Die Kosten für Fehlbehandlungen in Krankenhäusern sind deutlich gestiegen, weil vor allem Geburtsschäden immer teurer werden. "Wir rechnen damit, dass die Versicherer ihre Haftpflichtprämien um 30 bis 40 Prozent erhöhen müssen", schätzt Manfred Klocke, Geschäftsführer des Versicherungsmaklers Ecclesia aus Detmold. Der Marktführer in Sachen Krankenhausschutz versichert mit 950 Krankenhäusern fast die Hälfte aller Kliniken in Deutschland.
Klocke: "Nach unserer Hochrechnung kassieren die Versicherer derzeit rund 400 Millionen Euro für den Schutz von Krankenhäusern." Gleichzeitig müsste die Assekuranz für Kunstfehler aber jährlich 560 Millionen Euro zahlen. Diese Minus wollen die Versicherer nach Erkenntnissen des Versicherungsmaklers nun nicht mehr hinnehmen. Klocke verwies aber darauf, dass in Deutschland weiterhin jedes der rund 2.000 Krankenhäuser Versicherungsschutz bekomme. Im Ausland sähe das anders aus.
"In Italien müssen schon mittelgroße Krankenhäuser mit einer Selbstbeteiligung von einer Millionen Euro rechnen", so Klocke. Zudem seien die Prämien dort fast unbezahlbar. "Risikoarme Kliniken haben daher ihren Versicherungsschutz gekündigt", weiß der Experte. Daher denke der italienische Staat schon über eine Pflichtversicherung nach, um die Risiken besser zu verteilen. In Deutschland dürfte sich für viele Krankenhäuser die schon schwierige finanzielle Situation nun noch mehr verschärfen.
"Krankenhäuser können steigende Risikokosten nicht wie andere Branchen auf die Behandlungskosten umlegen", sagte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Ecclesia in Berlin. Ausweg gibt es nur über ein verstärktes Risikomanagement. Hilfestellung bietet hier die Versicherungsmakler Ecclesia. Das Unternehmen wertet jährlich systematisch die Schäden von rund 240 Kliniken aus.
Großschäden werden teurer
"Die Gerichte sprechen schwerstbehinderten Opfer nicht nur immer höhere Schmerzensgelder zu, sondern die Pflege wird immer komfortabler und daher teurer", so Klocke. So würden Gerichte immer öfter erlauben, das die Betroffenen Zuhause betreut werden dürfen, was pro Monat Kosten von bis zu 20.000 Euro verursachen kann. Patienten, die erwiesenermaßen falsch behandelt worden sind, erhalten zudem in Deutschland höhere Entschädigungen als in den meisten anderen europäischen Ländern, wie aus einem Vergleich von 13 europäischen Ländern hervorgehe. Eine Beweislastumkehr aufgrund eines groben Behandlungsfehlers gebe es nur im deutschen Recht.
Praktiker bezweifeln hingegen, dass deutsche Patienten nach ärztlichen Kunstfehlern deutlich besser gestellt sind. "Es gibt in Deutschland noch immer keine patientenfreundliches Beweisrecht", sagt Professor Peter Gaidzik, Fachanwalt für Medizinrecht aus Hamm. In der großen Mehrzahl der Fälle liege die Beweislast weiter bei den Patienten. Gaidzik: "Sie müssen belegen, dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung auf fehlerhaftes ärztliches Handeln zurückzuführen ist." Nur bei groben Kunstfehlern, offenkundigem Apparateversagen oder fehlender Behandlungsdokumentation drehe sich die Beweislast um. Nach Einschätzung des Juristen resultieren die höheren Versicherungskosten vor allem daher, dass gesetzliche und private Krankenversicherer ihre Behandlungskosten in den vergangenen Jahren systematisch zurückholen würden, wenn ein Kunstfehler vorliegt.
Gesunde sollen Rechtsschutz abschließen
Patienten, die ärztliches Verschulden vermuten, sollten sich frühzeitig um kompetenten juristischen Rat bemühen. Sinnvoll sei es ohne große Öffentlichkeit und ohne Prozess einen Vergleich mit dem Haftpflichtversicherer anzustreben. Viele Opfer von Ärzten müssten angesichts von hohen Streitkosten, die schnell die 10.000 Euro Grenze überschreiten würden, aufgeben. "Ich rate daher jedermann frühzeitig, wenn er noch gesund ist, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen", sagt der Jurist.
