IMD II: Der Fahrplan für die nahe Zukunft

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In Brüssel fallen demnächst Entscheidungen zur neuen Versicherungsvermittlerrichtlinie (IMD II). Auf dem 11. AfW-Hauptstadtgipfel in Berlin lieferte das zuständige Ministerium einen Einblick, mit welchen Neuregulierungen Vermittler und Versicherer rechnen müssen.

Die im Jahr 2007 in deutsches Recht umgesetzte Versicherungsvermittlerrichtlinie (IMD I) steht nun auf höchster Ebene zur Evaluierung an.

Folgende Punkte zeichnet sich bereits ab:

  • Die bislang von der Regulierung ausgenommenen Annexvermittler (Bagatellvermittler wie Reisebüros, Brillenhändler oder Reifenhändler), die bisher keine Erlaubnis und keinen Registereintrag benötigen, könnten mit in die Regulierung fallen.
  • Der Direktvertrieb durch Versicherungsunternehmen soll gleichwertig miteinbezogen werden. Gleiches gilt für die Online-Vermittlung von Versicherungsprodukten durch Internet-Portale. Offen ist, ob Internet-Portale ohne Vermittlungsfunktion ebenfalls einbezogen werden.

  • Bezüglich der grenzüberschreitenden Vermittlung debattieren die Mitgliedsstaaten derzeit, ob ein Aufnahmestaat zusätzliche Anforderungen stellen darf, auch wenn ein Vermittler in einem anderen Mitgliedsstaat alle Zulassungskriterien erfüllt.
  • Die Verpflichtung zur Fortbildung wird in jedem Fall kommen. Strittig ist noch die Anzahl der Stunden, die Vermittler dafür aufwenden müssen. Im Europäischen Parlament sind 200 Stunden Fortbildung innerhalb von 5 Jahren als Richtwert im Gespräch. Die Fortbildung soll von einer staatlichen Kontrollinstanz überprüft werden. Es sieht derzeit mehr nach 50 Stunden auf 5 Jahre oder einer Sachkunde-Nachprüfung alle 3 Jahre aus.

  • Hinsichtlich der Informations- und Dokumentationspflichten für Versicherungsanlagenprodukte wolle man sich an der MifiD II orientieren, die bereits verabschiedet wurde Das betrifft auch die Frage, wann eine „unabhängige Beratung“ vorliegt. Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. bestehen noch große Prüfvorbehalte, sodass unklar ist, wie die abschließende Regelung aussehen wird“, bekennt Ernst. Die Definition eines Versicherungsanlageprodukts wird sich orientieren an derjenigen in der Verordnung der EU über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte (PRIIPS).
  • Die Provisionen sollen nach derzeitigem Kenntnisstand in Brüssel nach Art und Quelle offengelegt werden. Dem Versicherungsnehmer soll eventuell die Möglichkeit eingeräumt werden, auf Nachfrage auch weitere Information zur Provision des Vermittlers zu erhalten. Die Mitgliedsstaaten können indes schärfere Regelungen erlassen.

  • Völlig offen und noch nicht im Einzelnen besprochen sind auch noch die Sanktionsmöglichkeiten, mit denen die Kontrollbehörden ausgestattet werden sollen, um auf Verstöße der neuen Regularien zu reagieren.
Unterschiedliche Blickwinkel auf die Regulierung Generell erschweren die unterschiedlichen Vertriebsstrukturen in den Mitgliedsländern die gemeinschaftliche Regulierung. Zudem sind laut dem Ministerium die Entscheidungs- und Diskussionsgremien unterschiedlich zusammengesetzt.
Während in Deutschland und Österreich die Wirtschaftsministerien mit Fragen der Vermittlerregulierung befasst sind, entsenden die anderen Länder Vertreter aus den Finanzministerien und Aufsichtsbehörden. Dadurch bestünden zuweilen unterschiedliche Blickwinkel auf die Regulierung.

Die Pläne Italiens
Italien hat zum 1. Juli 2014 die EU-Präsidentschaft übernommen und dabei auch das Thema IMD II auf die Tagesordnung gesetzt. Das ambitionierte Ziel der Italiener ist es, die Regulierung im nächsten halben Jahr weit voranzutreiben. Nach einer vorsichtigen Schätzung könnte bereits im Herbst dieses Jahres der Europäische Rat seine Position dem EU-Parlament darlegen.

Textquelle: AfW

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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