Wie niedrig die gesetzliche Witwen- oder Witwerrente ist, und wie viele Frauen und Männer nach dem Tod ihres Ehepartners nur aufgrund einer Einkommensanrechnung keine solche Hinterbliebenenrente erhalten, verdeutlichen aktuelle Statistiken der Deutschen Rentenversicherung.
Vergangenes Jahr haben fast 4,55 Millionen Frauen eine gesetzliche Witwenrente ausbezahlt bekommen. Der monatliche Rentenzahlbetrag vor Steuern, also die Rentenhöhe abzüglich der Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, aber ohne Abzug einer möglichen Einkommensteuer, betrug im Schnitt 698 Euro. Zudem erhielten 713.499 Männer eine gesetzliche Witwerrente. Der Rentenzahlbetrag lag hier bei nur 374 Euro im Monat, so die aktuellen Daten des Statistikportals der Deutschen Rentenversicherung.
340.000 neue Bezieher einer Witwen- oder Witwerrente 2020
Von den insgesamt 5,26 Millionen Beziehern einer gesetzlichen Witwen- und Witwerrente haben 340.213 Personen, davon 261.356 Frauen und 78.857 Männer, erstmalig in 2020 eine solche Hinterbliebenenrente erhalten, nachdem ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner kürzlich verstorben war.
Der Rentenzahlbetrag bei den Neurentnern mit einer Witwenrente betrug im Schnitt 698 Euro und war damit etwa gleich hoch wie bei den Bestandsrentnern. Anders bei den Neurentnern mit einer Witwerrente: Ihr durchschnittlicher Rentenzahlbetrag war mit 349 Euro um rund 25 Euro niedriger als die Witwerrente eines Bestandsrentners.
Über 560.000 Nullrentner
In den genannten durchschnittlichen Rentenhöhen und der Anzahl der Bezieher einer Witwen- oder Witwerrentner sind übrigens die Frauen und Männer, denen vergangenes Jahr aufgrund einer Einkommensanrechnung die komplette Hinterbliebenenrente gekürzt wurde, noch gar nicht berücksichtigt. Im Detail hatten in 2020 zwar knapp 5,83 Millionen Personen Anspruch auf gesetzliche Witwen- oder Witwerrente, aber nur 5,26 Millionen Personen erhielten auch eine entsprechende Rente ausbezahlt.
Die übrigen 564.556 Personen, davon 123.828 Frauen und 440.728 Männer, - sie werden auch Nullrentner genannt - hatten neben der Hinterbliebenenrente weitere Einkünfte, deren Höhe so deutlich über der gesetzlich festgelegten Hinzuverdienstgrenze lag, dass die Einkommensanrechnung zur kompletten Kürzung der Witwen- oder Witwerrente führte.
Anrechenbare Einkunftsarten sind unter anderem das Gehalt als Angestellter, der Gewinn eines Selbstständigen, gesetzliche Renten wie die Altersrente, aber auch Kapitalerträge sowie Miet- und Pachteinnahmen. Würde man die Nullrentner bei der Berechnung der Durchschnittshöhe des Rentenzahlbetrags mit einbeziehen, läge die Witwenrente bei knapp 679 Euro und die Witwerrente sogar nur bei 231 Euro.
Deutlich mehr Witwen als Witwer ohne Einkommensanrechnung
Von allen 5,82 Millionen Personen mit Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, also inklusive der Nullrentner, hatten knapp 3,20 Millionen Frauen und 148.223 Männer kein zusätzliches Einkommen, das über der Hinzuverdienstgrenze lag.
Demgegenüber erfolgte bei über 1,47 Millionen Witwen und knapp 1,01 Million Witwern eine Einkommensanrechnung, die zur Kürzung der Rente oder wie bei den Nullrentnern zum kompletten Wegfall der Witwen- oder Witwerrente führte. Damit hatten 87 Prozent aller Witwer mit Witwerrentenanspruch eine Rentenkürzung aufgrund einer Einkommensanrechnung, bei den Witwen waren es dagegen "nur" 31 Prozent.
Der überwiegende Teil (68 Prozent) der Witwen mit einer Witwenrente hat demnach kein zusätzliches Einkommen, das über der Hinzuverdienstgrenze liegt. Weitere Informationen zur gesetzlichen Hinterbliebenenrente und zur Einkommensanrechnung enthalten die downloadbaren Broschüren "Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten" und "Hinterbliebener: So viel können Sie hinzuverdienen" der Deutschen Rentenversicherung.
Autor(en): Marion Zwick