Die Kostenerstattung soll für Kassenpatienten attraktiver werden. So plant das Bundesgesundheitsministeriums, die Bindungsfrist von einem Jahr auf drei Monate zu verkürzen. Damit können Kassenpatienten flexibel zum Privatpatienten aufsteigen. Als Kostenerstatter außerhalb des gedeckelten Arztbudgets zahlen sie die Rechnungen erst einmal aus eigener Tasche und reichen sie erst später bei ihrer Kasse ein. Die Reformidee wird von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der Sozialverband VdK Deutschland (VdK) und dem Vorstand des AOK-Bundesverbandes heftig als Verbraucherfalle kritisiert.
So würden die Kassen von der Privatrechnung über 50 Prozent nicht erstatten. Grund: Der Arzt darf bei Kostenerstattern nach der privatärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) beispielsweise den 2,3-fachem Satz abrechnen. Die Kasse ersetzt aber deutlich weniger und kann zudem vermehrte Verwaltungskosten von der Erstattung abziehen. Übersehen wird jedoch, dass die Restkosten schon heute versicherbar sind. So bieten beispielsweise Allianz, Axa, BK, DKV, Hanse Merkur, Münchener Verein, SDK, UKV oder die Württembergische solchen Schutzversicherungen an.
Kosten sind kalkulierbar
Damit wird das Kostenrisiko für Kassenpatienten wieder berechenbar. Der Mehraufwand lohnt für die Kunden, denn selbst die Verbraucherverbände gehen davon aus, dass Kassenpatienten mit Kostenerstattung schneller Termine bekommen. "Wer sich gegen dieses Abrechnungsverfahren entscheidet, hat dann das Nachsehen und muss sich bei manchen Ärzten auf längere Wartezeiten einstellen", so die Verbraucherschützer. Noch nutzen gerade einmal rund ein Prozent aller Kassenpatienten die Möglichkeit der Kostenerstattung. Ein Boom könnte sich positiv auf den privaten Markt auswirken. "Wir gehen davon aus, dass eine solche Entwicklung den Zahl der Angebote steigern wird“" heißt es bei der Kölner Axa. Möglicherweise werden die Tarife dann sogar günstiger. Derzeit zahlt ein 40-Jähriger Mann für einen solchen Restkostentarif je nach Anbieter zwischen 98 und 240 Euro pro Monat. Vor Abschluss einer Police verlangen die privaten Versicherer eine Gesundheitsprüfung.
Bild: Techniker Krankenkasse
So würden die Kassen von der Privatrechnung über 50 Prozent nicht erstatten. Grund: Der Arzt darf bei Kostenerstattern nach der privatärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) beispielsweise den 2,3-fachem Satz abrechnen. Die Kasse ersetzt aber deutlich weniger und kann zudem vermehrte Verwaltungskosten von der Erstattung abziehen. Übersehen wird jedoch, dass die Restkosten schon heute versicherbar sind. So bieten beispielsweise Allianz, Axa, BK, DKV, Hanse Merkur, Münchener Verein, SDK, UKV oder die Württembergische solchen Schutzversicherungen an.
Kosten sind kalkulierbar
Damit wird das Kostenrisiko für Kassenpatienten wieder berechenbar. Der Mehraufwand lohnt für die Kunden, denn selbst die Verbraucherverbände gehen davon aus, dass Kassenpatienten mit Kostenerstattung schneller Termine bekommen. "Wer sich gegen dieses Abrechnungsverfahren entscheidet, hat dann das Nachsehen und muss sich bei manchen Ärzten auf längere Wartezeiten einstellen", so die Verbraucherschützer. Noch nutzen gerade einmal rund ein Prozent aller Kassenpatienten die Möglichkeit der Kostenerstattung. Ein Boom könnte sich positiv auf den privaten Markt auswirken. "Wir gehen davon aus, dass eine solche Entwicklung den Zahl der Angebote steigern wird“" heißt es bei der Kölner Axa. Möglicherweise werden die Tarife dann sogar günstiger. Derzeit zahlt ein 40-Jähriger Mann für einen solchen Restkostentarif je nach Anbieter zwischen 98 und 240 Euro pro Monat. Vor Abschluss einer Police verlangen die privaten Versicherer eine Gesundheitsprüfung.
Bild: Techniker Krankenkasse
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek