Landgericht Hamburg rehabilitiert Verein "KuBI"

Das Landgericht Hamburg hat durch Urteil vom 26. November 2010 der Klage des Vereins Konzeptentwicklungs- und Beratungs-/Innovationswerkstatt der Assekuranz und Finanzdienstleister e.V. (KuBI) stattgegeben und dem Verlag der Zeitschrift Portfolio International die Verbreitung falscher Tatsachen über KuBI verboten.
Damit bestätigte das Gericht abermals ein Verbot, das bereits am 26. März 2010 durch einstweilige Verfügung gegen Portfolio verhängt und im Widerspruchsverfahren durch Urteil vom 5. Oktober 2010 bestätigt worden war.

Die Zeitschrift Portfolio International hatte in der Ausgabe vom Dezember 2009 unter der Überschrift „Explosives Gemisch bei der TÜV-Zertifizierung“ im Zusammenhang mit Zertifizierungsverfahren von Altersvorsorgesoftware unter anderem auch Vorwürfe gegen KuBI und dessen Vorstand erhoben. KuBI war von 2005 bis Juli 2010 sachverständiger Partner des TÜViT bei der Zertifizierung von Altersvorsorgesoftware.

Das Hamburger Landgericht hat Portfolio unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro verboten,
  • den Eindruck zu erwecken, im Zertifizierungsprozess erhält ein Wettbewerber Einblick in den Programmiercode und/oder die Entwicklungsbücher der Software von Konkurrenten.
  • den Verdacht zu verbreiten, der Autor der Exel-Sheets für die TÜV-Prüfung kannte die Konzeption der Suretec-Software und
  • den Eindruck zu erwecken, der Verein KuBI sei Mitausrichter des Preises „Insure IT Award“.
Ob der Verlag der Zeitschrift gegen das Urteil Berufung einlegen wird, bleibt abzuwarten.

Quelle: KuBI, Bild: © , Gert Altmann

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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