"Kanapee" und "Sofa" passend zu Riester?

In den ersten drei Jahren seit Einführung wollten nur wenige mit Riester-Verträgen zu tun haben, da zu verwaltungsintensiv zu geringe Versicherungssummen abgeschlossen wurden. Heute streiten sich Versicherer und Bausparkassen um die bessere staatliche Förderung. Denn für Wohneigentum sollen via Riester-Vertrag staatliche Fördermaßnahmen in Aussicht gestellt werden. Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) stellt sich - wie die Financial Times Deutschland berichtet - gegen die Riesterförderung bei Wohneigentum. "Das würde den Zweck der Riester-Rente und die Systematik auf den Kopf stellen."

Beim Verband der privaten Bausparkassen ist man anderer Ansicht. Nach Aussagen von Verbands-Abteilungsleiter Stefan Jokl versuchen die Bausparkassen derzeit an höchster politischer Stelle durchzusetzen, dass auch Bausparer künftig eine Riester-Zulage erhalten, wenn die eigenen vier Wände und später mietfreies Wohnen der Altersversorgung dienen. Allerdings machen die Kassen selbst Einschränkungen und wollen sich mit 80 Prozent der sonst üblichen Riester-Förderungssumme je Vertrag für ihre Kunden zufrieden geben. Jokl: "Das ist ein Ausgleich dafür, dass bei der Anlageform "Wohneigentum" keine nachgelagerte Besteuerung erfolgt."

Gegner des Bausparkassen-Begehren sehen in diesem Vorstoß auf politischen Parkett eine schleichende Wiedereinführung der gerade erst abgeschafften Eigenheimzulage durch die Hintertür. In der Versicherungswirtschaft sei man allerdings zu gewissen Zugeständnissen bereit. Riester-Förderung ja - aber nur, wenn "ganz normale" Riester-Verträge bei Ablauf zur Tilgung eines Immobilien-Darlehens verwendet werden. Dann müssten Immobilien- oder Bausparvertrag parallel laufen.

Das wollen die Bausparkassen nicht akzeptieren. Stefan Jokl dazu: "Bei dem Modell der Lebensversicherer spart der Kunde mit Riester rund drei Prozent, während das Baudarlehen im selben Moment fünf Prozent Zinsen kostet." Es hat sich inzwischen herumgesprochen, dass mit Riester-Verträgen eine lukrative Förderung einhergeht. Zahlreiche Vertriebsmannschaften in der Assekuranz nutzen die Riester-Renten inzwischen als Türöffner für weitere Cross-Selling-Bemühungen. Das Geschäft zog inzwischen deutlich an. Das blieb den Bausparkassen offensichtlich nicht verborgen.

In Regierungskreisen wurde zunächst die Parole ausgegeben, die Eigenheimzulagen drastisch zu reduzieren. Doch vor allem die Unions-Parteien sorgten dafür, dass im Koalitionsvertrag verankert wurde, dass selbst genutztes Wohneigentum zum 1. Januar 2007 "besser in die geförderte Altersvorsorge integriert" werden solle. Derzeit gibt es für die Riester-Rentenverträge der Versicherungswirtschaft die höchste staatliche Förderung. Als Faustregel gilt innerhalb der vom Gesetzgeber vorgegebenen Höchstbeiträge und Versicherungssummen, dass zehn Euro Beitrag in eine Riester-Rente zusätzlich von Vater Staat mit fünf Euro gefördert werden.

Die Spitzenverbände der Wohnungswirtschaft wollen den Förder-Zapfhahn für ihre Kunden ebenfalls gern nutzen. Sie legten im Januar dieses Jahres für Immobilien-Verträge das so genannte Kanapee-Modell vor, mit dem die Bildung eines Kapitalstocks zur Kalkulation der nachgelagerten persönlichen Einkommensbesteuerung entstehen sollte. Aus den Anfangsbuchstaben der Begriffe "Kapitalstock" sowie "nachgelagert" und "persönliche Einkommensbesteuerung" zimmerte die Wohnungswirtschaft das Schlagwort "Kanapee". Das stieß bei den Bausparkassen auf Unverständnis, weil es sich hier um ein "verwaltungsaufwändiges Überwachungs- und Besteuerungs-Instrumentarium" handele. Passend zum Kanapee warten die Bausparkassen nun mit ihrem "Sofa"-Gegenvorschlag und 80-prozentiger Riester-Zulage auf. Sofa steht hier für "Sofort ohne Finanzamt". Den Versicherern schmeckt das ganze Debakel nicht. Schließlich würden weder Kanapee noch Sofa zur Riester-Rente passen.

Autor(en): Ellen Bocquel

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