Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) plant nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" eine Obergrenze für Provisionen in der Lebensversicherung einzuziehen. Auf einer internen Branchentagung habe Frank Grund, der Chef der Versicherungsaufsicht, einen entsprechenden Vorschlag vorgestellt.
Das Modell sehe vor, dass die Versicherer künftig höchstens 2,5 Prozent der insgesamt vom Kunden während der Laufzeit eines Vertrages zu zahlenden Beiträge für Courtagen beziehungsweise Provisionen an Versicherungsmakler und Vertriebsorganisationen zahlen dürfen. Würden vorher festgelegte Qualitätskriterien etwa eine geringe Kündigungs- oder Beschwerdequote, von den Vermittlern erfüllt, wären weitere 1,5 Prozent möglich.
LVRG greift nicht richtig
Dienstleistungen, die der Makler zusätzlich für den Versicherer erbringe, dürften nicht höher vergütet werden, als die Summe, die ein externer Dienstleister verlangen würde. Wie die "Süddeutsche" berichtet, habe die Bafin die Vorschläge Grunds bestätigt.
Hintergrund der Bafin-Pläne ist die Tatsache, dass es den Versicherern nicht gelungen ist, die Abschlusskosten deutlich zu senken, wie es der Gesetzgeber im Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) gefordert hat. Seit Einführung des LVRG am 1.Januar 2015 ist der durchschnittliche Abschlusskostensatz der 50 größten Gesellschaften von 5,2 auf 4,9 Prozent der Beitragssumme des Neugeschäfts 2016 gesunken. Rund 6,8 Milliarden Euro betrugen die Abschlusskosten, die Versicherungskunden im vergangenen Jahr berappen mussten.
Im kommenden Monat steht in Berlin wie geplant die Evaluation des LVRG an. Ein Deckel von 2,5 Prozent, könnte rund drei Milliarden Euro an Provisionszahlungen einsparen.
Autor(en): Versicherungsmagazin.de