Wenn Sie richtig Karneval feiern wollen, sollten Sie vorher keinen Versicherungsfachmann nach seiner Meinung fragen. Denn: Versicherungen und Alkohol, das passt so wenig zusammen wie Griechenland und Haushaltsüberschuss.
Alkohol am Steuer geht gar nicht, das ist bekannt. Aber auch wer mit Bus, Bahn oder Taxi zum tollen Treiben fährt und dabei ganz friedlich dem Alkohol zuspricht, der lebt gefährlich. Wenn die nachgewiesenen Promille auf eine Bewusstseinstrübung hindeuten, kann sogar die Unfallversicherung einem verunglückten Jecken ihre schützende Hand entziehen. Karneval, da verstehen Versicherungen keinen Spaß.
Wir sind in Deutschland. Da wird nach Regeln und Vorschriften gefeiert. Das betrifft auch die Rosenmontagszüge. Nehmen wir an, ein Fußballverein will mit einem geschmückten Festwagen am Karnevalsumzug teilnehmen. Der Vorstand sitzt beisammen und berät das Vorhaben. "Das sollte der Verein mit seiner Versicherung abklären", rät der Vereinsvorsitzende - Abteilungsleiter bei einem Versicherungskonzern. Vereinszweck sei ja das Kicken, nicht das Karneval feiern. Vereinsmitglieder sind also nicht automatisch über den Verein abgesichert, wenn sie beim Kamelle Schmeißen vom Wagen stürzen.
Straßenverkehrsordnung und hüpfende Menschen: Geht garnicht
Den Festwagen, einen Treckeranhänger, hat ein Landwirt gestiftet. Als stellvertretender Vorsitzender des Vereins lässt er sich das nicht nehmen. Nicht einmal von der Straßenverkehrsordnung. Auf dem Anhänger darf er nämlich überhaupt keine Menschen transportieren.
Höchstens zum Ernteeinsatz aufs Feld und wieder zurück auf den Hof. Und dann müssten die Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten Platz nehmen. Die Straßenverkehrsordnung hasst Menschen, die auf fahrenden Hängern herumhüpfen, mit den Armen rudern und "Hellau!" rufen.
Tolle Tage contra Knochenarbeit
Stehen dürfen Menschen auf landwirtschaftlichen Anhängern nur dann, wenn sie arbeiten oder die Ladung sichern. Tanzen dürfen sie gar nicht. Der Vorstand unseres Fußballvereins überlegt: Man könnte die Deko des Festwagens als Ladung deklarieren, die von tapferen Vereinsmitgliedern unter Einsatz ihres Lebens gesichert worden sei. Auf dem Weg aufs Feld. Im Zoch.
Man könnte auch sagen: "Die haben da oben gearbeitet. In der Landwirtschaft gibt's keine tollen Tage. Nur Knochenarbeit!" Beifälliges Nicken in der Runde, während man darüber diskutiert, wie man Kamelle zum landwirtschaftlichen Erzeugnis umdeuten könnte. Könnte man nicht Bio-Kamelle ...?
Und bitte nüchtern zum Rosenmontagszug
Da meldet sich der Schriftführer zu Wort, der im Ordnungsamt der Stadt arbeitet. Alles völlig unnötig, sagt er. Der Karneval sei schließlich in der heimischen Region eine traditionelle Brauchtumsveranstaltung. Da kann die Straßenverkehrsbehörde ein Auge zudrücken und Ausnahmen genehmigen. Nur brauche man für den geschmückten Wagen noch einen TÜV-Stempel.
Erleichtertes Aufatmen. "Aber", setzt der Schriftführer erneut an: "Die Mitfahrer dürfen erst aufsteigen, wenn der Zug startet!" Ein jeder muss selbst sehen, wie er zum Sammelplatz der Festwagen kommt. "Und bitte nüchtern", mahnt der Vorsitzende, "denn vom Versicherungsaspekt her ..."
