Grobe Fahrlässigkeit wollen zwei Drittel der Autofahrer nicht versichern

Mehr als 400.000 Unfälle ereigneten sich im vergangenen Jahr wegen Fehlverhalten am Steuer. Viele davon wurden durch grob fahrlässiges Verhalten verursacht. Trotzdem sind lediglich 34 Prozent der Autofahrer bereit, grob fahrlässig herbeigeführte Schäden zu versichern.

Junge Fahrer unter 30 Jahren zeigen dabei noch die größte Bereitschaft, grob fahrlässig verursachte Schäden abzudecken (58 Prozent). Auch die Fahrer von Kleinwagen sind eher offen für diese Zusatzleistung (39 Prozent). Das ergab die Studie "Kundenkompass Kfz-Versicherung" von Axa in Zusammenarbeit mit dem F.A.Z.-Institut. Dazu befragte das Berliner Meinungsforschungsinstitut forsa im August 2007 1.000 Autofahrer im Alter von 18 bis 65 Jahren, die selbst über den Abschluss ihrer Kfz-Versicherung entschieden haben.

Wer bei Rot über die Ampel fährt oder unangemessen schnell fährt, handelt grob fahrlässig. Nach derzeit geltendem Recht muss die Versicherung in einem solchen Fall nur den Haftpflichtschaden, nicht aber den Kaskoschaden übernehmen. Einige Versicherer verzichten jedoch auf die so genannte Einrede der groben Fahrlässigkeit und zahlen den Schaden vollständig. Ausgenommen sind meist nur der grob fahrlässig verursachte Fahrzeugdiebstahl oder Schäden, die durch Alkohol- und Drogeneinfluss verursacht wurden. Für diese Leistung muss der Versicherte keinen Aufpreis zahlen.

Mit Inkrafttreten des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) am 1. Januar 2008 zahlen Versicherungsgesellschaften auch bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden. Das Gesetz schreibt jedoch vor, dass die Leistung in diesen Fällen jeweils um den Prozentsatz gekürzt werden darf, der auf das Mitverschulden der Versicherten zurückzuführen ist. Wer seinen Schaden vollständig erstattet haben möchte, sollte bei der Wahl seiner Police auch nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes darauf achten, dass die Versicherung grob fahrlässig verursachte Schäden ohne Abzug übernimmt.

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Bildquelle: Semen Grinberg pixelio

Autor(en): Versicherungsmagazin

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