Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein erhebt Klage gegen Krankenkassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung wegen Praxisgebühr

Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein hat beschlossen, Feststellungsklage gegen die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zu
erheben.

Die Klage richtet sich gegen eine von den Spitzenverbänden und der KBV beschlossene Regelung im Bundesmantelvertrag, mit der sowohl den Vertragsärzten als auch den Kassenärztlichen Vereinigungen die Einziehung der 10 Euro Kassengebühr aufgebürdet wird. Nach Auffassung des Vorstandes ist es nicht akzeptabel, die ohnehin schon problematische Gesetzespflicht zur Entrichtung der Zuzahlung in der
Vertragsarztpraxis per Bundesmantelvertrag dahingehend auszuweiten, dass Vertragsärzte auch noch das Inkasso, also die Beitreibung und Vollstreckung beim Patienten, für die Krankenkassen
übernehmen müssen. Der Vorstandsvorsitzende Dr. Klaus Bittmann: "Diese für eine ärztliche Interessenvertretung unerhörte Verpflichtung, die Patienten unserer Ärzteschaft wegen einer
Kassengebühr von 10 Euro bis zur Zwangsvollstreckung zu bedrohen, wollen wir neben dem ganzen Inkassogeschäft abwehren." Der Vorstand ist der Auffassung, dass der Gebühreneinzug Aufgabe der Krankenkassen ist, bei denen die zuzahlungspflichtigen Patienten Mitglieder sind. So werden auch im Krankenhaussektor ähnliche Einziehungsverfahren nicht etwa von den Krankenhausverwaltungen, sondern von den Krankenkassen durchgeführt.

Quelle: Kassenärztliche Vereinigung S/H

Autor(en): Susanne Niemann

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