Klocke: "Nach unserer Hochrechnung kassieren die Versicherer derzeit rund 400 Millionen Euro für den Schutz von Krankenhäusern." Gleichzeitig müsste die Assekuranz für Kunstfehler aber jährlich 560 Millionen Euro zahlen. Diese Minus wollen die Versicherer nach Erkenntnissen des Versicherungsmaklers nun nicht mehr hinnehmen. Klocke verwies aber darauf, dass in Deutschland weiterhin jedes der rund 2.000 Krankenhäuser Versicherungsschutz bekomme. Im Ausland sähe das anders aus.
"In Italien müssen schon mittelgroße Krankenhäuser mit einer Selbstbeteiligung von einer Millionen Euro rechnen", so Klocke. Zudem seien die Prämien dort fast unbezahlbar. "Risikoarme Kliniken haben daher ihren Versicherungsschutz gekündigt", weiß der Experte. Daher denke der italienische Staat schon über eine Pflichtversicherung nach, um die Risiken besser zu verteilen. In Deutschland dürfte sich für viele Krankenhäuser die schon schwierige finanzielle Situation nun noch mehr verschärfen.
"Krankenhäuser können steigende Risikokosten nicht wie andere Branchen auf die Behandlungskosten umlegen", sagte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Ecclesia in Berlin. Ausweg gibt es nur über ein verstärktes Risikomanagement. Hilfestellung bietet hier die Versicherungsmakler Ecclesia. Das Unternehmen wertet jährlich systematisch die Schäden von rund 240 Kliniken aus.
Großschäden werden teurer
"Die Gerichte sprechen schwerstbehinderten Opfer nicht nur immer höhere Schmerzensgelder zu, sondern die Pflege wird immer komfortabler und daher teurer", so Klocke. So würden Gerichte immer öfter erlauben, das die Betroffenen Zuhause betreut werden dürfen, was pro Monat Kosten von bis zu 20.000 Euro verursachen kann. Patienten, die erwiesenermaßen falsch behandelt worden sind, erhalten zudem in Deutschland höhere Entschädigungen als in den meisten anderen europäischen Ländern, wie aus einem Vergleich von 13 europäischen Ländern hervorgehe. Eine Beweislastumkehr aufgrund eines groben Behandlungsfehlers gebe es nur im deutschen Recht.
Praktiker bezweifeln hingegen, dass deutsche Patienten nach ärztlichen Kunstfehlern deutlich besser gestellt sind. "Es gibt in Deutschland noch immer keine patientenfreundliches Beweisrecht", sagt Professor Peter Gaidzik, Fachanwalt für Medizinrecht aus Hamm. In der großen Mehrzahl der Fälle liege die Beweislast weiter bei den Patienten. Gaidzik: "Sie müssen belegen, dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung auf fehlerhaftes ärztliches Handeln zurückzuführen ist." Nur bei groben Kunstfehlern, offenkundigem Apparateversagen oder fehlender Behandlungsdokumentation drehe sich die Beweislast um. Nach Einschätzung des Juristen resultieren die höheren Versicherungskosten vor allem daher, dass gesetzliche und private Krankenversicherer ihre Behandlungskosten in den vergangenen Jahren systematisch zurückholen würden, wenn ein Kunstfehler vorliegt.
Gesunde sollen Rechtsschutz abschließen
Patienten, die ärztliches Verschulden vermuten, sollten sich frühzeitig um kompetenten juristischen Rat bemühen. Sinnvoll sei es ohne große Öffentlichkeit und ohne Prozess einen Vergleich mit dem Haftpflichtversicherer anzustreben. Viele Opfer von Ärzten müssten angesichts von hohen Streitkosten, die schnell die 10.000 Euro Grenze überschreiten würden, aufgeben. "Ich rate daher jedermann frühzeitig, wenn er noch gesund ist, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen", sagt der Jurist.
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek