Der Immobilienverband IVD steht der getroffenen Einigung zum so genannten "Wohn-Riester" zwar weitgehend positiv gegenüber. Doch gibt es nach Auffassung des IVD auch Verbesserungspotenzial. "Eigentümer vermieteter Immobilien werden nach wie vor benachteiligt", kommentiert Jens-Ulrich Kießling, Präsident des IVD, die aktuellen Entwicklungen.
Die Einigung der Koalition sieht vor, selbstgenutztes Wohneigentum in die Riesterförderung einzubinden. Künftig darf der Riestersparer beim Kauf oder Bau eines Hauses oder einer Eigentumswohnung bis zu 75 Prozent seines angesparten Kapitals aus dem Vertrag entnehmen. Bislang waren das 30 Prozent. Eine Rückzahlung in den eingezahlten Riester-Vertrag soll künftig nicht mehr notwenig sein. Zudem sollen nach den bislang bekannt gewordenen Plänen bei den neuen "Wohn-Riester-Verträgen" auch Zulagen zu 100 Prozent für die Tilgung des Darlehens eingesetzt werden können.
"Laut Aussagen der Koalition soll künftig der Erwerb oder der Bau selbstgenutzten Wohneigentums genauso gefördert werden wie die bereits jetzt begünstigten Altersvorsorgeprodukte, die im Alter eine Geldrente vorsehen. Dadurch können Bürger künftig wählen, ob sie ihre private Rente oder ihre Immobilie im Rahmen der Altersvorsorge fördern lassen", ergänzt Kießling. "Richtig rund wird die Regelung erst, wenn auch eine zunächst vermietete, später aber eventuell selbst genutzte Immobilie erfasst wird. Jemand mit einer vermieteten Immobilie sorgt nicht weniger für sein Alter vor."
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Die Einigung der Koalition sieht vor, selbstgenutztes Wohneigentum in die Riesterförderung einzubinden. Künftig darf der Riestersparer beim Kauf oder Bau eines Hauses oder einer Eigentumswohnung bis zu 75 Prozent seines angesparten Kapitals aus dem Vertrag entnehmen. Bislang waren das 30 Prozent. Eine Rückzahlung in den eingezahlten Riester-Vertrag soll künftig nicht mehr notwenig sein. Zudem sollen nach den bislang bekannt gewordenen Plänen bei den neuen "Wohn-Riester-Verträgen" auch Zulagen zu 100 Prozent für die Tilgung des Darlehens eingesetzt werden können.
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Autor(en): Angelika Breinich-Schilly