Moderne vernetzte Fahrzeuge sind Datensammler, sogar Datenschnüffler. Denn diese registrieren während ihres Betriebs zahlreiche Informationen – mit der Konsequenz, dass manche Autos mehr über ihren Fahrer wissen als umgekehrt. Das hat Stiftung Warentest schon 2017 in einer Untersuchung moniert. Das Goslar Institut hat sich nun wieder mit dem Thema beschäftigt.
Der Datenschutz bleibe bei allen Autobauern oft auf der Strecke, bemängelt Stiftung Warentest. Der Grund: Es seien keine verständlichen Datenschutzerklärungen vorhanden. Die Tester verweisen auch auf ihre Überprüfung des Datensendeverhaltens der Apps im Auto: Demnach sollen viele von diesen Anwendungen zum Beispiel auch den Namen des Nutzers sowie die Identifikationsnummer seines Fahrzeugs (FIN) preisgeben. Das sehen die Verbraucherschützer kritisch.
Sie kommen in ihrer Untersuchung zu dem Ergebnis, dass einige der Daten für sich genommen harmlos erscheinen mögen, doch ihre Übertragung dem Grundsatz der Datensparsamkeit widerspreche. Apps sollten nur solche Infos erheben, die für ihre Funktion nötig sind, fordert die Verbraucherorganisation. Denn je mehr Details über einen Nutzer vorliegen, desto präzisere Profile lassen sich daraus erstellen, so ihre Befürchtung.
Autos mehr und mehr „Smartphones auf Rädern“
Und mit der weiter fortschreitenden Vernetzung von Fahrzeugen werden immer mehr Daten übertragen, ohne dass der Fahrzeuginhaber oder -nutzer erfährt, wer welche Informationen von ihm erhält. Produzieren also die Connected Cars mehr oder weniger zwangsläufig auch gläserne Nutzer? Längst schon werden Autos als „Smartphone auf Rädern“ bezeichnet.
In Zukunft soll das Angebot an Diensten für die Autofahrer noch wachsen: Während etwa aktuelle Navigationsgeräte bereits Tankstellen und Restaurationsbetriebe in der Nähe anzeigen, lassen sich darüber sicher auch bald ein Platz am Fenster reservieren und das Menu bestellen. Der zunehmende Komfort für Autofahrer ist also auch mit wachsender Datenerhebung verbunden. Verständlich, dass hier viele Branchen Geschäftsmöglichkeiten für sich wittern.
Autofahrer rechtzeitig vor Panne oder Unfall warnen
Die Daten aus den Autos können allerdings auch der Sicherheit dienen, wie etwa das seit März 2018 für Neuwagen vorgeschriebene automatische Notrufsystem E-Call zeigt. Es alarmiert bei einem Unfall selbsttätig Rettungskräfte. Auch Hinweise auf mögliche bevorstehende Defekte am Fahrzeug können den Fahrer auf einen rechtzeitigen Werkstattbesuch aufmerksam machen, bevor es zur Panne oder einem Unfall kommt.
Unstrittig aus Sicht der Automobilclubs, der Versicherer, aber auch der freien Werkstätten, Ersatz- und Zubehöranbieter sollte für die Zukunft der autonomen Fahrzeuge jedoch sein, dass die Hoheit über die in den Fahrzeugen anfallenden Bewegungs- und Nutzungsinformationen beim Halter bzw. Fahrer liegt. Sie oder er soll darüber entscheiden können, was mit den vom Auto registrierten Daten geschieht. Und wenn der Nutzer diese Daten einem Dienstleister zugänglich machen will, soll dies auch mit einem entsprechenden Gegenwert für ihn verbunden sein – wie etwa in Form von Rabatten oder einem günstigeren Versicherungsvertrag.
Gemeinsame Initiative will Datenhoheit an Autofahrer zurückgeben
Deshalb setzen sich unter anderem die Verbraucherzentralen, der ADAC und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer gemeinsamen Initiative dafür ein, die Hoheit über die Mobilitätsdaten den Autofahrern zurückzugeben. Diese Organisationen wollen erreichen, dass die von den Fahrzeugen erfassten Daten mehr Sicherheit, mehr Komfort und modernen Verkehrskonzepten zugutekommen und nicht nur den Geschäftsinteressen der Automobilbranche.
Aber auch die Versicherer sind sehr an den Kundendaten interessiert und würden gerne mehr Informationen über das Nutzungsverhalten der Autofahrer einsetzen, um ihren Kunden noch maßgeschneidertere, individuellere Tarife anbieten zu können. Aber auch hier verfolgen die Versicherungsunternehmen eigene Interessen.
Kunden geben gerne Daten preis, wenn sich für sie Vorteile ergeben
In einer gemeinsamen Studie fragten Digitalverband Bitkom und der Verband der TÜV-Unternehmen (VdTÜV) Autofahrer, wem die Hoheit über die Daten aus vernetzten Autos zustehen sollte. Darauf antworteten 69 Prozent der Befragten, dass der Eigentümer bzw. Fahrer des Fahrzeugs über die Verwendung der gesammelten Daten entscheiden sollte.
Von den Teilnehmern an dieser Untersuchung waren 42 Prozent bereit, diese Daten auch Dritten zur Verfügung zu stellen, wenn dies etwa dazu beitragen würde, den Verkehrsfluss zu verbessern oder Straftaten aufzuklärung. Und 27 Prozent wären demnach mit einer Datenweitergabe einverstanden, wenn sich für sie daraus ein individueller Nutzen ergäbe, wie etwa persönliche Verkehrsmeldungen.
Unser Veranstaltungstipp für Sie
Wem gehören die Daten in vernetzten Fahrzeugen? Diese und andere wichtige Fragen rund ums automatisierte und autonome Fahren werden auch auf unserer 5. Internationalen ATZ-Fachtagung "Automatisiertes Fahren 2019 - Von der Fahrerassistenz zum autonomen Fahren" am 2. und 3. April 2019 in Wiesbaden diskutiert.
Quelle: Goslar Institut, Versicherungsmagazin
Autor(en): Versicherungsmagazin