Norman Wirth ist geschäftsführender Vorstand AfW Bundesverband Finanzdienstleistung und Partner Wirth Rechtsanwälte. Mit Versicherungsmagazin sprach er auf der DKM über das drohende Provisionsverbot, die Relevanz des Themas Künstliche Intelligenz und die weiteren Herausforderungen der Branche.
Was ist Ihrer Wahrnehmung nach „das“ Thema auf der diesjährigen DKM?
Norman Wirth: Ich war schon einen Tag vor der DKM vor Ort, da wir unser Treffen der Pools und Verbünde, die im AFW angesiedelt sind, hatten. Dort war das Hauptthema das Provisionsverbot, das aus Brüssel droht. Wir sind hier sehr aktiv unterwegs, um unsere Position klarzustellen. Das zweite wichtige Thema, das diskutiert wurde, war Regulierung. Dabei ging es um die Ergebnisse der Fokusgruppe Altersvorsorge, die im Juli dieses Jahres ihren Abschlussbericht vorgelegt hat. Wir werden nun sehen, was davon ins Gesetzgebungsverfahren eingeht.
Auf der Messe selbst gab es sehr viele Themen. Meine Gespräche als Verbandsvertreter drehen sich vor allem über die eben genannten Themen. Ebenfalls sehr im Fokus stand das Thema Künstliche Intelligenz (KI), mit dem sich vielfach auch die junge Maklergeneration beschäftigt. Solche Themen diskutieren wir auch in unserer Community "#Die 34er". Dort vernetzen sich junge unabhängige Finanzberaterinnen und -berater, tauschen sich aus und diskutieren über die neusten Entwicklungen.
Glauben Sie, das Künstliche Intelligenz irgendwann eine Gefahr für die Finanzberaterinnen und -berater wird?
Nein. Ich glaube, dass KI etwas Positives ist und eine tolle Ergänzung in der Beratung ist. Bei Beratung geht es immer um das Vertrauensverhältnis zum Kunden. Das kann eine KI nicht ersetzen, aber bestens ergänzen.
Wie Sie schon sagten, steht die EU-Kleinanlegerstrategie und das mögliche drohende Provisionsverbot im Fokus Ihrer Gespräche. Was wird aus Ihrer Sicht passieren, wenn der Entwurf so verabschiedet werden würde?
Zunächst müsste der Entwurf in deutsches Recht umgesetzt werden. Das könnte zum Teil über so genannte Delegierten-Verordnungen erfolgen, die noch erstellt werden und dann unmittelbares Recht in Deutschland werden müssten. Wäre das der Fall, bestünde die große Gefahr, dass wir eine Rechtsunsicherheit hätten und das Provisionsgeschäft im Versicherungsanlagebereich deutlich erschwert werden würde.
Derzeit sind sich die Experten ja nicht einig, ob bei dem jetzigen Entwurf ein Provisionsverbot droht oder nicht. Die Gutachten, die zu diesem Thema erstellt wurden, kommen zu unterschiedlichen Bewertungen. Daher ist es um so wichtiger, jetzt zu agieren und dafür zu sorgen, dass der Entwurf geändert wird. Das Thema wird uns im kommenden Jahr weiter beschäftigen.
Was sind 2024 weitere große Herausforderungen?
Die wichtigsten Stichworte habe ich schon genannt. Ein weiteres wichtiges Thema, das auf meiner Prioritätenliste weit oben steht, ist das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Finanzkriminalität (FKBG). Das ist ein "heißes" Thema seitens der Behörden und nimmt im Koalitionsvertrag mehr Platz ein als die Altersvorsorgethemen. Mit der Gründung des neuen Bundesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (BBF) werden für die Vermittlerschaft die Kontrollen, ob die Vorgaben eingehalten werden, massiv zunehmen. Das Thema wird eine ähnliche Dimension haben wir die Datenschutz-Grundverordnung und hierzu droht noch ein Riesenpaket aus Brüssel. In der Vermittlerschaft findet das Thema aus meiner Sicht noch zu wenig Beachtung. Wir werden uns damit in 2024 intensiv beschäftigen und unsere Mitglieder für das Thema sensibilisieren.
Das Interview führte Anja Schüür-Langkau auf der DKM 2023.
Autor(en): Anja Schüür-Langkau