Die Zertifizierungsorganisation Financial Planning Standards Board (FPSB) Deutschland unterstützt die Stärkung der Honorarberatung und begrüßt die Forderung der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, einen Berufsstand und Mindestqualifikationsstandards für reine Honorarberater einzuführen.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt am Main stellt in ihrem Positionspapier „Finanzdienst-leistungs- und Kapitalanlageberatung auf Honorarbasis“ die Einführung eines eigenständigen Berufsstandes „Unabhängiger Finanzberater“ zur Diskussion. Der vorgesehene Berufsstand soll einem strikten Provisionsannahmeverbot unterliegen und Beratungsleistungen ausschließlich auf Honorarbasis erbringen.
Ist die Bezeichnung "Unabhängiger Finanzberater" wirklich korrekt?
Für den FPSB Deutschland stellt sich dabei die Frage, ob die Bezeichnung des Honorarberater-Berufsstandes als „Unabhängige Finanzberater“ die in Deutschland beobachtbare Markt- und Beratungssituation akkurat widerspiegelt. Insbesondere vertritt er die Auffassung, dass unabhängige Finanzberatung nicht einzig durch die Vergütungsform bestimmt wird. Vielmehr sollte die Vergütungstransparenz gegenüber dem Kunden im Vordergrund der Debatte um Beratungsqualität stehen. Solange der Kunde auf Basis transparenter Entscheidungsgrundlagen die für ihn ideale Kombination von Beratungs- und Vermittlungsleistung frei wählen kann, sollten Beratungen auf Provisionsbasis oder adäquate Mischformen der Vergütung denkbar sein.
Das Positionspapier der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main sieht vor, Umfang und Tiefe der Qualifikation am abgedeckten Dienstleistungsspektrum zu orientieren und stellt hierbei insbesondere auch auf ganzheitliche Finanzplanung ab. Angelehnt an die vom Bundesverbraucherschutzministerium angestoßene Diskussion um Mindestqualifikationen in der Finanzberatung und in Übereinstimmung mit der IHK, tritt der FPSB Deutschland ebenfalls für eine ganzheitlich ausgerichtete und nicht auf einzelne Produktsparten limitierte Mindestqualifikation ein.
Rein produktzentrierte Verkaufsberatung nicht der richtige Weg
Die ausschließliche Fokussierung auf Produktkenntnisse, wie sie in tradierten Ausbildungsgängen verankert ist, birgt die Gefahr einer rein produktzentrierten Verkaufsberatung. Um eine kundengerechte Beratung sicherzustellen, bedarf es daher finanzplanungsprozessualer Methodenkompetenz. Die international anerkannte Norm ISO 22222 Personal Financial Planning (Private Finanzplanung) kann hier Orientierung bieten, glaubt der FPSB Deutschland.
Neben ISO 22222 kommt hierbei insbesondere auch dem Certified Financial Planner-Zertifikat eine große Bedeutung zu, glaubt jedenfalls die Zertifizierungsorganisation. Durch die klare Trennung von Beratungs- und Vermittlungsleistungen in Form von Finanzplanung und deren Umsetzung, vermeiden CFP die Kollision von Verbraucher- und Beraterinteressen bzw. einen oftmals kritisierten vertriebsorientierten Produktverkauf unter dem Deckmantel vermeintlicher Finanzberatung, so der Tenor des Boards.
Quelle: FPSB Deutschland; Bildquelle: © Ernst Rose,
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt am Main stellt in ihrem Positionspapier „Finanzdienst-leistungs- und Kapitalanlageberatung auf Honorarbasis“ die Einführung eines eigenständigen Berufsstandes „Unabhängiger Finanzberater“ zur Diskussion. Der vorgesehene Berufsstand soll einem strikten Provisionsannahmeverbot unterliegen und Beratungsleistungen ausschließlich auf Honorarbasis erbringen.
Ist die Bezeichnung "Unabhängiger Finanzberater" wirklich korrekt?
Für den FPSB Deutschland stellt sich dabei die Frage, ob die Bezeichnung des Honorarberater-Berufsstandes als „Unabhängige Finanzberater“ die in Deutschland beobachtbare Markt- und Beratungssituation akkurat widerspiegelt. Insbesondere vertritt er die Auffassung, dass unabhängige Finanzberatung nicht einzig durch die Vergütungsform bestimmt wird. Vielmehr sollte die Vergütungstransparenz gegenüber dem Kunden im Vordergrund der Debatte um Beratungsqualität stehen. Solange der Kunde auf Basis transparenter Entscheidungsgrundlagen die für ihn ideale Kombination von Beratungs- und Vermittlungsleistung frei wählen kann, sollten Beratungen auf Provisionsbasis oder adäquate Mischformen der Vergütung denkbar sein.
Das Positionspapier der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main sieht vor, Umfang und Tiefe der Qualifikation am abgedeckten Dienstleistungsspektrum zu orientieren und stellt hierbei insbesondere auch auf ganzheitliche Finanzplanung ab. Angelehnt an die vom Bundesverbraucherschutzministerium angestoßene Diskussion um Mindestqualifikationen in der Finanzberatung und in Übereinstimmung mit der IHK, tritt der FPSB Deutschland ebenfalls für eine ganzheitlich ausgerichtete und nicht auf einzelne Produktsparten limitierte Mindestqualifikation ein.
Rein produktzentrierte Verkaufsberatung nicht der richtige Weg
Die ausschließliche Fokussierung auf Produktkenntnisse, wie sie in tradierten Ausbildungsgängen verankert ist, birgt die Gefahr einer rein produktzentrierten Verkaufsberatung. Um eine kundengerechte Beratung sicherzustellen, bedarf es daher finanzplanungsprozessualer Methodenkompetenz. Die international anerkannte Norm ISO 22222 Personal Financial Planning (Private Finanzplanung) kann hier Orientierung bieten, glaubt der FPSB Deutschland.
Neben ISO 22222 kommt hierbei insbesondere auch dem Certified Financial Planner-Zertifikat eine große Bedeutung zu, glaubt jedenfalls die Zertifizierungsorganisation. Durch die klare Trennung von Beratungs- und Vermittlungsleistungen in Form von Finanzplanung und deren Umsetzung, vermeiden CFP die Kollision von Verbraucher- und Beraterinteressen bzw. einen oftmals kritisierten vertriebsorientierten Produktverkauf unter dem Deckmantel vermeintlicher Finanzberatung, so der Tenor des Boards.
Quelle: FPSB Deutschland; Bildquelle: © Ernst Rose,
Autor(en): versicherungsmagazin.de