Die Regierung plant die Honorarberatung rechtlich zu verankern und möchte ein einheitliches Berufsbild schaffen. Dafür hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) jetzt ein Thesenpapier mit zehn Eckpunkten veröffentlicht.
Darin plädiert das Ministerium dafür, dass für Honorarberater das bisherige Provisionsabgabeverbot aufgehoben wird. Dafür würden „marktwirtschaftliche und wettbewerbliche Gründe sprechen. Scheinbar glaubt das Ministerium nicht daran, dass die selbst vorgeschlagene Alternative, die Versicherer zu Nettotarifen zu verpflichten, möglich ist. Mit der Weiterleitung der Provisionen will das Ministerium eine Doppelzahlung des Kunden verhindern. Auf jeden Fall soll nach dem Willen des Verbraucherministeriums am Ende einer Honorarberatung die mögliche Vermittlung eines konkreten Produktes stehen.
Im Detail dürfte die Provisionsweiterleitung nicht unproblematisch sein, wie das Ministerium selbst betont. Möglich sei eine "ratierliche Weitergabe an den Kunden". Noch ausstehende Beträge sollen über einen Treuhänder abgesichert werden. Das dürfte die Honorarberatung sehr aufwändig gestalten.
BVK sieht Abschaffung der Vermittler
Während das Verbraucherministerium gleich an zwei Stellen in seinem Eckpunktepapier betont, dass es das bisherige Provisionsmodell für Vermittler nicht "zwangsläufig" aufgeben will, befürchtet der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) bereits die Abschaffung der Versicherungsvermittlung. Interessant ist, wie der BVK begründet, dass im Versicherungsbereich provisionsorientierte Beratung kaum möglich sei. So seien in Deutschland 80 Prozent aller Versicherungsvermittler Einfirmenvertreter, die nur die Produkte eines Versicherungsunternehmens vermitteln dürfen und daher gar keine Möglichkeit hätten, Produkte anderer Unternehmen, die eine höhere Vermittlungsprovision auslösen, zu vermitteln.
Tatsächlich besteht aber durchaus die Möglichkeit der Ausschließlichkeitsvertreter ein nicht bedarfsgerechtes Produkt aus eigenem Hause zu vermitteln, etwa eine Unfallversicherung statt des dringend benötigten Haftpflichtschutzes. Berechtigte Kritik äußert der BVK daran, dass das Ministerium für die Honorare der Versicherungsberater keine gesetzliche Regelung vorschreiben will.
Moderater geht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit dem Thesenpapier um. Er betont zum einen, dass die Eckpunkte lediglich ein Diskussionspapier seien. Zum anderen begrüßt er das einheitliche Berufsbild, das sich am bereits existierenden "Versicherungsberater" orientiert soll. Positiv sei vor allem, dass Honorarberater den gleichen hohen Anforderungen an Qualifikation, Dokumentation und Haftung unterliegen sollen wie Versicherungsberater und -vermittler. Außerdem sollte der Verbraucher immer klar wissen, wer ihm gegenübersitze und in wessen Auftrag gehandelt würde. "Deshalb ist es richtig, dass es kein situatives Hin- und Herwechseln zwischen Beratung gegen Honorar und Vermittlung gegen Provision geben soll", so der GDV.
Gleichzeitig begrüßt es der Verband, dass das BMELV das Provisionsabgabeverbot für Versicherungsvermittler nicht infrage stelle. Nach Ansicht des GDV schützte das Verbot Vermittler und Kunden vor Auseinandersetzungen über Fragen "jenseits der bedarfsgerechten Beratung".
Werbekampagne mit Steuergeldern bezahlen
Scharfe Kritik an den Eckpunkten hat hingegen der Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) geäußert. Offensichtlich solle mit Steuergeldern einen Werbekampagne für die Honorarberatung finanziert werden. So heißt es am Ende des Thesenpapiers: "Um die Akzeptanz der Honorarberatung bei den Verbrauchern zu steigern, sollte die Bundesregierung mit dem Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung die Öffentlichkeit über die Wesensmerkmale und Vorteile der Honorarberatung aufklären."
