Für rund 90 Prozent aller Steuerzahler entfällt ab 2021 der Solidaritätszuschlag. Welche neuen Möglichkeiten ergeben sich daraus? Was sich für wen ändert, erläutert die Debeka und fordert gleichzeitig dazu auf, das gewonnene Geld in die Altersvorsorge zu investieren.
Der Solidaritätszuschlag (Soli) ist ein Überbleibsel der deutschen Wiedervereinigung. 1991 wurde er eingeführt und sollte eigentlich nur für ein Jahr befristet erhoben werden. Bislang zahlte jeder Steuerzahler zur fälligen Einkommen- und Lohnsteuer durch den Soli 5,5 Prozent noch zusätzlich. Im November 2019 hat der Bundestag das Gesetz zur Rückführung des Solis beschlossen.
Wie sich die Änderung auf die Freigrenzen auswirkt
Die Freigrenzen ändern sich ab Januar 2021. Heißt, dass Singles mit einem Jahreseinkommen von rund 73.000 Euro brutto keinen Soli zahlen müssen. Die Freigrenze für Paare ohne Kinder hängt davon ab, ob beide verdienen. Bei nur einem Einkommen liegt die Freigrenze bei rund 136.000 Euro brutto. Tragen beide zu gleichen Teilen zum gemeinsamen Einkommen bei, wird der Soli erst ab rund 147.000 Euro Bruttoeinkommen aufgeschlagen.
Bei Familien ist die Soli-Höhe von der Zahl der Kinder abhängig und inwieweit beide Partner zum Einkommen beitragen. Zum Beispiel muss bei einer Familie mit einem Einkommen und zwei Kindern bei einem Jahresbrutto unter 151.000 Euro kein Soli gezahlt werden. Wer knapp über einer Freigrenze liegt, in der so genannten Milderungszone, muss nicht direkt den vollen Soli zahlen. Der zu zahlende Soli-Betrag steigt schrittweise an. Je mehr man über der Grenze liegt, desto stärker wird man belastet.
Blick in frühere Gehalts- und Steuerunterlagen rentiert sich
Die Ersparnis ist nicht zu pauschalisieren, wie die Debeka feststellt. Der Grund: Sie variiert für Angestellte oder Selbstständige. Dennoch lohnt ein Blick in die Gehalts- und Steuerunterlagen vom vorigen Jahr, um herauszufinden, wie viel Solidaritätszuschlag man bislang gezahlt hat und man in Zukunft spart. Wer es genau wissen will, kann die Ersparnis auch mit Hilfe des Soli-Rechners des Bundesfinanzministeriums ermitteln.
Durch die niedrigen Zinsen wird die Altersvorsorge immer weniger. Damit bietet der Wegfall des Solis eine gute Chance, die Ersparnis in die Altersvorsorge zu investieren. Diese Position vertritt jedenfalls der Versicherer. Denn rein theoretisch und auf ein ganzes Jahr betrachtet, könne man sich ein kleines Vermögen ansparen. Allerdings wäre es wenig sinnvoll, in konventionelle Geldanlagen zu investieren. Zinsen auf Giro- und Tagegeldkonten seien selten hoch genug, um beim Sparen große Erfolge zu erzielen.
Option: Investment in nachhaltige Anlage
Weitaus interessanter sei das Fondssparen, weil es auf verschiedenen Aktien verteilt werde und die Risiken breiter gestreut werden könnten, wie beim Fonds Debeka Global Shares. Damit investierte man über eine moderne Rentenversicherung weltweit in die größten Unternehmen, Märkte und Währungen. Und entscheide zudem selbst, wie viel Sicherheit einem wichtig sei. Die Anlage sei komplett nachhaltig, es werde also bewusst auf Anlagen gesetzt, die umweltverträglich seien und soziale Aspekte berücksichtigten.
Der Soli geht, die Corona-Abgabe kommt?
Fußnote: Auch wenn der Soli nun für einen Großteil der Bürger wegfällt und sie somit etwas mehr Geld im Portemonnaie haben, stellt sich die Frage, wie lange dieses Vergnügen währt. Denn die Corona-Krise wird sicher dafür sorgen, dass in naher Zukunft neue Steuern und Abgaben erhoben werden, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie etwas abzufedern.
Quelle: Debeka
Autor(en): Meris Neininger