Kfz: Corona-Gewinne meist nicht automatisch erstattet

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Mit der Huk-Coburg hat nach der DEVK ein zweiter Versicherer angekündigt, dass er aufgrund einer deutlich geringeren Schadenbelastung durch die Corona-Pandemie den Kunden automatisch eine Rückvergütung zukommen lassen will.

Die Ausgaben für Versicherungsschäden sanken branchenweit 2020 in der Autoversicherung um 9,1 Prozent und in der Hausratversicherung um fünf Prozent. Grund ist, dass die Versicherten durch die Corona-Lockdowns deutlich weniger mobil waren. Zudem führte die starke Nutzung des Homeoffice dazu, dass es weniger Einbrüche in Privatwohnungen gab. Gleichzeitig erhöhten sich die Gesamteinnahmen der Schaden- und Unfallversicherer um 2,1 Prozent auf 74,8 Milliarden Euro, während die Zahl der Verträge nur um 0,9 Prozent wuchs, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) feststellt. Somit konnten die Versicherer ihre Gewinne deutlich steigern. In der Autoversicherung sank die Schadenkostenquote von 98,4 auf 90 Prozent. Damit verdienen die Kfz-Versicherer an jedem Beitragseuro nun zehn Cent. Hinzu kommen noch Zinsgewinne aus Kapitalanlagen. In der Hausratversicherung sank die Schadenkostenquote immerhin von 72,6 auf 70 Prozent. Die Sparte lohnt sich also besonders für die Versicherungsunternehmen.

Automatische Rückzahlung bisher selten

Eine automatische Rückzahlung eines Teils der Corona-bedingten Gewinne haben die Huk-Coburg und die DEVK angekündigt. Die Huk-Coburg wird für über acht Millionen Kunden rund 185 Millionen Euro zurückerstatten. Die DEVK will über einer Million ihrer Kunden 13 Millionen Euro gutschreiben. Begünstigt werden somit nicht alle Kunden der beiden Assekuranzen. Denn nur wer 2020 keinen Schaden gemeldet hat, kommt in den Genuss der Rückzahlung. Bei den meisten anderen Versicherern wird es gar keine automatische Rückerstattung geben. Das bestätigte der zweitgrößte Autoversicherer Allianz. Auch eine individuelle Rückerstattung für Autofahrer, die 2020 weniger Kilometer gefahren sind also sie vorher in der Police angegeben haben, ist in der Regel ausgeschlossen.

Allein Kunden, bei denen die Kfz-Police eine unterjährige so genannte Hauptfälligkeit hat, können noch einen Teil der Prämie aus dem vergangenen Jahr zurückerhalten. Wer also erst am 1. Dezember 2020 seine Vertragsverlängerung erhalten hat, kann noch in 2021 eine Nachmeldung machen. Die meisten Policen jähren sich aber im Januar. Eine Ausnahme macht die Debeka. Sie akzeptiert noch Meldungen über reduzierte Kilometerleistung für das vergangene Jahr und senkt dann den Beitrag für 2020 und 2021.

Millionen Erstattungen durch geringere Jahresfahrleistung

Eine Musterrechnung des Vergleichsprogramms Nafiauto.de zeigt, dass Kunden, die 30 Prozent weniger Kilometer pro Jahr fahren, zwischen fünf und neun Prozent Versicherungsprämie sparen können. In der Musterrechnung wurde die jährliche Fahrleistung von 12.000 auf 8.400 Kilometer gesenkt. Die Debeka und die Zurich haben ihre Kunden aktiv darauf hingewiesen, dass sie eine reduzierte Jahresfahrleistung melden sollen. Bei der Zurich wurden so für 2020 insgesamt fünf Millionen Euro erstattet, bei der Debeka waren es 500.000 Euro. Viele Kunden haben sich zudem beim Marktführer HUK-Coburg gemeldet, der 13 Millionen Fahrzeuge versichert hat. Daher hat der fränkische Versicherer 2020 zusätzlich zu seiner geplanten generellen Ausschüttung rund 40 Millionen Euro zurückvergütet.

Konkurrent Allianz hatte im vergangenen Jahr 20 Millionen Euro an Kunden mit geringerer Fahrleistung ausgezahlt. Eine automatische Rückvergütung schließt die Münchener Assekuranz aber auch für die Zukunft aus. Autofahrer sollten für 2021 frühzeitig einschätzen, ob ihre Fahrleistung im Vergleich zu den Angaben in ihrer Police geringer ausfallen wird. Ist das der Fall, sollten sie dies sofort ihrem Kfz-Versicherer melden. Denn eine ganze Reihe der Assekuranzen senkt die Prämie nicht rückwirkend zur Hauptfälligkeit, sondern erst ab dem Tag der Meldung.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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