Die juristischen Dispute zwischen der zur Telis-Gruppe gehörenden blueman GmbH und der Geschäftsführung der ASG (finanz) gehen weiter. Zunächst einmal ist die alte ASG-Geschäftsführung wieder am Finanz-Bord, doch ist ein Ende noch nicht in Sicht. Eine Urteilsverkündung wird erst nach Ostern erwartet.
Bei der Auswahl ihrer Geschäftspartner werden die ASG-Geschäftsführer Thorsten Hass und Walter Klein zukünftig sicherlich noch intensiver hinschauen. So brachte es der Wechsel des ehemaligen ASG finanz-Geschäftsführers, Gregor Knapp, zur Telis-Tochter Dema Deutsche Versicherungsmakler im Juli 2011 mit sich, dass dieser zudem seinen 40-prozentigen ASG finanz-Unternehmensanteil, welche er als geschäftsführender Gesellschafter der blueman innovation GmbH hielt, mit an Telis verkaufte. Zwar konnte die Hattersheimer ASG finanz recht zeitnah 20 Prozent der eigenen Anteile zurückerwerben, ein nicht unerheblicher Anteil von 20 Prozent verblieb jedoch indirekt über blueman bei Telis in Regensburg. Laut Telis handele es sich hierbei um eine reine Finanzbeteiligung. Auf das operative Geschäft der ASG finanz habe sich die Beteiligung nie ausgewirkt. Dennoch, so munkelten zumindest damals schon Brancheninsider, könne eine Beteiligung an einem Konkurrenten immer von Vorteil sein - auch wenn man keinen operativen Einfluss habe.
Einstweilige Verfügung erwirkt
Zumindest sorgte der Minderheiteneigner in den letzten Wochen für viel Unruhe in Hattersheim. Per einstweilige Verfügung wurden Ende Februar Hass und Klein als Geschäftsführung der ASG finanz ab- und Rechtsanwalt Benjamin Diedrich wurde (zunächst bis zur nächsten Gesellschafterversammlung) als kommissarischen Geschäftsführer eingesetzt. Zum Schutz ihrer Vermögenswerte habe sich die blueman innovation gezwungen gesehen, eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Frankfurt am Main zu erwirken. Hintergrund des Misstrauens könnte die im Rahmen der ASG Gruppe jüngst gegründete finanzprofi AG gewesen sein. Vorstände des neuen Vertriebs sind Hass und Klein, im Aufsichtsrat befindet sich seit November 2011 der Deutsche S&K Sachwert AG-Gründer und Vorstand Dr. Jonas Köller.
Mehr möchte man von Seiten der ASG bis dato noch nicht über das Unternehmen mitteilen. So sorgte man sich bei blueman, dass bestehende Handelsvertreterverträge und Kundenbeziehungen von der ASG finanz eventuell in die neue Unternehmung verschmelzt werden könnten. Diese Befürchtungen teilte der kommissarisch eingesetzte Geschäftsführer dann auch via Mail an die Vertriebspartner der ASG finanz mitteilte.
Sehr verwundert zeigte sich die ASG-Geschäftsführung über den ganzen Werdegang: "Das Wesen einer einstweiligen Verfügung ist ja, dass die Gegenseite - in diesem Fall mein Geschäftspartner Thorsten Hass und ich - gar nicht vor Gericht gehört werden", so Klein. Kopfschütteln bereitete zudem die Art und Weise, wie sich Diedrich in Hattersheim einlebte, dem man von ASG-Seite eine gewisse Telis Nähe nicht absprechen möchte. "Die erste Amtshandlung des Interimgeschäftsführers bestand darin, die Vertriebspartner mit unrichtigen Äußerungen zu verunsichern und intensiv auf juristische Konsequenzen für sie selber zu verweisen", beschreibt Hass.
"Man muss sich ernsthaft fragen, ob dem Verfasser wirklich das Wohl der ASG finanz und der betroffenen Vertriebspartner am Herzen liegt. Vertriebliche Motivation funktioniert jedenfalls anders." Und Klein erklärte zu den Vorgängen: "Die Aktionen des Interimgeschäftsführers stehen in krassem Gegensatz zu seinem erklärten Ziel, Schaden von der ASG finanz abwenden zu wollen. Dramatische Unkenntnis der Zusammenhänge und Arbeitsabläufe bestimmen die Handlungen."
