Die Initiative Finanzstandort Deutschland (IFD) hält den Einstieg in eine kapitalgedeckte Finanzierung der Pflegeversicherung angesichts der demographischen Entwicklung für unerlässlich. "Mit dem jetzt vorliegenden Pflege-Weiterentwicklungsgesetz hat die Bundesregierung ihre eigenen Ziele aus dem Koalitionsvertrag verfehlt", urteilt Dr. Johannes Lörper, Mitglied des Vorstands der Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG.
Die bittere Konsequenz: In dieser Legislaturperiode werde nicht mit dem Aufbau einer Demografiereserve begonnen, die dringend nötige Ergänzung des Umlageverfahrens durch kapitalgedeckte Elemente erneut verschleppt. "Und das, obwohl Vorschläge von einer ergänzenden kapitalgedeckten Pflegeversicherung bis hin zur Umstellung auf eine volle Kapitaldeckung längst vorliegen."
Die Pflegeversicherung gilt seit Jahren als reformbedürftig. Zum einen kommt es auf der Leistungsseite durch die konstanten Pflegepauschalen bei steigenden Pflegekosten zu einer Erosion der Pflegeversicherungsleistungen. Zum anderen hat die Umlagefinanzierung der Pflegeversicherung aufgrund der alternden Bevölkerung ein großes Problem. Das jetzt vorliegende Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) sieht zwar eine Erhöhung und Dynamisierung der Leistungspauschalen vor, hält aber am Umlageverfahren fest.
Hypothek für die Jüngeren
Als weitere Hypothek für die jüngere Generation bezeichnete Lörper die neue Reform, "da die grundsätzlich zu begrüßende Leistungsausweitung ohne nachhaltiges Finanzierungskonzept geliefert wurde. Obwohl der Regierung die langfristigen Probleme umlagefinanzierter Sozialversicherungssysteme bekannt sind, wurde eine weitere Chance verpasst, künftige Generationen zu entlasten."
Die Pflegeversicherung fordert nach Berechnungen der IFD immer höhere Beiträge auch von der jüngeren Bevölkerung, ohne dass diese darauf vertrauen könne, im Alter auch nur ähnliche Leistungen zu erhalten wie heutige Leistungsempfänger.
Umlageverfahren berücksichtigt nicht die Alterung der Bevölkerung
Ursache sei das Umlageverfahren bei kontinuierlich zunehmender Alterung der Bevölkerung. Das Statistische Bundesamt geht davon aus, dass die Anzahl der alten Menschen absolut und relativ stark zunehmen wird. So werde die Anzahl der über 80-Jährigen von heute 3,8 Millionen auf weit über 10 Millionen im Jahre 2050 ansteigen. Im Ergebnis werden die Ausgaben der Pflegeversicherung künftig weiter stark zunehmen und im Umlageverfahren steigende Beitragssätze erzwingen. Dagegen könnten bei Kapitaldeckung die Versicherten in jungen Jahren für ihre höheren Kosten im Alter selbst vorsorgen und müssten nicht künftige Generationen belasten.
Quelle:
Die bittere Konsequenz: In dieser Legislaturperiode werde nicht mit dem Aufbau einer Demografiereserve begonnen, die dringend nötige Ergänzung des Umlageverfahrens durch kapitalgedeckte Elemente erneut verschleppt. "Und das, obwohl Vorschläge von einer ergänzenden kapitalgedeckten Pflegeversicherung bis hin zur Umstellung auf eine volle Kapitaldeckung längst vorliegen."
Die Pflegeversicherung gilt seit Jahren als reformbedürftig. Zum einen kommt es auf der Leistungsseite durch die konstanten Pflegepauschalen bei steigenden Pflegekosten zu einer Erosion der Pflegeversicherungsleistungen. Zum anderen hat die Umlagefinanzierung der Pflegeversicherung aufgrund der alternden Bevölkerung ein großes Problem. Das jetzt vorliegende Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) sieht zwar eine Erhöhung und Dynamisierung der Leistungspauschalen vor, hält aber am Umlageverfahren fest.
Hypothek für die Jüngeren
Als weitere Hypothek für die jüngere Generation bezeichnete Lörper die neue Reform, "da die grundsätzlich zu begrüßende Leistungsausweitung ohne nachhaltiges Finanzierungskonzept geliefert wurde. Obwohl der Regierung die langfristigen Probleme umlagefinanzierter Sozialversicherungssysteme bekannt sind, wurde eine weitere Chance verpasst, künftige Generationen zu entlasten."
Die Pflegeversicherung fordert nach Berechnungen der IFD immer höhere Beiträge auch von der jüngeren Bevölkerung, ohne dass diese darauf vertrauen könne, im Alter auch nur ähnliche Leistungen zu erhalten wie heutige Leistungsempfänger.
Umlageverfahren berücksichtigt nicht die Alterung der Bevölkerung
Ursache sei das Umlageverfahren bei kontinuierlich zunehmender Alterung der Bevölkerung. Das Statistische Bundesamt geht davon aus, dass die Anzahl der alten Menschen absolut und relativ stark zunehmen wird. So werde die Anzahl der über 80-Jährigen von heute 3,8 Millionen auf weit über 10 Millionen im Jahre 2050 ansteigen. Im Ergebnis werden die Ausgaben der Pflegeversicherung künftig weiter stark zunehmen und im Umlageverfahren steigende Beitragssätze erzwingen. Dagegen könnten bei Kapitaldeckung die Versicherten in jungen Jahren für ihre höheren Kosten im Alter selbst vorsorgen und müssten nicht künftige Generationen belasten.
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Autor(en): Angelika Breinich-Schilly