Inhaltlich wissen die deutschen Versicherer recht genau, was die EU-Vermittlerrichtlinie IDD ihnen für neue Aufgaben stellt. Doch auf der Kostenseite scheinen sie eher etwas naiv. Denn den Herausforderungen zum Trotz kalkuliert die Mehrheit der Verantwortlichen mit Umsetzungskosten von weniger als einer Million Euro. 44 Prozent der Unternehmen wollen mit höchstens 500.000 Euro auskommen. Das zeigt jedenfalls die Entscheider-Studie "IDD-Umsetzung in deutschen Versicherungsunternehmen" der Unternehmensberatung PPI AG.
Die deutsche Versicherungswirtschaft geht von teils umfangreichen Änderungen in der IT-Infrastruktur aus, um die EU-Vermittlerrichtlinie IDD (Insurance Distribution Directive) umzusetzen. Die Richtlinie bringt zudem Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiter mit sich und führt zu Umstellungen von Beratungsstandards im Vermittlungsprozess.
Umfassende Anpassungen bei Prozessen nötig
Am 20. Januar 2016 unterzeichneten das Europaparlament und der Rat der Europäischen Union die EU-Vermittlerrichtlinie. Die Versicherer wissen nun, dass es ernst wird mit der IDD-Umsetzung. Viele Assekuranzen drohen allerdings, die mit der IDD verbundenen Umsetzungskosten zu unterschätzen. Der Gesetzgeber greift umfassend in die Produkt- und Vertriebsstrukturen der Unternehmen ein und macht so umfassende Anpassungen bei Prozessen und IT-Unterstützung nötig.
Davon ist ein Großteil der versicherungstechnischen Systeme betroffen von der Beratung über die Angebotserstellung bis hin zur Dokumentation. Dies gilt auch für Vertriebspartner, die IDD-konforme Prozesse implementieren müssen. Insgesamt ist der zu erwartende Aufwand für die IDD vergleichbar mit der Umsetzung der MiFID II auf der Bankenseite. "Unsere Studienreihe zu MiFID II zeigt, dass auch auf der Bankenseite die organisatorische wie auch die technische Komplexität der aktuellen Regulierungsvorhaben unterschätzt wurde, insbesondere die Einschätzung über Folgekosten ist im Verlauf der Studienreihe spürbar gestiegen", sagt Sascha Däsler, Experte für Versicherungsvertrieb bei PPI.
Thema Geld: Große/Böse Überraschungen möglich
Vor allem Ausnahmen vom Regelprozess treiben den Anpassungsbedarf an. Beispiel Provisionen: Nur 41 Prozent der Versicherungen rechnen mit höheren Kosten durch die künftig verpflichtende Offenlegung von sämtlichen Vergütungsarten für den Vermittler. Dabei bietet gerade das Thema Geld großes Potenzial für Überraschungen. Neben der endgültigen Höhe von Provisionen, die vor dem Vertragsabschluss ausgewiesen werden müssen, nennt Däsler auch häufig manuell gebuchte Sonderzahlungen. Solche Vorfälle müssen künftig von der IT abgedeckt sein, um die gesetzlichen Auflagen zur Kundeninformation zu erfüllen.
Auch Innendienstmitarbeiter fallen unter die neue Regelung
Die IDD wirkt sich sogar auf Geschäftsbereiche aus, die auf den ersten Blick gar nichts mit vertrieblichen Maßnahmen zu tun haben. Doch auch Innendienstmitarbeiter, die vertriebliche Aufgaben wahrnehmen, fallen unter die neue Regelung. Ein Kunde etwa, der seinen Umzug bekannt gibt, löst einen künftig von der IDD erfassten Prozess aus. "Versicherungstechnisch stellt der Umzug eine Vertragsänderung mit Neugeschäftscharakter dar mit einer an die neue Wohnsituation angepassten Police", so Däsler. "Ein Sachbearbeiter, der diese Änderung entgegennimmt und umsetzt, muss die mit der IDD verbundenen Auflagen ebenfalls erfüllen."
Der Versicherungsexperte rechnet vor diesem Hintergrund damit, dass die Versicherungen ihre Aufwandsschätzungen noch nach oben korrigieren müssen. Dazu passt, dass jedes vierte Unternehmen noch keine Angaben zu voraussichtlichen Kosten macht.
Hintergrundinformationen zur Studie
Die Studie "IDD-Umsetzung in deutschen Versicherungsunternehmen" der PPI AG informiert über den aktuellen Umsetzungsstand der EU-Vermittlerrichtlinie IDD (Insurance Distribution Directive). Im Fokus stehen Strategie und IT-Auswirkungen. Dafür wurden IDD-Verantwortliche aus 46 Versicherungen telefonisch (CATI) befragt.
