Der Vorschlag der Leitung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zur Provisionsbegrenzung
in der Lebensversicherung ist in der Branche angekommen. Was das zu bedeuten hat.
in der Lebensversicherung ist in der Branche angekommen. Was das zu bedeuten hat.
Die gute Botschaft: Die Provision soll eine wichtige Vergütungsform bleiben. Die weniger gute Nachricht für Vermittler:
Die Abschlussprovision (AP) soll begrenzt werden. Einmal bis zu 25 Promille der Beitragssumme, in Ausnahmefällen wie bei geringer Storno- oder Beschwerdequote kann sie bis zu 40 Promille betragen. Keine Frage: Gute Beratung muss gut entlohnt werden. Aber nicht die komplette Branche hat auf das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) so reagiert, wie es sich der Gesetzgeber vorgestellt hat. Der Grund: Die Versicherer stehen im Wettbewerb und brauchen Vertriebskraft.
Die Abschlussprovision (AP) soll begrenzt werden. Einmal bis zu 25 Promille der Beitragssumme, in Ausnahmefällen wie bei geringer Storno- oder Beschwerdequote kann sie bis zu 40 Promille betragen. Keine Frage: Gute Beratung muss gut entlohnt werden. Aber nicht die komplette Branche hat auf das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) so reagiert, wie es sich der Gesetzgeber vorgestellt hat. Der Grund: Die Versicherer stehen im Wettbewerb und brauchen Vertriebskraft.
Die Politik steht jedoch unter Druck von Interessengruppen, die eine provisionsbasierte Vermittlung komplett abschaffen wollen. So wurde der Bafin-Vorschlag von Verbraucherschützern und Politikern mit dem Argument abgelehnt, die Provisionen seien dann immer noch zu hoch. Wenn die Branche stur bleibt, könnte es daher passieren, dass ein „LVRG 2“ einen wesentlich härteren Einschnitt vorsehen könnte.
Es ist ein Dilemma. Besonders betroffen werden Großvertriebe, Versicherungsmakler und Maklerpools sein. Das wird in Berlin niemanden interessieren. Aus meiner Sicht sollte die Branche in Gesprächen mit dem Gesetzgeber den Fokus auf die Bestandsvergütung legen. Dann würde langfristig gutes Geschäft besser vergütet.
Autor(en): Bernhard Rudolf