Über den Stand des Trilogs in Sachen IMD 2- jetzt auch IDD (Insurance Distribution Directive) genannt - informierte am Montagabend Thomas Ernst, Regierungsdirektor im Bundeswirtschaftsministerium, während eines Fachgesprächs des Vereins zur Förderung der Versicherungswissenschaft in Berlin.
Ernst zeigte sich optimistisch, dass es bis zum 30. Juni - dem Ende der lettischen EU-Ratspräsidentschaft - zu einem Kompromiss in Sachen IMD 2 oder IDD geben wird. Gegenwärtig befinde man sich im sogenannten Trilog, der aus Rat, Parlament und Kommission bestehe und in dem es darum gehe, tragefähige Kompromisse zu finden.
Übergangsfrist noch ungeklärt
Nach dem Start des Trilogs im Februar 2015 fand am Tag des Fachgesprächs die fünfte Sitzung statt, am 23. Juni folgt dann die sechste. "Die Zeit wird knapp", meinte Ernst. Im Zweifel müsse das Dossier an Luxemburg übergeben werden, das die nächste Ratspräsidentschaft innehat und - da sei er sicher - die Sache dann schnell zum Abschluss bringen werde.
Nach einer Einigung im Trilog müssen dann noch Parlament und Rat zustimmen sowie Übersetzungen angefertigt werden, so dass Ernst frühestens im Herbst mit einer Veröffentlichung des Richtlinien-Textes rechnet. Strittig sei im Moment noch die Übergangsfrist zur Umsetzung in nationales Recht: Während der Rat 24 Monate vorschlägt, drängt das Parlament zur Eile und will nur 18 Monate vorsehen. Deutschland hofft laut Ernst, dass es bei den üblichen zwei Jahren bleibt. "Wenn alles optimal läuft, sind wir also im Herbst 2017 soweit", fasst er zusammen.
Diskussion über Annexvertrieb ist festgefahren
Inhaltlich geht es in den Gesprächen momentan vorrangig um den Anwendungsbereich der Richtlinie. Während der Rat Ausnahmen vor allem beim Annexvertrieb beibehalten und lediglich die Informationspflichten verschärfen will, besteht das Parlament darauf so wenige Ausnahmen wie möglich zuzulassen. Diskutiert wird vor allem der Schwellenwert, ab dem etwa Reisebüros unter die Richtlinie fallen sollen. "Die Diskussion ist etwas festgefahren", schätzt er ein.
Was die regelmäßige Fortbildung von Vermittlern betrifft, ist man sich über die Notwendigkeit zwar einig. Ob es zu einer definierten Mindeststundenzahl kommt ist aber offen, da sich einige Mitglieder hier nicht festlegen wollen. Kommen wird wohl ein standardisiertes Produktinformationsblatt für alle Versicherungsarten und eine Festlegung, wann genau es zu übergeben ist. Beim Reizthema Provisionsoffenlegung besteht Konsens darüber, dass nur Art und Quelle, nicht aber die Höhe angegeben werden muss. Die Mitglieder können hier gesonderte Regelungen treffen.
Kein Provisionsannahmeverbot für Makler
Das trifft auch auf das Thema Provisionsverbot zu, das allerdings im Trilog kein Thema sei. Auch über Kopplungsgeschäfte und Produktkombinationen werde wenig diskutiert, zumindest nicht über Verbote. Es wird wohl zu Informationspflichten kommen. Wichtig wird nach Einschätzung von Thomas Ernst noch der Bereich Versicherungsanlageprodukte. Das Parlament spricht sich dafür aus, die Finanzmarktrichtlinie MiFID 2 hineinzubringen, was sicherlich noch für Diskussionen sorgen wird.
Beim Thema unabhängige Beratung sind sich Rat und Parlament weitgehend darüber einig, dass es zu keinem Provisionsannahmeverbot für Makler kommen werde, sondern dass es genüge Beratung zur ganzen Breite des Marktes anzubieten. Aber auch hier könnten die Mitgliedsländer eigene Regeln aufstellen.
