Kfz-Versicherung kann bei steigenden Beiträgen gekündigt werden

In diesen Wochen erhalten Autobesitzer Post von ihrer Kfz-Versicherung: die Beitragsrechnung 2008. Was viele nicht wissen: Sollten die Betiräge der Versicherung gestiegen sein, kann der Versicherte sein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und seinen Vertrag kündigen, auch wenn eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr besteht.

Dieses Sonderkündigungsrecht muss jedoch innerhalb von einem Monat nach Information über die Beitragserhöhung wahrgenommen werden. Weitere Möglichkeiten zur außerordentlichen Kündigung bestehen beim Wechsel des Fahrzeuges sowie bei einem selbstverschuldeten Unfall oder Schaden. Bei letzterem muss ebenfalls innerhalb eines Monats nach Anerkennung oder Verweigerung der Entschädigung durch den Versicherer gekündigt werden.

Was bei Sonderkündigungen zu beachten ist
Neben den kurzen monatlichen Kündigungsfristen ist darauf zu achten, die Kündigung per Einschreiben zu versenden und eine Kündigungsbestätigung durch den Versicherer einzufordern. Bei der Wahl eines neuen Anbieters sollte der Versicherte neben einem günstigen Beitrag vor allem auf Serviceleistungen achten wie beispielsweise Ersatzwagengarantie im Schadenfall oder eine 24-Stunden-Schadenhotline. Zudem bieten einige Versicherer Bonusprogramme an, die sich auf die Beitragshöhe auswirken können.

Bildquelle: pixelio

Autor(en): Versicherungsmagazin

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