Herrenlose Konten besser ausfindig machen

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Erben sollen künftig leichter Auskünfte über mögliche Konten oder Depots von Verstorbenen aus allgemein zugänglichen Quellen erhalten. Dafür setzt sich der Bundesrat auf Initiative von Niedersachsen und Bremen ein. Kürzlich beschloss er, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen.

Hintergrund des Bundesratsvorstoßes sind Schätzungen, wonach zwischen zwei und neun Milliarden Euro auf so genannten herrenlosen Konten von Verstorbenen liegen, ohne dass ihre Erben davon wissen:

Ungesteuerte Auskunftsersuchen scheitern oft am Bankgeheimnis

Hinterlässt ein Verstorbener keine Hinweise auf ihm gehörende (Online-)Konten, so ist es für Erben nach aktueller Rechtslage schwer, davon zu erfahren. Auskunftsersuchen privater Personen ins Blaue hinein scheitern häufig am Bankgeheimnis.

Zur Lösung des Problems schlägt der Bundesrat ein bundesweites Verzeichnis beim Bundesamt für Justiz vor, an das automatisiert Daten Verstorbener sowie die Namen ihrer Kreditinstitute zu melden sind, sofern kein Erbe in angemessener Zeit Anspruch darauf erhoben hat. Ein entsprechendes Verfahren wird seit 2015 beim Abruf von Kirchensteuerabzugsmerkmalen praktiziert.

Recherche von nicht berechtigten Personen soll vernindert werden

Das Bundesamt soll die Daten in einem öffentlich einsehbaren Register im Internet führen. Mögliche Erben könnten so Informationen erhalten, mit denen sie ihre Vermögensansprüche gegenüber den Banken geltend machen können. Anlassloses Durchstöbern von nicht berechtigten Personen soll durch Registrierungsvorgaben verhindert werden.

Der Entwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die dazu binnen sechs Wochen Stellung nehmen kann.

Quelle: Bundesrat

 

 

 

 

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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