Die privaten Krankenversicherer prüfen bereits, welche preislich attraktiven Produkte im Rahmen der geplanten Förderkriterien für eine Pflegezusatz-Versicherung möglich sind. Dies bekräftigte der Vorsitzende des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Reinhold Schulte, am Rande der Mitgliederversammlung des Verbandes kürzlich in Berlin.
Die Weichenstellung der Regierung sei richtig. Es sei höchste Zeit, durch den Einstieg in die Kapitaldeckung die Pflege auch in Zukunft finanziell abzusichern, denn während sich die Zahl der Pflegefälle bis 2050 verdoppeln wird, nimmt die der Erwerbsfähigen im gleichen Zeitraum um 30 Prozent ab.
Bewusstsein für Pflegevorsorge geschärft
"Die Kerze brennt also an beiden Enden gleichzeitig", verdeutlichte Schulte. Für ein Obligatorium in der Pflege sieht er allerdings noch keine Notwendigkeit. Man sei schon froh, dass jetzt ein Einstieg geschafft würde, um die Folgen der demografischen Entwicklung wenigstens abzumildern. Zudem werde das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Pflegevorsorge geschärft. Insgesamt erwartet er einen Schub durch die neuen Produkte. Mit den 100 Millionen Euro Förderung, die die Bundesregierung anfänglich zur Verfügung stellen will, könnten immerhin rund 1,5 Millionen Verträge geschlossen werden.
Voraussetzung sind schlanke Prozesse
Allerdings seien die geplanten fünf Euro sehr knapp bemessen, wofür man aber angesichts der Haushaltslage Verständnis habe. Nun sei es entscheidend, dass die Regierung den Versicherern schlanke Prozesse ermögliche. Attraktive Produkte können nur konzipiert werden, wenn es wenig Bürokratie gebe, die sich auf den Preis auswirkt, forderte Schulte. Nach jetzigem Stand der Diskussion soll es kein Zertifizierungsverfahren geben, der PKV-Verband soll Musterbedingungen definieren. Die Zulagen sollen einmal jährlich rückwirkend gezahlt und können auch unkompliziert von den Versicherungsunternehmen eingefordert werden. Bei der Ausarbeitung der entsprechenden Verordnung müsse jetzt Gas gegeben werden, so der PKV-Vorsitzende weiter. Spätestens Ende August müssten die Regeln verbindlich vorliegen, damit die Versicherer noch Zeit hätten, bis zum 1. Januar 2013 Tarife zu kalkulieren.
Die Tarife werden sich von den Normal-Tarifen in der Pflegeversicherung unterscheiden, machte Verbandsdirektor Dr. Volker Leienbach deutlich. Da es neben den drei Pflegestufen eine vierte Stufe Null geben wird, seien die Produkte nicht vergleichbar. Nach § 204 VVG bestehe daher auch kein Tarifwechselrecht von bestehenden Pflegeprodukten in einen geförderten Tarif, was auch umgekehrt gelte.
Theaterdonner um Beitragserhöhungen
Auch auf die Beitragsentwicklung in der PKV ging Schulte näher ein. Er wies Medienberichte über gravierende Beitragserhöhungen als Theaterdonner und überzogen zurück. Sie beträfen nur Einzelfälle und dann in der Mehrheit Billigtarife. In Schnitt habe die Beitragsanpassung zum Jahreswechsel nur gut zwei Prozent betragen. Auch der angebliche Beitragsanstieg im Alter sei so nicht nachvollziehbar. Seit der Reform im Jahr 2000 mit der zusätzlichen zehnprozentigen Altersrückstellung gehe das Problem Schritt für Schritt zurück. Zumindest künftige Altersbeiträge würden deutlich entlastet, sogar nicht unerheblich sinkende Beiträge seien zu erwarten.
Spezieller Tarif mit Notfallversorgung
Unabhängig davon seien Beiträge für über 65jährige schon jetzt weitgehend stabil. Probleme bereiten die Jahrgänge zwischen 50 und 60 Jahren, bei denen es hohe Beitragsanstiege gibt. Hier würden die Fachgremien derzeit nach Lösungen suchen. Wesentlich weiter sei man beim Nichtzahlertarif. Hier gebe es einen breiten Konsens zwischen allen beteiligten Ministerien, Verbänden und dem Gesundheitsausschuss. Jetzt liege der Gesetzentwurf beim Bundesgesundheitsministerium und müsse schnell umgesetzt werden. Er sieht vor, dass jeder PKV-Versicherte, der ein halbes Jahr oder länger nicht bezahlt hat, in einen speziellen Tarif mit Notfallversorgung für rund 100 Euro Beitrag kommt.
Die Leistungen entsprechen denen der Nichtzahler in der gesetzlichen Krankenversicherung, die mit ähnlichen Problemen wie die PKV zu kämpfen hat. Durch den geringen Preis sei es Nichtzahlern möglich, überhaupt jemals die Schulden zurückzuzahlen. Beim relativ teuren Basistarif sei das meist unmöglich.
Bild: Birgit Cordt
Die Weichenstellung der Regierung sei richtig. Es sei höchste Zeit, durch den Einstieg in die Kapitaldeckung die Pflege auch in Zukunft finanziell abzusichern, denn während sich die Zahl der Pflegefälle bis 2050 verdoppeln wird, nimmt die der Erwerbsfähigen im gleichen Zeitraum um 30 Prozent ab.
Bewusstsein für Pflegevorsorge geschärft
"Die Kerze brennt also an beiden Enden gleichzeitig", verdeutlichte Schulte. Für ein Obligatorium in der Pflege sieht er allerdings noch keine Notwendigkeit. Man sei schon froh, dass jetzt ein Einstieg geschafft würde, um die Folgen der demografischen Entwicklung wenigstens abzumildern. Zudem werde das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Pflegevorsorge geschärft. Insgesamt erwartet er einen Schub durch die neuen Produkte. Mit den 100 Millionen Euro Förderung, die die Bundesregierung anfänglich zur Verfügung stellen will, könnten immerhin rund 1,5 Millionen Verträge geschlossen werden.
Voraussetzung sind schlanke Prozesse
Allerdings seien die geplanten fünf Euro sehr knapp bemessen, wofür man aber angesichts der Haushaltslage Verständnis habe. Nun sei es entscheidend, dass die Regierung den Versicherern schlanke Prozesse ermögliche. Attraktive Produkte können nur konzipiert werden, wenn es wenig Bürokratie gebe, die sich auf den Preis auswirkt, forderte Schulte. Nach jetzigem Stand der Diskussion soll es kein Zertifizierungsverfahren geben, der PKV-Verband soll Musterbedingungen definieren. Die Zulagen sollen einmal jährlich rückwirkend gezahlt und können auch unkompliziert von den Versicherungsunternehmen eingefordert werden. Bei der Ausarbeitung der entsprechenden Verordnung müsse jetzt Gas gegeben werden, so der PKV-Vorsitzende weiter. Spätestens Ende August müssten die Regeln verbindlich vorliegen, damit die Versicherer noch Zeit hätten, bis zum 1. Januar 2013 Tarife zu kalkulieren.
Die Tarife werden sich von den Normal-Tarifen in der Pflegeversicherung unterscheiden, machte Verbandsdirektor Dr. Volker Leienbach deutlich. Da es neben den drei Pflegestufen eine vierte Stufe Null geben wird, seien die Produkte nicht vergleichbar. Nach § 204 VVG bestehe daher auch kein Tarifwechselrecht von bestehenden Pflegeprodukten in einen geförderten Tarif, was auch umgekehrt gelte.
Theaterdonner um Beitragserhöhungen
Auch auf die Beitragsentwicklung in der PKV ging Schulte näher ein. Er wies Medienberichte über gravierende Beitragserhöhungen als Theaterdonner und überzogen zurück. Sie beträfen nur Einzelfälle und dann in der Mehrheit Billigtarife. In Schnitt habe die Beitragsanpassung zum Jahreswechsel nur gut zwei Prozent betragen. Auch der angebliche Beitragsanstieg im Alter sei so nicht nachvollziehbar. Seit der Reform im Jahr 2000 mit der zusätzlichen zehnprozentigen Altersrückstellung gehe das Problem Schritt für Schritt zurück. Zumindest künftige Altersbeiträge würden deutlich entlastet, sogar nicht unerheblich sinkende Beiträge seien zu erwarten.
Spezieller Tarif mit Notfallversorgung
Unabhängig davon seien Beiträge für über 65jährige schon jetzt weitgehend stabil. Probleme bereiten die Jahrgänge zwischen 50 und 60 Jahren, bei denen es hohe Beitragsanstiege gibt. Hier würden die Fachgremien derzeit nach Lösungen suchen. Wesentlich weiter sei man beim Nichtzahlertarif. Hier gebe es einen breiten Konsens zwischen allen beteiligten Ministerien, Verbänden und dem Gesundheitsausschuss. Jetzt liege der Gesetzentwurf beim Bundesgesundheitsministerium und müsse schnell umgesetzt werden. Er sieht vor, dass jeder PKV-Versicherte, der ein halbes Jahr oder länger nicht bezahlt hat, in einen speziellen Tarif mit Notfallversorgung für rund 100 Euro Beitrag kommt.
Die Leistungen entsprechen denen der Nichtzahler in der gesetzlichen Krankenversicherung, die mit ähnlichen Problemen wie die PKV zu kämpfen hat. Durch den geringen Preis sei es Nichtzahlern möglich, überhaupt jemals die Schulden zurückzuzahlen. Beim relativ teuren Basistarif sei das meist unmöglich.
Bild: Birgit Cordt
Autor(en): Elke Pohl