In regelmäßigem Abstand wird die Studie wiederholt, um ein möglichst umfassendes Bild über den Fortschritt bei der IDD-Umsetzung zu erhalten. Die vollständige Studie kann über folgende Internetadresse bezogen werden: http://www.ppi.de/idd-studie
Textquelle: Unternehmensberatung PPI AG; Bildquelle:©Robert Knetschke / Fotolia
Die deutsche Versicherungswirtschaft geht von teils umfangreichen Änderungen in der IT-Infrastruktur aus, um die EU-Vermittlerrichtlinie IDD (Insurance Distribution Directive) umzusetzen. Die Richtlinie bringt zudem Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiter mit sich und führt zu Umstellungen von Beratungsstandards im Vermittlungsprozess.
Umfassende Anpassungen bei Prozessen nötig
Am 20. Januar 2016 unterzeichneten das Europaparlament und der Rat der Europäischen Union die EU-Vermittlerrichtlinie. Die Versicherer wissen nun, dass es ernst wird mit der IDD-Umsetzung. Viele Assekuranzen drohen allerdings, die mit der IDD verbundenen Umsetzungskosten zu unterschätzen. Der Gesetzgeber greift umfassend in die Produkt- und Vertriebsstrukturen der Unternehmen ein und macht so umfassende Anpassungen bei Prozessen und IT-Unterstützung nötig.
Davon ist ein Großteil der versicherungstechnischen Systeme betroffen von der Beratung über die Angebotserstellung bis hin zur Dokumentation. Dies gilt auch für Vertriebspartner, die IDD-konforme Prozesse implementieren müssen. Insgesamt ist der zu erwartende Aufwand für die IDD vergleichbar mit der Umsetzung der MiFID II auf der Bankenseite. "Unsere Studienreihe zu MiFID II zeigt, dass auch auf der Bankenseite die organisatorische wie auch die technische Komplexität der aktuellen Regulierungsvorhaben unterschätzt wurde, insbesondere die Einschätzung über Folgekosten ist im Verlauf der Studienreihe spürbar gestiegen", sagt Sascha Däsler, Experte für Versicherungsvertrieb bei PPI.
Thema Geld: Große/Böse Überraschungen möglich
Vor allem Ausnahmen vom Regelprozess treiben den Anpassungsbedarf an. Beispiel Provisionen: Nur 41 Prozent der Versicherungen rechnen mit höheren Kosten durch die künftig verpflichtende Offenlegung von sämtlichen Vergütungsarten für den Vermittler. Dabei bietet gerade das Thema Geld großes Potenzial für Überraschungen. Neben der endgültigen Höhe von Provisionen, die vor dem Vertragsabschluss ausgewiesen werden müssen, nennt Däsler auch häufig manuell gebuchte Sonderzahlungen. Solche Vorfälle müssen künftig von der IT abgedeckt sein, um die gesetzlichen Auflagen zur Kundeninformation zu erfüllen.
Auch Innendienstmitarbeiter fallen unter die neue Regelung
Die IDD wirkt sich sogar auf Geschäftsbereiche aus, die auf den ersten Blick gar nichts mit vertrieblichen Maßnahmen zu tun haben. Doch auch Innendienstmitarbeiter, die vertriebliche Aufgaben wahrnehmen, fallen unter die neue Regelung. Ein Kunde etwa, der seinen Umzug bekannt gibt, löst einen künftig von der IDD erfassten Prozess aus. "Versicherungstechnisch stellt der Umzug eine Vertragsänderung mit Neugeschäftscharakter dar mit einer an die neue Wohnsituation angepassten Police", so Däsler. "Ein Sachbearbeiter, der diese Änderung entgegennimmt und umsetzt, muss die mit der IDD verbundenen Auflagen ebenfalls erfüllen."
Der Versicherungsexperte rechnet vor diesem Hintergrund damit, dass die Versicherungen ihre Aufwandsschätzungen noch nach oben korrigieren müssen. Dazu passt, dass jedes vierte Unternehmen noch keine Angaben zu voraussichtlichen Kosten macht.
Hintergrundinformationen zur Studie
Die Studie "IDD-Umsetzung in deutschen Versicherungsunternehmen" der PPI AG informiert über den aktuellen Umsetzungsstand der EU-Vermittlerrichtlinie IDD (Insurance Distribution Directive). Im Fokus stehen Strategie und IT-Auswirkungen. Dafür wurden IDD-Verantwortliche aus 46 Versicherungen telefonisch (CATI) befragt.
In regelmäßigem Abstand wird die Studie wiederholt, um ein möglichst umfassendes Bild über den Fortschritt bei der IDD-Umsetzung zu erhalten. Die vollständige Studie kann über folgende Internetadresse bezogen werden: http://www.ppi.de/idd-studie
Textquelle: Unternehmensberatung PPI AG; Bildquelle:©Robert Knetschke / Fotolia
Autor(en): versicherungsmagazin.de