Neues von dem Schlagabtausch zwischen der Bâloise-Gruppe und der Signal Iduna: Zum Wochenbeginn hatte die BaFin eine Verwaltungsakte erlassenen, womit bescheinigt werde, dass „die derzeitige Situation, in der sich unsere Gesellschaften befinden, rechtswidrig ist“, heißt es bei der Bâloise. Branchenkenner sehen in dem Erlass der Aufsichtsbehörde eher Ansätze für eine weitere Verhärtung der Positionen im Streit der Schweizer mit der Signal Iduna. Doch inzwischen sollen beide Parteien erklärt haben, zeitnah an den Verhandlungstisch zurückkehren zu wollen.Zwischen die Mühlensteine gerieten nicht nur die Innendienst-Mitarbeiter, sondern vor allem die Ausschließlichkeits-Organisation im Außendienst aller drei Deutscher Ring Gesellschaften. Zum Wochenbeginn hat die BaFin nun von den Deutscher Ring-Gesellschaften die „Vorlage eines Plans über die Vorkehrungen der Deutscher Ring-Gesellschaften für den Fall der Beendigung des Orga-Vertrags“ gefordert.
BaFin bestätigt die rechtswidrige Situation der Gesellschaften
„Beide Parteien haben erklärt, zeitnah an den Verhandlungstisch zurückzukehren“, lässt die Signal Iduna in einer offiziellen Erklärung verlauten. Über das „wann und wo“ schwiegen sich beide Parteien aus. „Der Verwaltungsakt der BaFin bestätigt unsere Auffassung, dass die derzeitige Situation, in der sich unsere Gesellschaften befinden, rechtswidrig ist", sagte Martin Strobel, der Vorsitzende der Konzernleitung der Bâloise. „Wir wollen diesen rechtswidrigen Zustand so schnell wie möglich beseitigen und die Gesellschaften im Sinne aller Beteiligten zügig entflechten.“ Man fordere die Signal Iduna erneut auf, jetzt an den Verhandlungstisch zurückzukehren.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) setze in den Verwaltungsakten das bisher vom Deutscher Ring Krankenversicherungsverein beanspruchte Vetorecht außer Kraft, wird mitgeteilt. Die BaFin stelle außerdem fest, dass eine organisatorische Trennung aller wesentlichen Bereiche im Hause der derzeit noch quasi unter einem Dach an der Ludwig-Erhard-Straße 22 in Hamburg arbeitenden drei Deutscher Ring Gesellschaften erforderlich sei. Eine Entflechtung der Beteiligungen fordert die BaFin den Angaben zufolge nicht. Dies wurde ausdrücklich betont, weil die Bâloise-Gruppe erst vor vier Wochen mit einer Vorschlag für einen Entflechtungsplan das Feuer im Schwelbrand um die Zuständigkeiten erneut entfacht hatte.
Beide Streitparteien legen die Verwaltungsakte unterschiedlich aus
Die inhaltlichen Schwerpunkte der Verwaltungsakte der Aufsichtsbehörde hören sich bei den beiden Streitparteien unterschiedlich an. In der Veröffentlichung der Signal Iduna heißt es dazu: „Die BaFin verfügt in ihrem Verwaltungsakt, dass der Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G. seine strategischen Unternehmensentscheidungen, nicht auslagerbaren sowie nicht delegierbaren Leitungsentscheidungen und arbeitsrechtlichen Weisungen nicht von Zustimmungen Dritter und damit von der Zustimmung der Deutscher Ring Lebensversicherungs-AG abhängig macht und diesbezüglich auch kein Weisungs- und Vetorecht Dritter akzeptiert, auch nicht unter Berufung auf den bestehenden Organisationsvertrag. Damit will die BaFin sicherstellen, dass bestimmte Vertragsklauseln des Organisationsvertrages sich in der Praxis nicht so auswirken, dass die Unabhängigkeit des Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G. eingeschränkt ist. Dies gilt entsprechend für die Lebens- und Sachversicherungsgesellschaften des Deutschen Rings.“
Von der Bâloise-Gruppe, die als Kürzel für Deutscher Ring die Initialen „DR“ benutzt, wird dazu mitgeteilt: „Die BaFin hat das derzeit von DR Kranken beanspruchte Vetorecht gegen unternehmerische Maßnahmen und Weisungen von DR Leben/Sach mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt. (...) Die derzeitige Aufbau- und Ablauforganisation der Deutscher Ring-Gesellschaften, d. h. die derzeitige Verflechtung der Deutscher Ring-Gesellschaften, verstößt insbesondere gegen Versicherungsaufsichts- und zwingendes Gesellschaftsrecht. - Rechtlich erforderlich ist eine jeweils eigenverantwortliche und unabhängige Geschäftsleitung sämtlicher Deutscher Ring-Gesellschaften. (...)" Die BaFin weist weiter darauf hin, dass auch die bislang nicht entflochtenen Mehrfacharbeitsverträge zu hohen operationellen Risiken führen. Auch dieses organisatorische Defizit sei zu beheben.
