Kfz-Versicherung: Zum Jahreswechsel Fristen beachten

Wer im laufenden Jahr einen Unfall verursacht hat und die Kfz-Versicherung noch in Anspruch nehmen möchte, sollte den Schaden spätestens bis zum 31. Dezember 2009 seinem Versicherer melden, rät der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Wer einen Unfall verursacht, muss den Schaden seiner Versicherung grundsätzlich innerhalb einer Woche schriftlich oder telefonisch anzeigen. Ausgenommen von dieser Regelung sind in der Kfz-Haftpflichtversicherung sogenannte Kleinschäden bis etwa 500 Euro. Wer im Laufe des Jahres einen oder mehrere solcher Bagatellschäden verursacht und die Reparaturkosten für das Fahrzeug der Unfallgegner (Haftpflicht) ausgelegt hat, sollte sich deshalb von seinem Versicherer ausrechnen lassen, was für ihn günstiger ist: alle Schäden zu melden, sie selbst zu bezahlen oder nur den teuersten Schaden zu melden und den kleineren selbst zu bezahlen.


Denn für die Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt ist nicht die Höhe der Schäden, sondern die Zahl der Unfälle entscheidend. Mehrere kleine Unfälle ergeben also einen höheren Rabattverlust als ein einziger teurer Schaden.

Rückzahlungsfrist sechs Monate
Wer einen Unfall bereits regulieren ließ, kann unter bestimmten Voraussetzungen seinem Haftpflichtversicherer, manchmal auch seinem Vollkaskoversicherer, die Unfallkosten zur Erhaltung seines Schadenfreiheitsrabattes zurückzahlen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung informiert ihre Kunden bei Kleinschäden (in der Regel bis 500 Euro) nach Abschluss der Regulierung über die Höhe des ausgezahlten Betrages. Nach dieser Mitteilung hat der Autofahrer sechs Monate Zeit, seiner Versicherung die Aufwendungen zu erstatten. Hat sich der Autofahrer bis zum Jahreswechsel bzw. bis zur Hauptfälligkeit noch nicht entschieden, wird der Vertrag erst einmal zurückgestuft. Werden die Kosten des Versicherers dann doch noch innerhalb der Sechs-Monats-Frist bezahlt, entfällt die Rückstufung; zuviel gezahlte Beiträge werden erstattet.

Autor(en): Versicherungsmagazin.de

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