Bild: © Gerd Altmann /
Darin plädiert das Ministerium dafür, dass für Honorarberater das bisherige Provisionsabgabeverbot aufgehoben wird. Dafür würden „marktwirtschaftliche und wettbewerbliche Gründe sprechen. Scheinbar glaubt das Ministerium nicht daran, dass die selbst vorgeschlagene Alternative, die Versicherer zu Nettotarifen zu verpflichten, möglich ist. Mit der Weiterleitung der Provisionen will das Ministerium eine Doppelzahlung des Kunden verhindern. Auf jeden Fall soll nach dem Willen des Verbraucherministeriums am Ende einer Honorarberatung die mögliche Vermittlung eines konkreten Produktes stehen.
Im Detail dürfte die Provisionsweiterleitung nicht unproblematisch sein, wie das Ministerium selbst betont. Möglich sei eine "ratierliche Weitergabe an den Kunden". Noch ausstehende Beträge sollen über einen Treuhänder abgesichert werden. Das dürfte die Honorarberatung sehr aufwändig gestalten.
BVK sieht Abschaffung der Vermittler
Während das Verbraucherministerium gleich an zwei Stellen in seinem Eckpunktepapier betont, dass es das bisherige Provisionsmodell für Vermittler nicht "zwangsläufig" aufgeben will, befürchtet der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) bereits die Abschaffung der Versicherungsvermittlung. Interessant ist, wie der BVK begründet, dass im Versicherungsbereich provisionsorientierte Beratung kaum möglich sei. So seien in Deutschland 80 Prozent aller Versicherungsvermittler Einfirmenvertreter, die nur die Produkte eines Versicherungsunternehmens vermitteln dürfen und daher gar keine Möglichkeit hätten, Produkte anderer Unternehmen, die eine höhere Vermittlungsprovision auslösen, zu vermitteln.
Tatsächlich besteht aber durchaus die Möglichkeit der Ausschließlichkeitsvertreter ein nicht bedarfsgerechtes Produkt aus eigenem Hause zu vermitteln, etwa eine Unfallversicherung statt des dringend benötigten Haftpflichtschutzes. Berechtigte Kritik äußert der BVK daran, dass das Ministerium für die Honorare der Versicherungsberater keine gesetzliche Regelung vorschreiben will.
Moderater geht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit dem Thesenpapier um. Er betont zum einen, dass die Eckpunkte lediglich ein Diskussionspapier seien. Zum anderen begrüßt er das einheitliche Berufsbild, das sich am bereits existierenden "Versicherungsberater" orientiert soll. Positiv sei vor allem, dass Honorarberater den gleichen hohen Anforderungen an Qualifikation, Dokumentation und Haftung unterliegen sollen wie Versicherungsberater und -vermittler. Außerdem sollte der Verbraucher immer klar wissen, wer ihm gegenübersitze und in wessen Auftrag gehandelt würde. "Deshalb ist es richtig, dass es kein situatives Hin- und Herwechseln zwischen Beratung gegen Honorar und Vermittlung gegen Provision geben soll", so der GDV.
Gleichzeitig begrüßt es der Verband, dass das BMELV das Provisionsabgabeverbot für Versicherungsvermittler nicht infrage stelle. Nach Ansicht des GDV schützte das Verbot Vermittler und Kunden vor Auseinandersetzungen über Fragen "jenseits der bedarfsgerechten Beratung".
Werbekampagne mit Steuergeldern bezahlen
Scharfe Kritik an den Eckpunkten hat hingegen der Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) geäußert. Offensichtlich solle mit Steuergeldern einen Werbekampagne für die Honorarberatung finanziert werden. So heißt es am Ende des Thesenpapiers: "Um die Akzeptanz der Honorarberatung bei den Verbrauchern zu steigern, sollte die Bundesregierung mit dem Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung die Öffentlichkeit über die Wesensmerkmale und Vorteile der Honorarberatung aufklären."
Bild: © Gerd Altmann /
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek