"Das neue Alterseinkünftegesetz benachteiligt das verbreitetste Altersvorsorgeinstrument der Deutschen im Vergleich zu allen anderen Kapitalanlageprodukten" kommentiert Frans van de Veer, Vorstandsvorsitzender der Delta Lloyd Deutschland AG die Bundestagsentscheidung. "Auf der einen Seite fordert man die Bürger zu mehr Eigenvorsorge auf und auf der anderen Seite werden die
Möglichkeiten dazu erschwert." Mit dem verabschiedeten Gesetz müssen die Kapitalzahlungen aus Lebensversicherungen, die ab 2005 abgeschlossen werden, versteuert werden. Zudem sind die Beiträge in die Versicherung künftig aus dem versteuerten Einkommen zu zahlen. Damit wird die Kapitallebensversicherung als Altersvorsorge unattraktiv. Wenn die Bürger nicht in großem Stil zu anderen Formen der Altersvorsorge übergehen, könnte sich die Armutsquote im Alter erhöhen. Alternativen wie die Riesterrente oder die betriebliche Altersvorsorge werden nämlich bisher kaum genutzt. So haben sich beispielsweise nur zwei von fünf Arbeitnehmern über eine betriebliche Altersvorsorge abgesichert, so die Studie "Kundenkompass Betriebliche Altersversorgung" von Delta Lloyd und dem F.A.Z.-Institut. Das Problem: Selbst in Haushalten mit niedrigem Nettoeinkommen hat die Lebensversicherung einen Verbreitungsgrad von 71 Prozent. Hier ist Altersarmut vorprogrammiert.
Obwohl die gesetzliche Rente in Zukunft nicht mehr ausreicht, sägt die Bundesregierung an der beliebtesten Säule der privaten Altersversorgung. Die Kapitallebensversicherung wird durch die Besteuerung zum unattraktivsten Vorsorgeinstrument. Ein Beispiel: Bei einer jährlichen Einzahlung von 6.000 Euro über 12 Jahre und 28.000 Euro Ertrag müssen bei der Kapitallebensversicherung künftig mehr als 10.000 Euro Steuern gezahlt werden. Das gleiche Geld in einen Rentenfonds oder Sparvertrag angelegt, schlägt dank Sparfreibetrag nur mit rund 3.400 Euro Steuern zu Buche. Auf einen Aktienfonds, der durch fehlende Garantieauszahlung wesentlich schlechter zur Altersvorsorge geeignet ist, sind durch Halbeinkünfteverfahren und Sparfreibetrag gar keine Steuern zu zahlen. Die Besteuerung der
Kapitallebensversicherung ist damit ein Widerspruch in sich: Fondsgebundene Lebensversicherungen, die auf Aktienfonds beruhen, werden voll besteuert. Aktienfonds selbst hingegen sind bestenfalls steuerfrei. Für die Kapitallebensversicherung ist damit ein ähnliches Desaster wie bei den Riester-Produkten vorprogrammiert.
Steuern auf unterschiedliche Altersvorsorgeinstrumente:
- Kapitallebensversicherung: 10.640 Euro
- Rentenfonds: 3.360 Euro
- Sparvertrag: 3.360 Euro
- Aktienfonds: 0 Euro
Basis: 12 Jahre Zahlungen á 6.000 Euro bei 28.000 Euro Ertrag.
Quelle: Delta Lloyd Deutschland AG
Möglichkeiten dazu erschwert." Mit dem verabschiedeten Gesetz müssen die Kapitalzahlungen aus Lebensversicherungen, die ab 2005 abgeschlossen werden, versteuert werden. Zudem sind die Beiträge in die Versicherung künftig aus dem versteuerten Einkommen zu zahlen. Damit wird die Kapitallebensversicherung als Altersvorsorge unattraktiv. Wenn die Bürger nicht in großem Stil zu anderen Formen der Altersvorsorge übergehen, könnte sich die Armutsquote im Alter erhöhen. Alternativen wie die Riesterrente oder die betriebliche Altersvorsorge werden nämlich bisher kaum genutzt. So haben sich beispielsweise nur zwei von fünf Arbeitnehmern über eine betriebliche Altersvorsorge abgesichert, so die Studie "Kundenkompass Betriebliche Altersversorgung" von Delta Lloyd und dem F.A.Z.-Institut. Das Problem: Selbst in Haushalten mit niedrigem Nettoeinkommen hat die Lebensversicherung einen Verbreitungsgrad von 71 Prozent. Hier ist Altersarmut vorprogrammiert.
Obwohl die gesetzliche Rente in Zukunft nicht mehr ausreicht, sägt die Bundesregierung an der beliebtesten Säule der privaten Altersversorgung. Die Kapitallebensversicherung wird durch die Besteuerung zum unattraktivsten Vorsorgeinstrument. Ein Beispiel: Bei einer jährlichen Einzahlung von 6.000 Euro über 12 Jahre und 28.000 Euro Ertrag müssen bei der Kapitallebensversicherung künftig mehr als 10.000 Euro Steuern gezahlt werden. Das gleiche Geld in einen Rentenfonds oder Sparvertrag angelegt, schlägt dank Sparfreibetrag nur mit rund 3.400 Euro Steuern zu Buche. Auf einen Aktienfonds, der durch fehlende Garantieauszahlung wesentlich schlechter zur Altersvorsorge geeignet ist, sind durch Halbeinkünfteverfahren und Sparfreibetrag gar keine Steuern zu zahlen. Die Besteuerung der
Kapitallebensversicherung ist damit ein Widerspruch in sich: Fondsgebundene Lebensversicherungen, die auf Aktienfonds beruhen, werden voll besteuert. Aktienfonds selbst hingegen sind bestenfalls steuerfrei. Für die Kapitallebensversicherung ist damit ein ähnliches Desaster wie bei den Riester-Produkten vorprogrammiert.
Steuern auf unterschiedliche Altersvorsorgeinstrumente:
- Kapitallebensversicherung: 10.640 Euro
- Rentenfonds: 3.360 Euro
- Sparvertrag: 3.360 Euro
- Aktienfonds: 0 Euro
Basis: 12 Jahre Zahlungen á 6.000 Euro bei 28.000 Euro Ertrag.
Quelle: Delta Lloyd Deutschland AG
Autor(en): SN