ASG reagierte auf telis-Angriff
Inzwischen sind Hass und Klein wieder auf ihre alte Position zurückgekehrt und lenken die Geschicke der ASG finanz. Nichts desto trotz verkündet Telis, dass die Unterlassungsverfügungen gegen Hass und Klein Bestand haben. Bei Verstößen drohen den Geschäftsführern Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise bis zu sechs Monate Ordnungshaft. Auf der anderen Seite reagierte man auch auf ASG-Seite auf den Telis-Angriff. So erklärten die Hattersheimer via Pressemeldung, "dass die von uns zuvor formulierten Bedenken - inwiefern Herr Rechtsanwalt Diedrich als ein Nahestehender der Telis geeignet ist, als ASG finanz Geschäftsführer zu agieren - vom Landgericht München als gerechtfertigt bewertet wurden". Somit hat nun nach Hass und Klein auch Diedrich seine einstweilige Verfügung, die ihm unter Androhung einer Strafe von 500.000 Euro oder ersatzweise bis sechs Monaten Ordnungshaft untersagt, als vertretungsberechtigter Geschäftsführer der ASG finanz aufzutreten und im Namen des Unternehmens Geschäfte zu tätigen. Ferner sind die im Rahmen "des Erstbesuchs" gewonnen ASG-Finanz Daten herauszugeben und dürfen zudem nicht genutzt werden. Zusätzlich soll eine verbindliche Erklärung erfolgen, wem Herr Diedrich diese Daten im Anschluss übergeben hat und welcher Zweck damit verfolgt wurde.
Unschwer lässt sich deuten, dass von Seiten Diedrich bzw. dem ursprünglichen Kläger, der blueman innovation GmbH, nun der nächste Schritt (Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung) folgen wird. Schon am letzten Freitag gab es im Fall blueman/Telis versus ASG weitere Gerichtstermine zur Verhandlung einzelner strittiger Punkte am Landgericht Frankfurt statt: ohne Erfolg. Wie das Versicherungsmagazin erfuhr, werden nach Ostern weitere juristische Entscheidungen erwartet. Die Frage bleibt, wie es mit ASG Finanz weitergeht? So hat die ASG finanz in ihrer Startphase hohe Investitionskosten gehabt. ASG finanz schuldete der ASG zuletzt über zwei Millionen Euro. "Die ASG hat diese Schulden übernommen und eine entsprechende Rangrücktrittserklärung der ASG finanz gegenüber abgegeben", so Hass. Nichtsdestotrotz möchte ASG sicherlich irgendwann die hohen Startkosten wieder ausgeglichen sehen.
Bild: © Stephanie Hofschläger /
Bei der Auswahl ihrer Geschäftspartner werden die ASG-Geschäftsführer Thorsten Hass und Walter Klein zukünftig sicherlich noch intensiver hinschauen. So brachte es der Wechsel des ehemaligen ASG finanz-Geschäftsführers, Gregor Knapp, zur Telis-Tochter Dema Deutsche Versicherungsmakler im Juli 2011 mit sich, dass dieser zudem seinen 40-prozentigen ASG finanz-Unternehmensanteil, welche er als geschäftsführender Gesellschafter der blueman innovation GmbH hielt, mit an Telis verkaufte. Zwar konnte die Hattersheimer ASG finanz recht zeitnah 20 Prozent der eigenen Anteile zurückerwerben, ein nicht unerheblicher Anteil von 20 Prozent verblieb jedoch indirekt über blueman bei Telis in Regensburg. Laut Telis handele es sich hierbei um eine reine Finanzbeteiligung. Auf das operative Geschäft der ASG finanz habe sich die Beteiligung nie ausgewirkt. Dennoch, so munkelten zumindest damals schon Brancheninsider, könne eine Beteiligung an einem Konkurrenten immer von Vorteil sein - auch wenn man keinen operativen Einfluss habe.
Einstweilige Verfügung erwirkt
Zumindest sorgte der Minderheiteneigner in den letzten Wochen für viel Unruhe in Hattersheim. Per einstweilige Verfügung wurden Ende Februar Hass und Klein als Geschäftsführung der ASG finanz ab- und Rechtsanwalt Benjamin Diedrich wurde (zunächst bis zur nächsten Gesellschafterversammlung) als kommissarischen Geschäftsführer eingesetzt. Zum Schutz ihrer Vermögenswerte habe sich die blueman innovation gezwungen gesehen, eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Frankfurt am Main zu erwirken. Hintergrund des Misstrauens könnte die im Rahmen der ASG Gruppe jüngst gegründete finanzprofi AG gewesen sein. Vorstände des neuen Vertriebs sind Hass und Klein, im Aufsichtsrat befindet sich seit November 2011 der Deutsche S&K Sachwert AG-Gründer und Vorstand Dr. Jonas Köller.
Mehr möchte man von Seiten der ASG bis dato noch nicht über das Unternehmen mitteilen. So sorgte man sich bei blueman, dass bestehende Handelsvertreterverträge und Kundenbeziehungen von der ASG finanz eventuell in die neue Unternehmung verschmelzt werden könnten. Diese Befürchtungen teilte der kommissarisch eingesetzte Geschäftsführer dann auch via Mail an die Vertriebspartner der ASG finanz mitteilte.
Sehr verwundert zeigte sich die ASG-Geschäftsführung über den ganzen Werdegang: "Das Wesen einer einstweiligen Verfügung ist ja, dass die Gegenseite - in diesem Fall mein Geschäftspartner Thorsten Hass und ich - gar nicht vor Gericht gehört werden", so Klein. Kopfschütteln bereitete zudem die Art und Weise, wie sich Diedrich in Hattersheim einlebte, dem man von ASG-Seite eine gewisse Telis Nähe nicht absprechen möchte. "Die erste Amtshandlung des Interimgeschäftsführers bestand darin, die Vertriebspartner mit unrichtigen Äußerungen zu verunsichern und intensiv auf juristische Konsequenzen für sie selber zu verweisen", beschreibt Hass.
"Man muss sich ernsthaft fragen, ob dem Verfasser wirklich das Wohl der ASG finanz und der betroffenen Vertriebspartner am Herzen liegt. Vertriebliche Motivation funktioniert jedenfalls anders." Und Klein erklärte zu den Vorgängen: "Die Aktionen des Interimgeschäftsführers stehen in krassem Gegensatz zu seinem erklärten Ziel, Schaden von der ASG finanz abwenden zu wollen. Dramatische Unkenntnis der Zusammenhänge und Arbeitsabläufe bestimmen die Handlungen."
ASG reagierte auf telis-Angriff
Inzwischen sind Hass und Klein wieder auf ihre alte Position zurückgekehrt und lenken die Geschicke der ASG finanz. Nichts desto trotz verkündet Telis, dass die Unterlassungsverfügungen gegen Hass und Klein Bestand haben. Bei Verstößen drohen den Geschäftsführern Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise bis zu sechs Monate Ordnungshaft. Auf der anderen Seite reagierte man auch auf ASG-Seite auf den Telis-Angriff. So erklärten die Hattersheimer via Pressemeldung, "dass die von uns zuvor formulierten Bedenken - inwiefern Herr Rechtsanwalt Diedrich als ein Nahestehender der Telis geeignet ist, als ASG finanz Geschäftsführer zu agieren - vom Landgericht München als gerechtfertigt bewertet wurden". Somit hat nun nach Hass und Klein auch Diedrich seine einstweilige Verfügung, die ihm unter Androhung einer Strafe von 500.000 Euro oder ersatzweise bis sechs Monaten Ordnungshaft untersagt, als vertretungsberechtigter Geschäftsführer der ASG finanz aufzutreten und im Namen des Unternehmens Geschäfte zu tätigen. Ferner sind die im Rahmen "des Erstbesuchs" gewonnen ASG-Finanz Daten herauszugeben und dürfen zudem nicht genutzt werden. Zusätzlich soll eine verbindliche Erklärung erfolgen, wem Herr Diedrich diese Daten im Anschluss übergeben hat und welcher Zweck damit verfolgt wurde.
Unschwer lässt sich deuten, dass von Seiten Diedrich bzw. dem ursprünglichen Kläger, der blueman innovation GmbH, nun der nächste Schritt (Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung) folgen wird. Schon am letzten Freitag gab es im Fall blueman/Telis versus ASG weitere Gerichtstermine zur Verhandlung einzelner strittiger Punkte am Landgericht Frankfurt statt: ohne Erfolg. Wie das Versicherungsmagazin erfuhr, werden nach Ostern weitere juristische Entscheidungen erwartet. Die Frage bleibt, wie es mit ASG Finanz weitergeht? So hat die ASG finanz in ihrer Startphase hohe Investitionskosten gehabt. ASG finanz schuldete der ASG zuletzt über zwei Millionen Euro. "Die ASG hat diese Schulden übernommen und eine entsprechende Rangrücktrittserklärung der ASG finanz gegenüber abgegeben", so Hass. Nichtsdestotrotz möchte ASG sicherlich irgendwann die hohen Startkosten wieder ausgeglichen sehen.
Bild: © Stephanie Hofschläger /
Autor(en): Marc Oehme