Der Bundesrat möchte Gesundheitsdaten besser schützen. Aus diesem Grund forderte dieser die Bundesregierung kürzlich auf, die automatisierte Datenerhebung, die der Tarifgestaltung in der Krankenversicherung vorausgeht, für unzulässig zu erklären. Und zwar auch unabhängig von einer möglichen Einwilligung der Versicherten.
Widerspricht dem Gedanken des Versichertenkollektivs
Zwar ermöglichten digitale Hilfsmittel im Gesundheitswesen enorme Chancen, um das Leben der Bürger zu verbessern, so der Bundesrat. Die automatisierte Datenübertragung an die Krankenversicherungen - beispielsweise durch Fitness-Tracker - berge jedoch die Gefahr, dass sich Self-Tracking-Tarife für Versicherungsnehmer mit „guten“ Risiken etablieren. Andere erhielten hingegen weniger günstigere Tarife. Dies widerspreche dem Grundprinzip von Krankenversicherungen, wonach diese Lebensrisiken durch einen Ausgleich im Versichertenkollektiv langfristig übernehmen sollen.
Big-Data-Anwendungen mit rechtlichen und technischen Maßnahmen flankieren
Außerdem fürchten die Länder, dass die sensiblen Daten kommerzialisiert werden. Die Bundesregierung solle deshalb dafür sorgen, dass Big-Data-Anwendungen im Gesundheitswesen mit den notwendigen rechtlichen und technischen Maßnahmen flankiert werden und so den individuellen Schutz der Versicherten gewährleisten.
Die rechtlichen Maßnahmen müssten dabei über den reinen Datenschutz hinausgehen. Bereits im März dieses Jahres habe der Europarat hierzu neue Leitlinien veröffentlicht, untermauert der Bundesrat seine Argumentation.
Quelle: Bundesrat
Autor(en): Versicherungsmagazin