Die BaFin fordert zudem beide Unternehmen auf, regelmäßig detailliert und anhand von Kennzahlen über ihre operative Situation zu berichten. Das gibt der BaFin die Möglichkeit, die Situation in Hamburg kontinuierlich zu überprüfen und ggfs. weitere Maßnahmen zur Beendigung des rechtswidrigen Zustandes zu treffen.“
Signal-Iduna-Chef Reinhold Schulte erläutert seine Position in der nächsten Ausgabe des „versicherungsmagazin“ Heft 3/2010.
BaFin bestätigt die rechtswidrige Situation der Gesellschaften
„Beide Parteien haben erklärt, zeitnah an den Verhandlungstisch zurückzukehren“, lässt die Signal Iduna in einer offiziellen Erklärung verlauten. Über das „wann und wo“ schwiegen sich beide Parteien aus. „Der Verwaltungsakt der BaFin bestätigt unsere Auffassung, dass die derzeitige Situation, in der sich unsere Gesellschaften befinden, rechtswidrig ist", sagte Martin Strobel, der Vorsitzende der Konzernleitung der Bâloise. „Wir wollen diesen rechtswidrigen Zustand so schnell wie möglich beseitigen und die Gesellschaften im Sinne aller Beteiligten zügig entflechten.“ Man fordere die Signal Iduna erneut auf, jetzt an den Verhandlungstisch zurückzukehren.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) setze in den Verwaltungsakten das bisher vom Deutscher Ring Krankenversicherungsverein beanspruchte Vetorecht außer Kraft, wird mitgeteilt. Die BaFin stelle außerdem fest, dass eine organisatorische Trennung aller wesentlichen Bereiche im Hause der derzeit noch quasi unter einem Dach an der Ludwig-Erhard-Straße 22 in Hamburg arbeitenden drei Deutscher Ring Gesellschaften erforderlich sei. Eine Entflechtung der Beteiligungen fordert die BaFin den Angaben zufolge nicht. Dies wurde ausdrücklich betont, weil die Bâloise-Gruppe erst vor vier Wochen mit einer Vorschlag für einen Entflechtungsplan das Feuer im Schwelbrand um die Zuständigkeiten erneut entfacht hatte.
Beide Streitparteien legen die Verwaltungsakte unterschiedlich aus
Die inhaltlichen Schwerpunkte der Verwaltungsakte der Aufsichtsbehörde hören sich bei den beiden Streitparteien unterschiedlich an. In der Veröffentlichung der Signal Iduna heißt es dazu: „Die BaFin verfügt in ihrem Verwaltungsakt, dass der Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G. seine strategischen Unternehmensentscheidungen, nicht auslagerbaren sowie nicht delegierbaren Leitungsentscheidungen und arbeitsrechtlichen Weisungen nicht von Zustimmungen Dritter und damit von der Zustimmung der Deutscher Ring Lebensversicherungs-AG abhängig macht und diesbezüglich auch kein Weisungs- und Vetorecht Dritter akzeptiert, auch nicht unter Berufung auf den bestehenden Organisationsvertrag. Damit will die BaFin sicherstellen, dass bestimmte Vertragsklauseln des Organisationsvertrages sich in der Praxis nicht so auswirken, dass die Unabhängigkeit des Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G. eingeschränkt ist. Dies gilt entsprechend für die Lebens- und Sachversicherungsgesellschaften des Deutschen Rings.“
Von der Bâloise-Gruppe, die als Kürzel für Deutscher Ring die Initialen „DR“ benutzt, wird dazu mitgeteilt: „Die BaFin hat das derzeit von DR Kranken beanspruchte Vetorecht gegen unternehmerische Maßnahmen und Weisungen von DR Leben/Sach mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt. (...) Die derzeitige Aufbau- und Ablauforganisation der Deutscher Ring-Gesellschaften, d. h. die derzeitige Verflechtung der Deutscher Ring-Gesellschaften, verstößt insbesondere gegen Versicherungsaufsichts- und zwingendes Gesellschaftsrecht. - Rechtlich erforderlich ist eine jeweils eigenverantwortliche und unabhängige Geschäftsleitung sämtlicher Deutscher Ring-Gesellschaften. (...)" Die BaFin weist weiter darauf hin, dass auch die bislang nicht entflochtenen Mehrfacharbeitsverträge zu hohen operationellen Risiken führen. Auch dieses organisatorische Defizit sei zu beheben.
Die BaFin fordert zudem beide Unternehmen auf, regelmäßig detailliert und anhand von Kennzahlen über ihre operative Situation zu berichten. Das gibt der BaFin die Möglichkeit, die Situation in Hamburg kontinuierlich zu überprüfen und ggfs. weitere Maßnahmen zur Beendigung des rechtswidrigen Zustandes zu treffen.“
Signal-Iduna-Chef Reinhold Schulte erläutert seine Position in der nächsten Ausgabe des „versicherungsmagazin“ Heft 3/2010.
Autor(en): Ellen Bocquel