Textquelle: Banktip.de, Wolff von Rechenberg; Bildquelle: ©Picscout, cslop
Alkohol am Steuer geht gar nicht, das ist bekannt. Aber auch wer mit Bus, Bahn oder Taxi zum tollen Treiben fährt und dabei ganz friedlich dem Alkohol zuspricht, der lebt gefährlich. Wenn die nachgewiesenen Promille auf eine Bewusstseinstrübung hindeuten, kann sogar die Unfallversicherung einem verunglückten Jecken ihre schützende Hand entziehen. Karneval, da verstehen Versicherungen keinen Spaß.
Wir sind in Deutschland. Da wird nach Regeln und Vorschriften gefeiert. Das betrifft auch die Rosenmontagszüge. Nehmen wir an, ein Fußballverein will mit einem geschmückten Festwagen am Karnevalsumzug teilnehmen. Der Vorstand sitzt beisammen und berät das Vorhaben. "Das sollte der Verein mit seiner Versicherung abklären", rät der Vereinsvorsitzende - Abteilungsleiter bei einem Versicherungskonzern. Vereinszweck sei ja das Kicken, nicht das Karneval feiern. Vereinsmitglieder sind also nicht automatisch über den Verein abgesichert, wenn sie beim Kamelle Schmeißen vom Wagen stürzen.
Straßenverkehrsordnung und hüpfende Menschen: Geht garnicht
Den Festwagen, einen Treckeranhänger, hat ein Landwirt gestiftet. Als stellvertretender Vorsitzender des Vereins lässt er sich das nicht nehmen. Nicht einmal von der Straßenverkehrsordnung. Auf dem Anhänger darf er nämlich überhaupt keine Menschen transportieren.
Höchstens zum Ernteeinsatz aufs Feld und wieder zurück auf den Hof. Und dann müssten die Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten Platz nehmen. Die Straßenverkehrsordnung hasst Menschen, die auf fahrenden Hängern herumhüpfen, mit den Armen rudern und "Hellau!" rufen.
Tolle Tage contra Knochenarbeit
Stehen dürfen Menschen auf landwirtschaftlichen Anhängern nur dann, wenn sie arbeiten oder die Ladung sichern. Tanzen dürfen sie gar nicht. Der Vorstand unseres Fußballvereins überlegt: Man könnte die Deko des Festwagens als Ladung deklarieren, die von tapferen Vereinsmitgliedern unter Einsatz ihres Lebens gesichert worden sei. Auf dem Weg aufs Feld. Im Zoch.
Man könnte auch sagen: "Die haben da oben gearbeitet. In der Landwirtschaft gibt's keine tollen Tage. Nur Knochenarbeit!" Beifälliges Nicken in der Runde, während man darüber diskutiert, wie man Kamelle zum landwirtschaftlichen Erzeugnis umdeuten könnte. Könnte man nicht Bio-Kamelle ...?
Und bitte nüchtern zum Rosenmontagszug
Da meldet sich der Schriftführer zu Wort, der im Ordnungsamt der Stadt arbeitet. Alles völlig unnötig, sagt er. Der Karneval sei schließlich in der heimischen Region eine traditionelle Brauchtumsveranstaltung. Da kann die Straßenverkehrsbehörde ein Auge zudrücken und Ausnahmen genehmigen. Nur brauche man für den geschmückten Wagen noch einen TÜV-Stempel.
Erleichtertes Aufatmen. "Aber", setzt der Schriftführer erneut an: "Die Mitfahrer dürfen erst aufsteigen, wenn der Zug startet!" Ein jeder muss selbst sehen, wie er zum Sammelplatz der Festwagen kommt. "Und bitte nüchtern", mahnt der Vorsitzende, "denn vom Versicherungsaspekt her ..."
Textquelle: Banktip.de, Wolff von Rechenberg; Bildquelle: ©Picscout, cslop
Autor(en): Wolff von Rechenberg