Gesetzliche Basis für Nachhaltigkeitspolitik gefordert

740px 535px

Die Nachhaltigkeitspolitik muss auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden, bei der der Bundestag Nachhaltigkeitsziele festlegt und dazu ergriffene Maßnahmen der Bundesregierung überprüft. Diese Forderung erhebt der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung in seinem Positionspapier zur Dialogfassung „Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie - Weiterentwicklung 2024“, das kürzlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, bei Enthaltung der AfD-Fraktion, angenommen wurde.

In seinem Positionspapier stellt der Beirat fest, dass es der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) oft an Konkretheit, Überprüfbarkeit und Umsetzungssicherheit bei Zielen und Maßnahmen mangle. Daher sollten aus Sicht der Abgeordneten die einzelnen Bundesministerien in einem Maßnahmenplan konkrete Maßnahmen zur Zielerreichung identifizieren. Um die Umsetzungssicherheit der Maßnahmen zu erhöhen, wird angeregt, die turnusmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung der DNS zukünftig nicht mehr zum Ende, sondern direkt zu Beginn einer Wahlperiode stattfinden zu lassen. Da die nachhaltige Entwicklung ein sehr langfristiges Projekt sei, müsse in der vorliegenden Strategie auch die Langfristigkeit von Zielen und Maßnahmen deutlich hervorgehoben werden.

Ein wichtiger Punkt ist aus Sicht des Beirats auch das ressortübergreifende Handeln. Beleg dafür seien die Übertragungseffekte (Spillover Effekte), die bei vielen Maßnahmen eintreten. Deren erstmalige Berücksichtigung in der Dialogfassung der DNS sei zwar grundsätzlich zu begrüßen, heißt es. „Ausgestaltung und Konkretisierung bleiben in diesem Kontext jedoch unzureichend“, schreiben die Abgeordneten.

Beteiligung der Zivilgesellschaft, der Kommunen und der Länder gefordert

Um Nachhaltigkeit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu begreifen, braucht es aus Sicht des Nachhaltigkeitsbeirats die Beteiligung der Zivilgesellschaft, der Kommunen, der Länder, der Bundesministerien und des Bundestages. Aktuell habe der Bundestag durch den Beirat lediglich die Möglichkeit, Position zur Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie zu beziehen und seine Empfehlungen in Positionspapieren abzugeben, die in die Beratung des Staatssekretärsausschusses unter anderem zum jeweiligen Transformationsbereich eingebracht werden. An der Erstellung und Weiterentwicklung der DNS sei der Beirat nur in beratender aber nicht in entscheidender Funktion beteiligt.

„Der Beirat wünscht sich, dass aus den Transformationsberichten der Bundesregierung hervorgeht, wie mit den Inhalten dieser Positionspapiere umgegangen und begründet wird, ob und wie sie in der politischen Praxis Umsetzung finden“, heißt es in der Vorlage.

Wichtig ist dem Beirat auch die Funktionalität und Lesbarkeit der DNS. Zweck des Dokuments sei es, die Inhalte komprimiert und gut nachvollziehbar darzustellen, „sodass alle politischen Akteure, Institutionen, Unternehmen und Zivilgesellschaft deutlich erkennen können, welche Ziele es gibt, wie diese erreicht werden sollen und wie auf Rückschritte reagiert wird“. Zu diesem Zweck sei eine übersichtliche Darstellung des Ziel-Maßnahme-Wirkung-Zusammenhangs „essenziell“.

"Sollten mehr auf den Fahrersitz und weniger in der Beraterposition sein“

Während der Beiratssitzung betonten Ralph Brinkhaus (CDU/CSU) ebenso wie Tina Rudolph (SPD), dass der Bundestag mehr an der Entwicklung der DNS beteiligt werden müsse. „Wir sollten mehr auf den Fahrersitz und weniger in der Beraterposition sein“, sagte Brinkhaus.

Wenn die Strategie „offiziell durch den Bundestag geht“, wäre das eine Aufwertung des Nachhaltigkeitsbeirats, sagte Rudolph. Wichtig, so die SPD-Abgeordnete, sei aber auch die gemeinsam getroffene Feststellung, „dass Nachhaltigkeit im parlamentarischen Wesen auf Langfristigkeit angelegt sein muss“.

Quelle: Der Bundestag

Autor(en): versicherungsmagazin.de

Alle Branche News