Dass der Bundesrat dem Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) zugestimmt hat, mache eine Befreiung von der Versicherungspflicht bei Renteneintritt sowie den Wechsel in einen Tarif der privaten Krankenversicherung grundsätzlich wieder möglich, betont Horst Günther Klitzing, Seniorenchef des dbb Beamtenbund und Tarifunion.
Mit dem GKV-VEG werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder komplett paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern beziehungsweise Rentnern und Rentenversicherung getragen. Außerdem werden Selbstständige mit geringem Einkommen entlastet und Beitragsschulden abgebaut. Es wird zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.
Gesetz löst ein lange bekanntes Problem
Das Gesetz löse ein Problem, auf das die dbb Bundeseniorenvertretung seit langem hingewiesen habe: Bisher könnten sich Betroffene bei Renteneintritt nicht mehr von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie bereits zuvor versicherungspflichtig gewesen seien, etwa in einem Arbeitsverhältnis. Ein Wechsel in die PKV sei in diesem Fall nicht mehr möglich gewesen. "Dies ist besonders dann ärgerlich, wenn genau das seit Jahren geplant war und eigens dafür eine Anwartschaftsversicherung bei der PKV abgeschlossen wurde, in die lange bis sehr lange in gutem Glauben eingezahlt wurde, um den späteren Wechsel in die PKV bezahlbar zu halten", so Klitzing.
Die geleisteten Beiträge zur Anwartschaftsversicherung seien in solchen Fällen beim privaten Krankenversicherer verblieben, ohne, dass dieser eine Gegenleistung dafür habe erbringen müssen.
Quelle: dbb
Autor(en): Versicherungsmagazin.de