Vor knapp zwei Monaten ist die IDD in Kraft getreten. Grund genug für einen Check-Up: Sind die Vermittler ausreichend vorbereitet?
Die IDD kam nicht überraschend und dennoch besteht bei vielen Maklern offenbar Handlungsbedarf. In Schwierigkeiten können vor allem diejenigen geraten, die die Herausforderung unterschätzt oder auf eine Verschiebung spekuliert haben. Problem: Die sehnsüchtig erwartete Versicherungsvermittlungsverordnung fehlt und so sind die notwendigen Details noch nicht geregelt. So ist es nicht verwunderlich, dass noch nicht alle Marktteilnehmer „IDD-ready“ sind, meint Honorarkonzept. "In Gesprächen mit Maklern spüren wir immer noch Unsicherheit zu den seit dem 23. Februar geltenden Anforderungen. Auch die anhaltend hohe Teilnehmerzahl unserer IDD-Seminare ist ein Zeichen dafür", so Volker Britt, Geschäftsführer der Honorarkonzept.
Die Weiterbildungspflicht
Bekanntlich werden die Vermittler werden zu 15 Stunden jährlich verpflichtet. In der Breite, besonders bei Quereinsteigern oder weniger spezialisierten Mitarbeitern, werde das sicher zu einer Qualitätsverbesserung führen. Noch ist unklar, wie eine geforderte Evaluierung bei Präsenzveranstaltungen vorgenommen werden soll. Einfacher ist dies bei E-Learning-Seminaren.
Geeignetheitsprüfung
Größere IDD-Fragezeichen kommen aber aus der täglichen Praxis. Ein perfektes Beispiel hierfür sei, so Honorarkonzept, die Frage nach der regelmäßigen Eignungsbeurteilung bei Versicherungsanlageprodukten. Müssen sich Vermittler bei einem Produkt, das eine Laufzeit von 30 Jahren hat, mindestens 30 Mal mit meinem Kunden zusammensetzen? Welchen Umfang muss die laufende Prüfung besitzen? Oder ist die laufende Geeignetheitsprüfung keine Pflicht und ich kann sie nur anbieten? Genügt es, die Prüfung intern durchzuführen und dem Kunden das Ergebnis mitzuteilen? Britt weiß: Die Antworten am Markt hierauf seien vielfältig und reichen von „Die Ausnahme ist die Regel“ bis zu „Es gibt keine Ausnahme von der Regel“. Er fordert: „Das sollte der Gesetzgeber dringend konkretisieren.“
Interessenskonfliktvermeidung
Auch beim Thema Interessenskonfliktvermeidung herrsche oft Ratlosigkeit. Warum, zeige allein die vorgeschriebene Offenlegungspflicht. Hierbei müssen Vermittler eine genaue Beschreibung etwaig bestehender Interessenkonflikte vornehmen. Der Kunde müsse dabei über die Art und Ursache des Interessenkonflikts, seine damit einhergehenden Risiken und die seitens des Beraters getroffenen Maßnahmen aufgeklärt werden. Mehr noch: Der Berater müsse am Ende einen deutlichen Hinweis abgeben, dass die festgelegten Maßnahmen und Verfahren zur Vermeidung beziehungsweise zum Umgang mit dem Interessenkonflikt nicht ausreichen, das Risiko einer Schädigung der Kundeninteressen abzuwenden.
Beschwerdemanagement benötigt
Darüber hinaus sei die Einrichtung eines Beschwerdemanagements beispielsweise für Vermittler ebenfalls seit Ende Februar Pflicht. Einen umfassenden und lückenlosen Anforderungskatalog zu allen IDD-Themen biete in diesem Zusammenhang das IDD-Handbuch, das Honorarkonzept seinen Partnern kostenfrei zur Verfügung stellt.
Autor(en): Bernhard Rudolf