Internet-Impressum: Vermittler müssen weitere Details aufnehmen

Vermittler müssen erneut ihr Internet-Impressum erweitern. Grund sind diverse neue Gerichtsurteile. Diese Information lieferte kürzlich Peter Breun-Goerke, Geschäftsführer der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs auf einer Veranstaltung der IHK Südwestfalen.

Neu ist, dass die Mitgliedschaft in einer IHK besonders angegeben werden muss, obwohl der Hinweis, welche IHK als Erlaubnisbehörde des Vermittlers fungiert, bereits eine Pflichtangabe ist. Aufgelistet werden muss dafür der name, die Postanschrift sowie der Link zum Internetportal der IHK.

Anzugeben sind noch: Genaue Berufsbezeichnung, Staat der Verleihung
Bei einer Verlegung der Betriebsstätte ändert sich die zuständige Aufsichtsbehörde. Folglich ist die aktuell zuständige Aufsichtsbehörde im Impressum anzugeben. Unter der zuständigen Aufsichtsbehörde ist die zuständige Industrie- und Handelskammer zu verstehen, denn sie ist für die Erteilung der Erlaubnis, die Rücknahme und den Widerruf der Erlaubnisnach § 34d GewO und § 34e GewO zuständig.

Weiter muss eine genaue Berufsbezeichnung angegeben werden, wofür aber nach Aussage von Breun-Goerkes auch der vermittlerrechtliche Status wie Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 Gewo reicht, der ohnehin laut § 11 VersVermV anzugeben ist.

Hinweise auf Internetseite www.gesetze-im-internet.de ist ausreichend
Im Internet-Impressum muss nun auch der Staat vermerkt werden, in dem die Berufszulassung erfolgt ist, also in der Regel die Bundesrepublik Deutschland. Schließlich wird auch verlangt, dass der Impressums-Nutzer Links auf die relevanten berufsrechtlichen Regelungen erhält.
Dies sind die §§ 34d oder 34e GewO, 59 bis 68 VVG und die VersVermV. Die Gesetze müssen aber nicht einzeln verlinkt werden, es reicht eine allgemeine Angabe, dass diese unter www.gesetze-im-internet.de zu finden sind.

Die Industrie- und Handelskammern haben zu diesen diversen Neuerungen ein veröffentlicht.

Quelle: Versicherungsjournal

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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