Informationsverordnung keine Orientierungshilfe für Verbraucher

Das Bundesministerium der Justiz hat den Entwurf einer Informationspflichtenverordnung vorgelegt. Die Verordnung legt fest, welche Informationspflichten die Versicherer vor Vertragsschluss sowie während eines laufenden Versicherungsverhältnisses zu erfüllen haben. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt, dass mit der Verordnung ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Informationspflichten geschaffen wird. Er kritisiert aber gleichzeitig, dass auf Grund der Vielzahl anzugebender Details keine Übersichtlichkeit und damit auch keine Transparenz erreicht werde. Bei geringem Kundennutzen werde vorwiegend der Bürokratieaufwand erhöht. Bereits im März 2006 hatte der GDV in seiner Transparenzoffensive eigene Vorschläge unterbreitet. Danach soll der Versicherungsnehmer eine kurze zusammengefasste Produktinformation erhalten, in der er sich auf einen Blick Klarheit über ein Vertragsangebot verschaffen könne.

An dem in der Informationspflichtenverordnung vorgesehenen Ansatz für mehr Kostentransparenz kritisiert GDV-Hauptgeschäftsführer Dr. Jörg von Fürstenwerth, dass durch die Angabe der Kosten in Eurosummen für den Verbraucher weder die relative Kostenbelastung zweier Versicherungsprodukte vergleichbar, noch ein Kostenvergleich mit anderen Altersvorsorgeprodukten möglich sei. Um verschiedene Produkte und Produktkategorien vergleichen zu können, hatte der GDV vorgeschlagen, Informationen über die relative Belastung eines Vertrages mit Abschlusskosten und eine Kostenkennziffer vorzusehen, die die Wirkung der Verwaltungskosten auf die Rendite eines Vertrages beschreibe. Ein solcher Ansatz werde beispielsweise auch in Großbritannien mit der "Reduction in Yield"-Methode praktiziert.

Quelle: GDV

Autor(en): VM

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