Die Kassen der gesetzlichen Rentenversicherung sind trotz des Rentenpakets der Bundesregierung gut gefüllt. Das geht jedenfalls aus dem Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung für 2015 hervor, der nun vorliegt.
Demnach sind die Beitragseinnahmen von Januar bis Oktober 2015 um rund drei Prozent gestiegen. Die Nachhaltigkeitsrücklage beträgt Ende des Jahres 33,7 Milliarden Euro und entspricht damit 1,75 Monatsausgaben. Der Beitragssatz bleibt bis zum Jahr 2020 unverändert bei den derzeitigen 18,7 Prozent und steigt erst danach schrittweise auf 21,5 Prozent im Jahr 2029. Kontinuierlich sinken wird dagegen das Sicherungsniveau vor Steuern der gesetzlichen Rente, bis auf 44,6 Prozent im Jahr 2029.
Rund 87 Prozent der Mehrfachrentner sind Frauen
Aus dem Bericht geht weiter hervor, dass zum Stichtag 1. Juli 2014 die Höhe des durchschnittlichen monatlichen Rentenzahlbetrags für Versichertenrenten bei Männern 1.006 Euro und bei Frauen nur 583 Euro betrug. Mit einem Wert von 770 Euro lag dieser Zahlbetrag bei den Frauen in den Ost-Bundesländern, vor allem aufgrund der unterschiedlichen Erwerbsverläufe, deutlich über dem Wert in den West-Bundesländern von 532 Euro. Knapp 20 Prozent der Rentner in Deutschland (vier Millionen) erhielten mehr als eine Rente. Rund 87 Prozent der Mehrfachrentner waren Frauen.
Die Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung dürften jedoch nicht mit dem gesamten Alterseinkommen gleichgesetzt werden, denn die Einkommen älterer Menschen flössen aus unterschiedlichen Quellen, schreibt die Regierung. So verfügten Ehepaare in Rentnerhaushalten mit einer Bezugsperson über 65 Jahre im Jahr 2011 über ein monatliches Nettoeinkommen von durchschnittlich 2.510 Euro (West) und 2.016 Euro (Ost).
64 Prozent der Einnahmen in Seniorenhaushalten kommen dem Bericht zufolge aus der gesetzlichen Rentenversicherung, andere Alterssicherungssysteme erreichen 21 Prozent des Bruttoeinkommens. Der Anteil von Quellen außerhalb der Alterssicherungssysteme liegt mit 24 Prozent bei den Ehepaaren in den alten Bundesländern doppelt so hoch wie in den neuen mit rund 12 Prozent.
Mögliche positive und negative Auswirkungen der Migration von Flüchtlingen
Die Bundesregierung betont in disem Zusammenhang noch, dass es evident sei, dass im laufenden Jahr als Folge der Flüchtlingsmigration von einer höheren Nettozuwanderung auszugehen sei, als in der 13. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung unterstellt wurde. Dies dürfte auch für das nächste Jahr gelten. Es sei hervorgehoben, dass die Bundesregierung für den Rentenversicherungsbericht bereits mit einer angepassten Bevölkerungsfortschreibung gearbeitet und damit der derzeit hohen Flüchtlingsmigration soweit wie möglich Rechnung getragen habe.
Kurzfristig spiele eine erhöhte Zuwanderung für die gesetzliche Rentenversicherung kaum eine Rolle, da keine Rentenzahlungen anfielen und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in nennenswertem
Umfang erst mit größerer zeitlicher Verzögerung zunehmen werde. Mittelfristig sei bei erfolgreicher Arbeitsmarktintegration zunächst mit Beitragsmehreinnahmen zu rechnen, denen erst sehr allmählich höhere Ausgaben gegenüberstünden.
Im Alter auf Grundsicherung angewiesen?
Es sei aber darauf hingewiesen, dass Flüchtlinge, die im mittleren und höheren Lebensalter nach Deutschland kommen, vielfach nur noch geringe Rentenversicherungsansprüche erwerben könnten und daher – wenn sie nicht auf anderen Wegen ausreichend vorgesorgt haben – im Alter auf Grundsicherung angewiesen sein werden. Für die große Mehrzahl der Flüchtlinge gelte dies jedoch nicht: etwa die Hälfte der Flüchtlinge sei jünger als 25 Jahre, rund 80 Prozent jünger als 35 Jahre.
