Auf der Liste der guten Vorsätze für das neue Jahr sollte das Schreiben eines Testaments ganz oben stehen. Denn mit einem letzen Willen könne man Streitigkeiten zwischen den Erben vermeiden, rät Johannes Sczepan, Geschäftsführer der Finanzberatungsgruppe Plansecur.
Über 70 Prozent der Deutschen haben laut einer Emnid-Umfrage kein Testament hinterlegt, so der Finanzexperte. In seinen Augen ist dies fahrlässig: "Die privaten Haushalte in Deutschland verfügen über ein Geldvermögen von etwa sechs Billionen Euro. Es gibt also mehr zu vererben als jemals zuvor. Doch rund 50 Millionen Menschen hierzulande haben gar kein Testament gemacht. Diese Diskrepanz birgt das Potenzial für viel Streit und kann ganze Familien entzweien."
Gesetzliche Erbfolge kann für schräge Szenarien sorgen
Für die meisten Menschen im mittleren Alter, sei der eigene Tod noch weit entfernt. Doch bei allein über 3.000 Verkehrstoten jährlich könne es jeden und jede jederzeit, unverhofft treffen.
Liege kein Testament vor, gelte die gesetzliche Erbfolge, die zu absurden Szenarien führen könne. Der Experte gibt ein Beispiel: "Ohne Testament erhält der Ehepartner die eine Hälfte des Erbes, die andere Hälfte wird unter allen Kindern des Verstorbenen aufgeteilt. Was in der Regel übersehen wird: Ist die Ehe kinderlos, erben die Eltern die zweite Hälfte. Die Eltern müssen sich dann also mit ihrem Schwiegersohn oder ihrer Schwiegertochter auseinandersetzen, was unter Umständen eine problematische und vom Verstorbenen möglicherweise niemals gewollte Erbengemeinschaft darstellt."
Kontovollmachten über den Tod hinaus sind sinnvoll
Nach Sczepans Einschätzung verzichten viele Menschen auf ein Testament, weil sie der Meinung sind, sie hätten ohnehin nicht viel weiterzugeben. Das sei statistisch falsch. In 99 Prozent aller Fälle gebe es etwas zu erben.
Nicht nur die Erbfolge auch die Erbschaftssteuer kann ein Grund sein, sich mit einem Testament auseinanderzusetzen. Und: Neben dem letzten Willen sei es auch sinnvoll über Depot- und Kontovollmachten nachzudenken, die über den Tod hinaus gelten. Dies erleichtere im Erbfall die reibungslose Abwicklung dringender Geschäfte mit der Bank, bis der Erbnachweis vorgelegt werden könne
Autor(en): Versicherungsmagazin.de