Der Bundesrat hat den Weg für die umstrittene Cannabis-Legalisierung freigemacht. Seit 1. April sind damit der Konsum sowie der begrenzte Besitz und Anbau für Erwachsene erlaubt.
Die Versicherer fordern die Bundesregierung auf, möglichst schnell klare Regeln für den Cannabis-Konsum im Straßenverkehr zu schaffen. „Wir brauchen idealerweise mit der Legalisierung am 1. April einen THC-Grenzwert, der gelegentlich kiffende, aber fahrtaugliche Autofahrer nicht kriminalisiert“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
Trotz Legalisierung Geldbußen, Fahrverbote und Punkte in Flensburg
Aktuell drohen Autofahrern trotz der Legalisierung Geldbußen, Fahrverbote und Punkte in Flensburg, sobald bei ihnen kleinste Mengen des Cannabis-Wirkstoffs THC im Blut nachgewiesen werden. Das Problem: THC wird im Körper viel langsamer und anders abgebaut als Alkohol – und kann daher regelmäßig auch dann noch im Blut nachweisbar sein, wenn die berauschende Wirkung längst vorbei ist.
„Wer abends etwas Alkohol trinkt, kann in der Regel am nächsten Morgen wieder Autofahren. Wer abends einen Joint raucht, kann auch nach zehn bis zwölf Stunden gegen geltendes Recht verstoßen“, kommentiert Asmussen die Lage. Er plädiert daher für einen THC-Grenzwert, der in etwa der 0,5-Promille-Grenze beim Alkohol entspricht.
Wer bekifft fährt, riskiert seinen Versicherungsschutz
Wer mit THC im Blut einen Unfall verursacht, riskiert auch nach der Legalisierung seinen Versicherungsschutz. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt dann zwar den Schaden des Unfallopfers in voller Höhe, nimmt den Unfallverursacher aber in Regress. Die Kaskoversicherung kann die Leistungen kürzen, unter Umständen sogar vollständig versagen.
Quelle: GDV
Autor(en): versicherungsmagazin.de