbeitet. Das Analysehaus ermittelt für alle Produkte gleich mit zwei unterschiedlichen Berechnungsmethoden die Kostenbelastung. „Wir rechnen die Renditeminderung durch die Kosten nach einer eigenen Systematik für alle Produkte gleich“, erläutert Morgen & Morgen-Geschäftsführer Peter Schneider. Gleichzeitig würde eine zweite Kennzahl nach der Berechnungsmethode des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ermittelt. Die Unterschiede seien oft sehr gering, so Schneider.
Bildquelle: © fm2 /fotolia
Das wird von Verbraucherschützern, wie der Verbraucherzentrale Hamburg scharf kritisiert. Die Assekuranzen könnten sich derzeit „schönrechen“, heißt es. Eine verbindliche Berechnungsmethode wird die Produktinformationsstelle Altersvorsorge (PIA) aber erst im nächsten Jahr veröffentlichen. „Für geförderte Vorsorgeprodukte wird diese Art der Berechnung dann ab Januar 2017 Pflicht“, sagte Professor Ralf Korn vom Fraunhofer Institut auf einem Euroforum-Kongress der Lebensversicherer in Köln. Fraunhofer-Institut für Techno- und Wirtschaftsmathematik ITWM aus Kaiserlautern wurde vom Bundesfinanzministerium (BMF) mit der Einrichtung und dem Betrieb der PIA beauftragt.
Wird einheitliches Produktinformationsblatt geben
Der Zwang zu einem sicheren und vergleichbaren Kostenausweis gilt somit ab 2017 erst einmal nur für die mit staatlichen Zulagen geförderten Riester- und Rürup-Renten. Versicherungsexperten gehen aber davon aus, dass dann der derzeitige Wildwuchs bei der Kostenberechnung beendet wird und die Anbieter auch für nicht geförderte Produkte die PIA-Methode übernehmen werden. „Wir werden beim Kostenausweis Roß und Reiter nennen“, versprach Michael Myßen vom BMF. So müssen dann auch Banken und Fondsgesellschaften, die Produkte der geförderten Altersvorsorge anbieten, sich dem neuen Kostenausweis unterwerfen. Gleichzeitig wird es ein einheitliches Produktinformationsblatt geben. Ob mit diesem neuen, so genannten Beipackzettel für Rentenpolicen, ein branchenübergreifender Vergleich gelingt, scheint aber fraglich. So ist eine lebenslange Rente bei Produkten der Versicherer bereits eingepreist.
Informationen müssen auch bei den Kunden ankommen
Demgegenüber müssen Banken- und Fondsgesellschaften diese Leistung in der Rentenphase hinzukaufen. „Das werden wir deutlich machen“, so Myßen. Konkrete Kosten können aber hier kaum genannt werden. Daher steht der Kostenausweis bei Verbraucherschützern schon vorab in der Kritik. „Die Kunden sollen Produkte kaufen ohne für den Großteil der Vertragszeit, nämlich die Rentenphase auch nur einen leisen Hinweis auf die Kostenbelastung zu bekommen“, kritisiert Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten (BdV). Immerhin soll die Wirksamkeit des neuen Kostenausweises bereits nach einem Jahr überprüft werden. „Es muss sichergestellt werden, dass die Informationen auch bei den Kunden ankommen“, sagte Dorothea Mohn von der Verbraucherzentrale Bundesverband.
Eine vollkommen andere Methode der Kostenberechnung hat daher schon der Mathematiker Korn vorgeschlagen. So wird die PIA ab 2017 geförderte Vorsorgeprodukte auch in so genannte Chancen-Risiko-Klassen einteilen. Dafür sind aufwendige Simulationsberechnungen notwendig. „Wir könnten die Produkte mit und ohne Kosten rechnen und hätten dann eine bessere Erhebung der Kostenbelastung“, so Korn.
Aktuell: Umfassender Kostenausweis nur über Versicherungsmakler
Bis dahin müssen Verbraucher, die sich schon heute um ihrer Altersvorsorge kümmern und einen möglichst umfassenden Kostenvergleich wollen, zu einem Versicherungsmakler gehen, der mit dem Marktbeobachter Morgen & Morgen zusammenarbeitet. Das Analysehaus ermittelt für alle Produkte gleich mit zwei unterschiedlichen Berechnungsmethoden die Kostenbelastung. „Wir rechnen die Renditeminderung durch die Kosten nach einer eigenen Systematik für alle Produkte gleich“, erläutert Morgen & Morgen-Geschäftsführer Peter Schneider. Gleichzeitig würde eine zweite Kennzahl nach der Berechnungsmethode des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ermittelt. Die Unterschiede seien oft sehr gering, so Schneider.
Bildquelle: © fm2 /fotolia
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek