KKH fordert Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung über Steuern zu finanzieren

Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) hat die Bundesregierung bei künstlicher Befruchtung die Kostenübernahme durch die Krankenkassen auf 50 Prozent reduziert, die Zahl der Versuche von vier auf drei gesenkt und zudem Altersbegrenzungen eingeführt. Die Kaufmännische Krankenkasse verzeichnet bei den - seit Anfang 2004 genehmigungspflichtigen - Maßnahmen einen deutlichen Rückgang um 60 bis 70 Prozent. Nach einer Umfrage des Bundesverbandes Reproduktionsmedizinischer Zentren hat sich seit Jahresbeginn die Zahl künstlicher Befruchtungen halbiert. Es hat in Deutschland, wie berichtet wird, angeblich 15.000 Schwangerschaften durch künstliche Befruchtung weniger gegeben als im Vergleichszeitraum 2003.

Der KKH-Vorstandschef Ingo Kailuweit sagt: "Aus unserer Sicht ist das der falsche Weg. Wir sollten nicht nur die demographische Entwicklung beklagen, sondern aktiv daran etwas ändern." Wenn durch die Einsparungen jährlich 10.000 Kinder weniger zur Welt kommen, wie von Reproduktionsmedizinern geschätzt werde, seien die Kürzungen ein falsches familienpolitisches Signal. Die Unterstützung von Ehepaaren bei Erfüllung des Kinderwunsches sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe von besonderer Bedeutung. Kailuweit fordert deshalb nicht nur die Rücknahme der Einschränkungen durch das GMG, sondern auch, dass die Kosten der künstlichen Befruchtung zu 100 Prozent aus Steuermitteln finanziert werden.

Quelle: KKH Kaufmännische Krankenkasse

Autor(en): SN

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