Kfz-Versicherung: Unsicherheiten der Versicherten beim Kündigungsrecht

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist für jeden Autobesitzer
Pflicht, ein Vertrag schnell abgeschlossen. Doch wie viele kennen ihr
Kündigungsrecht, wenn sie zu einem günstigeren Anbieter wechseln
möchten? Im Auftrag der DA Direkt befragten die Marktforscher von Emnid rund 1.000 Autofahrer zum Thema Kündigung. Dabei zeigten sich zum Teil große Wissenslücken: So glaubten irrtümlicherweise etwa 40 Prozent der Befragten, Umzug oder Heirat als Anlass nutzen zu können, um die Kfz-Versicherung zu wechseln. Fast jeder Zweite weiß nicht, dass ein Versicherungswechsel in den meisten Fällen zum 30. November möglich ist. Denn Kfz-Versicherungen laufen in der Regel bis zum 1. Januar und können einen Monat vor Ablauf gekündigt werden. Bis zu diesem Datum kann man ganz einfach - ohne Angabe von Gründen - seinen Vertrag kündigen und zu einer anderen Kfz-Versicherung wechseln.

Was aber, wenn Versicherte erst nach dem Stichtag 30. November
eine erhöhte Beitragsrechnung für das neue Jahr erhalten? "Bei einer
Beitragserhöhung greift das Sonderkündigungsrecht", erklärt Manfred
Florian, Leiter Produktmanagement der DA Direkt. Ein weiteres
Ergebnis der Umfrage zeigt, dass rund ein Viertel (24 Prozent) der
Befragten nicht weiß, dass die Kfz-Versicherung in solch einem Fall
gekündigt werden kann. Grundsätzlich gibt es vier Möglichkeiten, das
Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen:

1. Bei einer Beitragserhöhung ohne eine Verbesserung der
Leistungen ist eine Kündigung innerhalb eines Monats nach Erhalt der
Mitteilung über die Erhöhung möglich.

2. Ändert sich für ein Fahrzeug Typ- oder Regionalklasse, kann man
seinen Vertrag ebenfalls kündigen. Wichtig: Dabei ist unbedingt zu
beachten, dass die Kündigung dem Versicherer bis zum Ablauf der
Monatsfrist vorliegt. Bei einer Kündigung gilt das Eingangsdatum des
Schreibens bei der Versicherung und nicht das Datum des Poststempels.

3. Der Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens bietet immer die
Möglichkeit, die Kfz-Versicherung zu wechseln.

4. Auch nach einem Schadenfall besteht das Recht, den Vertrag zu
kündigen. Doch Vorsicht: Hier hat der Versicherer Anspruch auf die
Beiträge bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit.

Wer kündigen möchte, muss dies auf jeden Fall schriftlich tun, zur
Sicherheit mit Einschreiben. Vor einem Wechsel lohnt sich der
Vergleich der Beiträge und Leistungen verschiedener Gesellschaften in
Zeitschriften, bei der Stiftung Warentest oder im Internet.
Vergleichsportale, wie zum Beispiel http://www.aspect-online.de, listen
günstige Angebote auf. "Wer genau hinschaut, kann bei einem Wechsel mehrere hundert Euro Beitrag im Jahr sparen", rät Manfred Florian abschließend.

Quelle: DA Direkt Versicherung

Autor(en): Susanne Niemann

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