Lebensversicherung: Schlussverkauf verlängert

Durch einen Deal mit dem Bundesfinanzministerium (BMF) haben deutschen Assekuranzen ihren Schlussverkauf bei Lebensversicherungen verlängert. So soll für jeden Vertrag, der noch vor dem Jahreswechsel geschlossen wird, das volle Steuerprivileg gelten, dass ab 2005 abgeschafft wird. Notwendig sei allein, dass dem Kunden eine Annahmeerklärung des Versicherers ausgehändigt werde. "Theoretisch ist dies bis zum 31. Dezember 0.00 Uhr möglich", sagte Jürgen Wagner, Leiter der Steuerabteilung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Ein entsprechendes Schreiben des BMF erwartet der GDV in der nächsten Woche.

Zwar würden Versicherungsverträge in der Regel erst mit der Aushändigung des Versicherungsschein gültig, doch sei bei technischen Abwicklungsschwierigkeiten auch eine besondere Annahmeerklärung möglich. Ihren Versand per E-Mail oder Fax hält Wager aber für problematisch. "Auf der sicheren Seite ist der Kunde nur, wenn er eine Originalbestätigung erhält". Eine Prämienzahlung im alten Jahr sei nun jedenfalls nicht mehr notwendig. Der Vertrag werde auch dann noch nach altem Recht behandelt, wenn er erst am 31. März 2005 starte. Bis zu diesem Termin müsse die erste Prämie beim Versicherer eingehen, dann würde das BMF die Steuerfreiheit der Police noch akzeptieren.

Mit dieser Regelung wollen die Assekuranzen dem Run auf die Lebensversicherung besser Herr werden. Durch eine Welle von Neuabschlüssen befürchten sie Engpässe in der Verwaltung.

Wer die späte Policierung wählt, muss aber hinnehmen, dass er seine Versicherungsbeiträge nicht als Sonderausgaben bei der Steuererklärung gelten machen kann. Wager: "Es gibt im neuen Alterseinkünftegesetz tatsächlich zwei unterschiedliche Fristenregelungen." Während der Sonderausgabenabzug für normale Angestellte meist schon durch die Sozialabgaben ausgeschöpft ist, können ihn Selbstständigen oft nutzen. Sie sollten daher noch in 2004 die erste Prämie für die Police leisten. Dies gilt auch für das Modelle 5 plus 7, bei dem ein Einmalbeitrag in ein verzinsliches Depot eingezahlt wird und der Versicherer aus diesem Depot in fünf gleichen Jahresbeiträgen eine Kapitallebensversicherung bedient. Danach ruht das Geld sieben weitere sieben Jahre und kann dann steuerfrei ausgezahtl werden. Wer bei diesem Modelle den Sonderausgabenabzug retten möchte, muss seinen Versicherer veranlassen, noch in diesem Jahr aus dem Depot die erste Prämie in die Lebensversicherung einzuzahlen.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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