Kein Vorteil für Lebensversicherer durch Abgeltungssteuer

Das Bundesfinanzministerium (BMF) schiebt die Planungen für die so genannte Abgeltungssteuer voran. Ab 2009 will der Fiskus auf alle Zinsen und Kursgewinne 25 Prozent Steuer verlangen. Damit sollen alle Ansprüche des Staates auf Teilhabe an Kapitalerträgen abgegolten sein. Bisher müssen Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrages mit dem individuellen Einkommensteuersatz versteuert werden. Die jetzige einjährige Spekulationsfrist auf Veräußerungsgewinne und das Halbeinkünfteverfahren würden abgeschafft.

"Ursprünglich sollten manche Investments von der Abgeltungssteuer verschont bleiben, darunter Kapitalversicherungen und KLV", meinte der Wirtschaftsweise und Vordenker des Alterseinkünftegesetzes, Bert Rürup, noch im Februar. Nun besserte das BMF kurzfristig seinen Referentenentwurf nach - die KLV wird dadurch nachträglich steuerlich nicht besser als andere Anlageformen gestellt. Worum geht es?

Im Zuge der Neuordnung der privaten Altersvorsorge fiel für die Lebensversicherer das wichtigste Verkaufsargument weg: die steuerfreie Auszahlung zum Ende der Laufzeit. Allerdings bekamen die Gesellschaften damals ein Trostpflaster mit auf den Weg: Nur die Hälfte des Wertzuwachses einer klassischen KLV mit Einmalauszahlung wird dem persönlichen Steuersatz unterworfen (Voraussetzung: In die Police ist mindestens zwölf Jahre eingezahlt worden und der Sparer hat bei der Auszahlung schon seinen 60. Geburtstag hinter sich). Wenn die Abgeltungssteuer an die Stelle des persönlichen Steuersatzes tritt, hätte dies für Policen-Inhaber die angenehme Folge gehabt, dass statt des halben persönlichen Steuersatzes nur die halbe Abgeltungssteuer in Höhe von 12,5 Prozent fällig wird. Bei anderen Anlageformen wie Investmentfonds oder der Direktanlage in Wertpapiere wären dagegen die vollen 25 Prozent für den Fiskus fällig.

Nun hat das BMF dieses unfreiwillige Steuerprivileg gestrichen, ehe es überhaupt Gesetzeskraft bekommen konnte. 50 Prozent der Kapitalerträge aus den Policen sollen nun doch nicht pauschal mit 25 Prozent besteuert werden (= 12,5 Prozent real), sondern unterliegen weiterhin dem progressiven Einkommensteuertarif. Das heißt: Es bleibt bei der jetzigen Regelung von 50 Prozent. Dies führt bei Kapitalerträgen aus weiteren Anlagen dazu, dass die Steuerlast für den Anleger unterm Strich durchaus empfindlich höher sein kann.

Damit scheint der Schachzug der Fondsbranche aufgegangen zu sein, rechtzeitig gegen den drohenden Steuervorteil für die Konkurrenz vorzugehen. Der Referentenentwurf sieht nun "Waffengleichheit" vor. Damit erfüllt sich auch eine Einschätzung des GDV, der offiziell keine Privilegien, sondern eine steuerliche Gleichstellung für alle Betroffenen wollte. Insgeheim hatte man aber wohl doch auf diesen zusätzlichen Anreiz für den Abschluss langfristiger Versicherungen gehofft.

Insgesamt dürfte die Abgeltungssteuer auf alle Kapitaleinkünfte das langfristige Sparen vielfach unattraktiver machen, vor allem über Aktienfonds. BVI-Präsident Wolfgang Mansfeld rechnete vor: Bei Einzahlung von 100 Euro pro Monat in einen Aktienfondssparplan mit 30 Jahren Laufzeit könnte ein Endvermögen von 150.000 Euro zu Buche stehen. Dann wären rund 30.000 Euro Abgeltungssteuer fällig.

Die Abgeltungssteuer macht jedoch einige Anlagen auch attraktiver, darunter Anlagen mit Zinsansammlung (Zerobonds; Bundesschatzbriefe Typ B), da keine Progression des Steuersatzes im Auszahlungsjahr mehr droht. Dagegen verlieren Zinsanleger mit niedrigem Einkommen (Steuersatz unter 30 Prozent) sowie Kursgewinne an Reiz. Auch bei wachstumsstarker Aktien drohen Einbußen: Dividenden werden nicht mehr nur zur Hälfte und Kursgewinne gar nicht besteuert, sondern beides zu je 30 Prozent.

Autor(en): Detlef Pohl

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