Die Firma Skendata bietet mit "Wert14 direkt" eine Wertermittlung von Immobilien im Internet an. Angesprochen werden Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler.
Die Wertermittlung von Gebäuden ist eine Wissenschaft für sich, mindestens jedenfalls mit einiger Arbeit verbunden. Doch sie ist notwendig, um die Versicherungssumme zu bestimmen. Vor allem Versicherungsmakler müssen hierbei sorgfältig vorgehen, denn sonst droht die Maklerhaftung beispielsweise für eine Unterversicherung (siehe beispielsweise: , , )
Ohne Bauplan wird die Ermittlung schwer
Das aufwändigste Verfahren der Wertermittlung ist, einen Immobiliensachverständigen einzuschalten und die Immobilie bewerten zu lassen. Das kostet ein nicht unerhebliches Honorar.
Das einfachste ist ein Pauschalverfahren, das im Wesentlichen auf alten Bauwert- oder Kaufpreisangaben beruht. Dazwischen liegen Verfahren zur Selbstermittlung eines angemessenen Wiederaufbauwertes, beispielsweise anhand des Gebäudevolumens und eines von der Ausstattung abhängigen Pauschalwertes 1914 pro Kubikmeter Volumen. Die Ermittlung des Gebäudevolumens setzt üblicherweise voraus, dass der Kunde Baupläne des Hauses zur Verfügung hat, aus denen die Maße ablesbar sind. Sonst muss der gute alte Zollstock zum Einsatz kommen, ein zeitaufwändiges und fehleranfälliges Verfahren.
Katasterdaten genutzt
Eine interessante Alternative dazu bietet die norddeutsche Firma Skendata. Anhand von Katasterdaten für Gebäude in ganz Deutschland wird eine relativ genaue Schätzung des Gebäudevolumens und darauf aufbauend einer Summenbestimmung der Versicherungssumme 1914 in Aussicht gestellt.
Die "Wertermittlung in Sekunden" laut Eigenwerbung sollte man allerdings nicht ganz ernst nehmen, jedenfalls dann nicht, wenn man mehr als nur eine völlig pauschale Bewertung erwartet.
Sinnvoller ist es, die Möglichkeiten des Systems zu nutzen und durch individuelle Vorgaben eine größere Genauigkeit zu erzielen. Insbesondere die Gebäudeausstattung kann anhand entsprechender Fragen und Erläuterungen angepasst werden, um werterhöhende Faktoren zu berücksichtigen. Auch könnten zwischenzeitliche Um- und Ausbauten den Wert beeinflussen. Das Unternehmen empfiehlt, die dazu gestellten Fragen mit dem Kunden gemeinsam durchzugehen, somit wird die Wertermittlung auch zu einer Art Leitfaden für die Versicherungsberatung.
Selbst Gewerbegebäude möglich
Angeboten wird auf der Internetseite www.wert14direkt.de ein kostenfreies "Starter"-Paket mit fünf Wertermittlungen zum Kennenlernen. Anschließend kann man kostenpflichtig eine "Basis"- oder "Premium"-Wertermittlung durchführen. Die "Premium"-Variante ermöglicht die Wertermittlung von aufwändigeren Gebäuden wie beispielsweise Mehrfamilienhäusern, gewerblichen oder öffentlichen Gebäuden. Auch kann man dort kompliziertere Gebäudestrukturen durch individuelle Zeichnungen abbilden, was allerdings auch eine intensivere Beschäftigung mit der Materie und Hilfe durch das Unternehmen voraussetzt.
Skendata will mit seinem Angebot Versicherungsunternehmen dafür gewinnen, die Wertermittlungen anzuerkennen. Das würde den Vermittlern die Arbeit wesentlich erleichtern, so das Argument. Allerdings ist dafür Überzeugungsarbeit notwendig, denn pauschale Berechnungen können im Einzelfall zu Fehlereinschätzungen führen, für die der Versicherer dann dennoch geradezustehen hätte.
Hilfe ohne Sachverstand nicht benutzen
Ein konkretes Beispiel zeigt, dass der Versicherer zwar die Berechnung des Rauminhalts gut nachvollziehen konnte, aber den Kubikmeterwert für zu niedrig gehalten hat. Immerhin hätte hier der Versicherungsvermittler den Wert eines relativ komplexen Mehrfachfamilienhauses innerhalb weniger Minuten bestimmen und die ermittelte Summe nach eigenen Vorstellungen für den Wiederaufbauwert anpassen können. Fazit: Ganz ohne Sachverstand sollte man auch diese sehr gute Hilfe nicht benutzen.
Für Vermittler ist es wichtig, dass Versicherer die auf den Katasterdaten beruhenden Berechnungen anerkennen und im Bedarfsfall Unterversicherungsverzicht gewähren. Gerade Makler stehen sonst unter Umständen im Regen, wenn beim Wiederaufbau Unterversicherung eingewendet und der Makler vom Kunden für den entstehenden Schaden verantwortlich gemacht wird.
Bild: © Günter Menzl / Fotolia.com
Die Wertermittlung von Gebäuden ist eine Wissenschaft für sich, mindestens jedenfalls mit einiger Arbeit verbunden. Doch sie ist notwendig, um die Versicherungssumme zu bestimmen. Vor allem Versicherungsmakler müssen hierbei sorgfältig vorgehen, denn sonst droht die Maklerhaftung beispielsweise für eine Unterversicherung (siehe beispielsweise: , , )
Ohne Bauplan wird die Ermittlung schwer
Das aufwändigste Verfahren der Wertermittlung ist, einen Immobiliensachverständigen einzuschalten und die Immobilie bewerten zu lassen. Das kostet ein nicht unerhebliches Honorar.
Das einfachste ist ein Pauschalverfahren, das im Wesentlichen auf alten Bauwert- oder Kaufpreisangaben beruht. Dazwischen liegen Verfahren zur Selbstermittlung eines angemessenen Wiederaufbauwertes, beispielsweise anhand des Gebäudevolumens und eines von der Ausstattung abhängigen Pauschalwertes 1914 pro Kubikmeter Volumen. Die Ermittlung des Gebäudevolumens setzt üblicherweise voraus, dass der Kunde Baupläne des Hauses zur Verfügung hat, aus denen die Maße ablesbar sind. Sonst muss der gute alte Zollstock zum Einsatz kommen, ein zeitaufwändiges und fehleranfälliges Verfahren.
Katasterdaten genutzt
Eine interessante Alternative dazu bietet die norddeutsche Firma Skendata. Anhand von Katasterdaten für Gebäude in ganz Deutschland wird eine relativ genaue Schätzung des Gebäudevolumens und darauf aufbauend einer Summenbestimmung der Versicherungssumme 1914 in Aussicht gestellt.
Die "Wertermittlung in Sekunden" laut Eigenwerbung sollte man allerdings nicht ganz ernst nehmen, jedenfalls dann nicht, wenn man mehr als nur eine völlig pauschale Bewertung erwartet.
Sinnvoller ist es, die Möglichkeiten des Systems zu nutzen und durch individuelle Vorgaben eine größere Genauigkeit zu erzielen. Insbesondere die Gebäudeausstattung kann anhand entsprechender Fragen und Erläuterungen angepasst werden, um werterhöhende Faktoren zu berücksichtigen. Auch könnten zwischenzeitliche Um- und Ausbauten den Wert beeinflussen. Das Unternehmen empfiehlt, die dazu gestellten Fragen mit dem Kunden gemeinsam durchzugehen, somit wird die Wertermittlung auch zu einer Art Leitfaden für die Versicherungsberatung.
Selbst Gewerbegebäude möglich
Angeboten wird auf der Internetseite www.wert14direkt.de ein kostenfreies "Starter"-Paket mit fünf Wertermittlungen zum Kennenlernen. Anschließend kann man kostenpflichtig eine "Basis"- oder "Premium"-Wertermittlung durchführen. Die "Premium"-Variante ermöglicht die Wertermittlung von aufwändigeren Gebäuden wie beispielsweise Mehrfamilienhäusern, gewerblichen oder öffentlichen Gebäuden. Auch kann man dort kompliziertere Gebäudestrukturen durch individuelle Zeichnungen abbilden, was allerdings auch eine intensivere Beschäftigung mit der Materie und Hilfe durch das Unternehmen voraussetzt.
Skendata will mit seinem Angebot Versicherungsunternehmen dafür gewinnen, die Wertermittlungen anzuerkennen. Das würde den Vermittlern die Arbeit wesentlich erleichtern, so das Argument. Allerdings ist dafür Überzeugungsarbeit notwendig, denn pauschale Berechnungen können im Einzelfall zu Fehlereinschätzungen führen, für die der Versicherer dann dennoch geradezustehen hätte.
Hilfe ohne Sachverstand nicht benutzen
Ein konkretes Beispiel zeigt, dass der Versicherer zwar die Berechnung des Rauminhalts gut nachvollziehen konnte, aber den Kubikmeterwert für zu niedrig gehalten hat. Immerhin hätte hier der Versicherungsvermittler den Wert eines relativ komplexen Mehrfachfamilienhauses innerhalb weniger Minuten bestimmen und die ermittelte Summe nach eigenen Vorstellungen für den Wiederaufbauwert anpassen können. Fazit: Ganz ohne Sachverstand sollte man auch diese sehr gute Hilfe nicht benutzen.
Für Vermittler ist es wichtig, dass Versicherer die auf den Katasterdaten beruhenden Berechnungen anerkennen und im Bedarfsfall Unterversicherungsverzicht gewähren. Gerade Makler stehen sonst unter Umständen im Regen, wenn beim Wiederaufbau Unterversicherung eingewendet und der Makler vom Kunden für den entstehenden Schaden verantwortlich gemacht wird.
Bild: © Günter Menzl / Fotolia.com
Autor(en): Matthias Beenken