Textquelle: Bundesregierung; Bildquelle: ©esebene/ istock
Demnach sind die Beitragseinnahmen von Januar bis Oktober 2015 um rund drei Prozent gestiegen. Die Nachhaltigkeitsrücklage beträgt Ende des Jahres 33,7 Milliarden Euro und entspricht damit 1,75 Monatsausgaben. Der Beitragssatz bleibt bis zum Jahr 2020 unverändert bei den derzeitigen 18,7 Prozent und steigt erst danach schrittweise auf 21,5 Prozent im Jahr 2029. Kontinuierlich sinken wird dagegen das Sicherungsniveau vor Steuern der gesetzlichen Rente, bis auf 44,6 Prozent im Jahr 2029.
Rund 87 Prozent der Mehrfachrentner sind Frauen
Aus dem Bericht geht weiter hervor, dass zum Stichtag 1. Juli 2014 die Höhe des durchschnittlichen monatlichen Rentenzahlbetrags für Versichertenrenten bei Männern 1.006 Euro und bei Frauen nur 583 Euro betrug. Mit einem Wert von 770 Euro lag dieser Zahlbetrag bei den Frauen in den Ost-Bundesländern, vor allem aufgrund der unterschiedlichen Erwerbsverläufe, deutlich über dem Wert in den West-Bundesländern von 532 Euro. Knapp 20 Prozent der Rentner in Deutschland (vier Millionen) erhielten mehr als eine Rente. Rund 87 Prozent der Mehrfachrentner waren Frauen.
Die Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung dürften jedoch nicht mit dem gesamten Alterseinkommen gleichgesetzt werden, denn die Einkommen älterer Menschen flössen aus unterschiedlichen Quellen, schreibt die Regierung. So verfügten Ehepaare in Rentnerhaushalten mit einer Bezugsperson über 65 Jahre im Jahr 2011 über ein monatliches Nettoeinkommen von durchschnittlich 2.510 Euro (West) und 2.016 Euro (Ost).
64 Prozent der Einnahmen in Seniorenhaushalten kommen dem Bericht zufolge aus der gesetzlichen Rentenversicherung, andere Alterssicherungssysteme erreichen 21 Prozent des Bruttoeinkommens. Der Anteil von Quellen außerhalb der Alterssicherungssysteme liegt mit 24 Prozent bei den Ehepaaren in den alten Bundesländern doppelt so hoch wie in den neuen mit rund 12 Prozent.
Mögliche positive und negative Auswirkungen der Migration von Flüchtlingen
Die Bundesregierung betont in disem Zusammenhang noch, dass es evident sei, dass im laufenden Jahr als Folge der Flüchtlingsmigration von einer höheren Nettozuwanderung auszugehen sei, als in der 13. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung unterstellt wurde. Dies dürfte auch für das nächste Jahr gelten. Es sei hervorgehoben, dass die Bundesregierung für den Rentenversicherungsbericht bereits mit einer angepassten Bevölkerungsfortschreibung gearbeitet und damit der derzeit hohen Flüchtlingsmigration soweit wie möglich Rechnung getragen habe.
Kurzfristig spiele eine erhöhte Zuwanderung für die gesetzliche Rentenversicherung kaum eine Rolle, da keine Rentenzahlungen anfielen und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in nennenswertem
Umfang erst mit größerer zeitlicher Verzögerung zunehmen werde. Mittelfristig sei bei erfolgreicher Arbeitsmarktintegration zunächst mit Beitragsmehreinnahmen zu rechnen, denen erst sehr allmählich höhere Ausgaben gegenüberstünden.
Im Alter auf Grundsicherung angewiesen?
Es sei aber darauf hingewiesen, dass Flüchtlinge, die im mittleren und höheren Lebensalter nach Deutschland kommen, vielfach nur noch geringe Rentenversicherungsansprüche erwerben könnten und daher – wenn sie nicht auf anderen Wegen ausreichend vorgesorgt haben – im Alter auf Grundsicherung angewiesen sein werden. Für die große Mehrzahl der Flüchtlinge gelte dies jedoch nicht: etwa die Hälfte der Flüchtlinge sei jünger als 25 Jahre, rund 80 Prozent jünger als 35 Jahre.
Textquelle: Bundesregierung; Bildquelle: ©esebene/ istock
Autor(en): versicherungsmagazin.de