IDD ist immer noch im Fluss

740px 535px
Beim 4. Berliner Juristentag des Arbeitskreises Beratungsprozesse wurden einige interessante Änderungen am Inhalt und am Veröffentlichungstermin der neuen Vertriebsrichtlinie vorgestellt, die die bekannte Vermittlerrichtlinie ablösen soll.

Rechtsanwalt Andrè Molter vom Verband Deutscher Versicherungsmakler (VDVM) ging bei der Veranstaltung des Arbeitskreises Beratungsprozesse auf Details zur neuen Versicherungsvertriebsrichtlinie mit dem angelsächsischen Kürzel IDD ein. Danach solle sie nach über fünf Jahren Vorbereitungszeit im Februar 2016 endlich im Journal der EU stehen. Ministerialrat Dr. Erich Paetz vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz war an der Stelle noch etwas optimistischer, dass die Richtlinie noch in diesem Jahr veröffentlicht wird.

Muss der Vermittler seine Provision nennen?
Deutlich wurde, dass der Text sich in der Endabstimmung durchaus an wichtigen Stellen noch ändert. So zeigte Molter in einer Gegenüberstellung, was die drei Europäischen Institutionen Kommission, Parlament und Rat jeweils in Sachen Interessenkonflikte durch Provisionen gefordert hatten. Im derzeitigen Textstand - einen deutschen Übersetzungsentwurf gibt es von vergangener Woche – gibt es eine deutliche Abweichung zu allen drei Richtlinienvorschlägen.

Danach gibt es zwar weiter eine Pflicht des Vermittlers, den Kunden über die Quelle seiner Vergütung zu informieren. Entfallen ist der bisher vorgesehene Anspruch des Kunden, auf Nachfrage nähere Informationen zur Vergütung zu erhalten, das sogenannte „Soft disclosure“, als Provisionsoffenlegung auf Nachfrage. Ob das aber ein redaktionelles Versehen oder beabsichtigt ist, konnte Molter nicht einschätzen.

Indirekte materielle Versicherungsaufsicht
Ebenfalls neu ist ein Artikel, in dem es um die so genannten POG, die "Aufsichts- und Lenkungs-Anforderungen" geht. Danach müssen Versicherer und unter Umständen auch Vermittler, wenn sie neue Versicherungsprodukte konzeptionieren, verschiedene Regeln beachten. Es muss ein Produktgenehmigungsverfahren etabliert werden.

So soll "ein Zielmarkt" für das Produkt festgelegt und sichergestellt werden, dass für das neue Produkt alle wesentlichen Risiken dieses Zielmarktes bewertet werden. Die Vertriebsstrategie soll diesem Zielmarkt entsprechen. Das läuft letztlich darauf hinaus, dass keine Produkte mehr entwickelt und angeboten werden sollen, die wichtige Risiken nicht einschließen und deshalb für Kunden im Wettbewerbsvergleich von Nachteil sind.

Je nach konkreter Umsetzung könnte das im Extremfall bedeuten, indirekt zur materiellen Versicherungsaufsicht zurückkehren, in der eine Behörde bestimmt, wie ein Versicherer seine Kunden zu versichern hat. Das gab es alles schon einmal - vor 1994.

Justizministerium will aktive Rolle bei IDD-Umsetzung
Dazu passt, dass nach den Worten von Paetz die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ausgelöst vom Kleinanlegerschutzgesetz inzwischen seine Rolle geändert hat. Sah sich die Bafin bisher nur für den kollektiven Verbraucherschutz zum Beispiel durch solvente Versicherer als zuständig, rückt nun auch der individuelle Verbraucherschutz der einzelnen Kunden in den Blickpunkt. Interessant auch der Hinweis von Paetz, dass sein Ministerium in der Umsetzung der IDD eine aktivere Rolle einnehmen will, als es bei der Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie der Fall war. Damals hatte das Bundeswirtschaftsministerium die Führung, das Finanz- und das damalige Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerium hatten nur eine beratende Rolle.

In dieser Woche soll eine Ressortabstimmung starten, in der es um die Umsetzungsverantwortung für die IDD gehen wird. Das könnte im Ergebnis bedeuten, dass die bisher schwerpunktmäßig gewerberechtliche Umsetzung mit geringer Neigung zur Beschränkung der Unternehmen in ihrer Entfaltungsfreiheit am Markt einer anderen, strikteren Regulierung Platz machen könnte.

Bafin kann bei reformunwilligen Versicherern eingreifen
Bezogen auf das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) meinte Paetz, dass es durchaus Absicht war, durch das Gesetz Frühstornierer von Lebensversicherungen besser zu stellen als bisher. Deshalb passe eine Verteilung von einem Teil der Abschlussprovision in die Laufzeit des Vertrags besonders gut zu den Vorstellungen der Bundesregierung. Gleichzeitig betonte er aber, dass es nicht Aufgabe des Gesetzgebers sei, der Wirtschaft vorzuschreiben, wie sie Vergütungssysteme gestaltet.

Michael Salzburg, Geschäftsführer des Friedels Fairsicherungsbüro Langer & Salzburg, hatte zuvor ein ernüchterndes Fazit der bisherigen Umsetzung des LVRG gezogen. Zwei Drittel der Versicherer seien bisher untätig geblieben. Manche Umsetzungsideen führen zudem zu deutlichen, betriebswirtschaftlichen Problemen bei den Vermittlern, wie er anhand von Beispielen aufzeigte.

Paetz kündigte dazu an, dass es innerhalb von drei Jahren eine Evaluierung des LVRG geben wird. Zudem deutete er an, dass die BaFin durchaus auch vorher schon berechtigt sei, im Einzelfall einzugreifen, wenn sich ein Versicherer dem Thema nicht sachgerecht stellen sollte.

Bildquelle: © Fotogestöber/Fotolia.com

Autor(en): Matthias Beenken

Alle Branche News