Bildquelle: © Daniel Kalker / dpa
Ernst zeigte sich optimistisch, dass es bis zum 30. Juni - dem Ende der lettischen EU-Ratspräsidentschaft - zu einem Kompromiss in Sachen IMD 2 oder IDD geben wird. Gegenwärtig befinde man sich im sogenannten Trilog, der aus Rat, Parlament und Kommission bestehe und in dem es darum gehe, tragefähige Kompromisse zu finden.
Übergangsfrist noch ungeklärt
Nach dem Start des Trilogs im Februar 2015 fand am Tag des Fachgesprächs die fünfte Sitzung statt, am 23. Juni folgt dann die sechste. "Die Zeit wird knapp", meinte Ernst. Im Zweifel müsse das Dossier an Luxemburg übergeben werden, das die nächste Ratspräsidentschaft innehat und - da sei er sicher - die Sache dann schnell zum Abschluss bringen werde.
Nach einer Einigung im Trilog müssen dann noch Parlament und Rat zustimmen sowie Übersetzungen angefertigt werden, so dass Ernst frühestens im Herbst mit einer Veröffentlichung des Richtlinien-Textes rechnet. Strittig sei im Moment noch die Übergangsfrist zur Umsetzung in nationales Recht: Während der Rat 24 Monate vorschlägt, drängt das Parlament zur Eile und will nur 18 Monate vorsehen. Deutschland hofft laut Ernst, dass es bei den üblichen zwei Jahren bleibt. "Wenn alles optimal läuft, sind wir also im Herbst 2017 soweit", fasst er zusammen.
Diskussion über Annexvertrieb ist festgefahren
Inhaltlich geht es in den Gesprächen momentan vorrangig um den Anwendungsbereich der Richtlinie. Während der Rat Ausnahmen vor allem beim Annexvertrieb beibehalten und lediglich die Informationspflichten verschärfen will, besteht das Parlament darauf so wenige Ausnahmen wie möglich zuzulassen. Diskutiert wird vor allem der Schwellenwert, ab dem etwa Reisebüros unter die Richtlinie fallen sollen. "Die Diskussion ist etwas festgefahren", schätzt er ein.
Was die regelmäßige Fortbildung von Vermittlern betrifft, ist man sich über die Notwendigkeit zwar einig. Ob es zu einer definierten Mindeststundenzahl kommt ist aber offen, da sich einige Mitglieder hier nicht festlegen wollen. Kommen wird wohl ein standardisiertes Produktinformationsblatt für alle Versicherungsarten und eine Festlegung, wann genau es zu übergeben ist. Beim Reizthema Provisionsoffenlegung besteht Konsens darüber, dass nur Art und Quelle, nicht aber die Höhe angegeben werden muss. Die Mitglieder können hier gesonderte Regelungen treffen.
Kein Provisionsannahmeverbot für Makler
Das trifft auch auf das Thema Provisionsverbot zu, das allerdings im Trilog kein Thema sei. Auch über Kopplungsgeschäfte und Produktkombinationen werde wenig diskutiert, zumindest nicht über Verbote. Es wird wohl zu Informationspflichten kommen. Wichtig wird nach Einschätzung von Thomas Ernst noch der Bereich Versicherungsanlageprodukte. Das Parlament spricht sich dafür aus, die Finanzmarktrichtlinie MiFID 2 hineinzubringen, was sicherlich noch für Diskussionen sorgen wird.
Beim Thema unabhängige Beratung sind sich Rat und Parlament weitgehend darüber einig, dass es zu keinem Provisionsannahmeverbot für Makler kommen werde, sondern dass es genüge Beratung zur ganzen Breite des Marktes anzubieten. Aber auch hier könnten die Mitgliedsländer eigene Regeln aufstellen.
Bildquelle: © Daniel Kalker / dpa
Autor(en): Elke Pohl